Der Tages-Anzeiger plant eine Reihe von Artikeln zur BVG-Reform. Insbesondere interessiert, welche Folgen die Reform in konkreten Fällen hat und sucht deshalb Personen, die Einblick in ihre Vorsorgesituation gewähren. Die Autoren würden den Vorsorgeausweis analysieren und, falls zur Klärung weitere Informationen nötig sind, mit der Pensionskasse Kontakt aufnehmen.
Tages-Anzeiger
Die Millionen-Haftung der Stiftungsräte und die Folgen
Claudia Blumer untersucht im Tages-Anzeiger die Folgen des BGer-Urteils im Falle des Konkurses der ACSMS-PK auf die Stiftungsräte. Sie sind mit Millionen-Forderungen konfrontiert. Das Urteil könnte absehbar weitreichende Konsequenzen für das ganze System der Stiftungsräte haben.
Die Betroffenen wollen sich im Moment nicht äussern, wie sie telefonisch oder über ihre Anwälte mitteilen. Zuerst müssten sie die Situation analysieren und das Vorgehen besprechen.
Wirtschaftsrechtsprofessor Peter V. Kunz spricht von «persönlichen Dramen», die sich in diesem Fall abspielen. Wer als Privatperson für einen Millionenschaden hafte, dem drohe unter Umständen Privatkonkurs – sodass grundsätzlich der ganze Besitz sowie sämtliche Einnahmen auf Lebenszeit bis auf das Existenzminimum gepfändet werden durch die Gläubiger.
«Ich kann nur hoffen, dass das Urteil ein Weckruf ist für alle, die sich in Stiftungen, Vereinen und KMU-Verwaltungsräten engagieren», sagt Kunz. Die Leute müssten sich bewusst sein, dass ein solches Amt, oft im Sinne eines Freundschaftsdienstes ausgeübt, mit Risiken verbunden sei, für das eigene Vermögen und die Reputation. (…)
Bin ich von der BVG-Reform betroffen?
Im Tage-Anzeiger und den übrigen Tamedia-Zeitungen versucht ein Autoren-Kollektiv, etwas Klarheit in die Frage zu bringen, wer von der BVG-Reform betroffen ist und wenn ja in welcher Weise. Unbestritten ist: die Mehrheit der Versicherten ist es nicht. Aber damit ist noch wenig gewonnen. Hinweise kann der Vorsorgeausweise geben. Im TA heisst es dazu:
«Eine einfache Berechnungsformel dafür, ob und wie stark jemand von der BVG-Reform betroffen wäre, gibt es nicht», erklärt Christian Skvor, Spezialist beim Pensionskassenberater Libera. Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, wie viel besser die Leistungen der eigenen Pensionskasse im Vergleich zu den gesetzlichen Minimalvorgaben sind: Liegt die Verzinsung des Kapitals deutlich über dem gesetzlichen Minimum? Sind die Sparbeiträge höher als das Obligatorium? Und ist der Koordinationsabzug tiefer als der gesetzliche?
Fällt die Antwort überwiegend positiv aus, ist die Chance hoch, dass der Unterschied zwischen dem total angesparten Altersguthaben (a; unten auf der ersten Seite der Grafik) und jenem nach BVG (c) gross ist. Liegt das totale Guthaben mindestens 50 Prozent über jenem des BVG, ist sehr unwahrscheinlich, dass die BVG-Reform gravierende Auswirkungen auf die Vorsorgesituation der versicherten Person hat.
Wozu diese Reform?
Die BVG-Reform ist umstritten. Braucht es sie überhaupt? Die Gewerkschaften sagen nein, und sie werden von den PK-Experten unterstützt. Von besonderem Interesse ist die Situation der BVG-nahen Kassen. Markus Brotschi schreibt im Tages-Anzeiger:
BVG-nahe Pensionskassen hätten hohe Rückstellungen vorgenommen, um die in den nächsten Jahren anfallenden Pensionierungskosten abzudecken, sagt Patrick Spuhler, Versicherungsexperte bei Prevanto. Ermöglicht wurden diese Rückstellungen durch erhöhte Risikobeiträge und Zinserträge.
Spuhler sagt, für ihn sei es eine Frage der Fairness, ob und in welchem Ausmass man diese Umverteilung von den Erwerbstätigen zu den Pensionierten beibehalten wolle. Denn die Überschüsse, die in die Rückstellungen fliessen, würden bei einem tieferen Umwandlungssatz den aktiven Versicherten gutgeschrieben.
Auch Pensionskassenexperte Roger Baumann von C-Alm bestätigt: «Keine Pensionskasse ist auf eine Senkung des Umwandlungssatzes wirklich angewiesen. Das Problem ist die unerwünschte, systemfremde Umverteilung von Jung zu Alt.»
Manche BVG-nahen Pensionskassen haben aber auch deshalb mit dem aktuellen Umwandlungssatz kein Problem, weil viele ihrer Versicherten bei der Pensionierung das Kapital statt die Rente beziehen. Zudem ist die Lebenserwartung der Versicherten unterdurchschnittlich.
MWSt oder Lohnbeiträge oder beides oder warten
Die Finanzierung der 13. AHV-Rente wird zum Grabenkrieg zwischen Links und Rechts. Dass die Initiative ohne Finanzierung verkauft wurde, war – zurückhaltend formuliert – unverantwortlich. Jetzt liegen sich Sozialpartner und Parteien deswegen in den Haaren. Die Vorlage des Bundesrats stösst praktisch durchweg auf Ablehnung. Der Tages-Anzeiger schreibt:
Der Bundesrat will die 13. AHV-Rente vor allem mit höheren Lohnbeiträgen finanzieren und stellt auch eine Mehrwertsteuererhöhung zur Diskussion. Damit findet er kaum Anklang. Bürgerliche Parteien wollen von beidem nichts wissen. Linke und Gewerkschaften fordern vom Bund, seinen finanziellen Beitrag voll zu leisten.
Die SVP erklärt in ihrer Vernehmlassungsantwort, das Finanzierungsdebakel hätten die Initianten des erfolgreichen Volksbegehrens angerichtet. Sie lehnt höhere Lohnbeiträge und eine höhere Mehrwertsteuer entschieden ab.
Stattdessen müsse der Bundesrat zügig eine umfassende AHV-Reform mit der 13. Rente anpacken. In einer separaten Vorlage lasse sich ein Thema von derart grosser Tragweite nicht übers Knie brechen. Die AHV müsse nachhaltig saniert werden.
Maillard im Tagi zur BVG-Reform
Der Tages-Anzeiger hat mit SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard ein Interview zur BVG-Reform geführt. Das ist teilweise abenteuerlich. Je nach Frage wird mit den BVG-Kassen oder den gut ausgebauten argumentiert. Der Umverteilungs-Mythos ist faktisch der Mythos, dass die Umverteilung beendet ist. Ausgerechnet in den BVG-Kassen besteht er weiterhin. Und die Wichtigkeit der Umwandlungssatz-Senkung mit den Interessen der Finanzindustrie beiseite zu wischen, ist plump. Auszüge:
Wir ahnen, dass Sie bei der Pensionskassen-Vorlage auch wieder zünftig einheizen werden.
Jedenfalls ist das Thema ebenso wichtig, es geht ja wieder um Renten. Wir messen dieser Vorlage mindestens einen ebenso hohen Stellenwert bei. Das Parlament hat unter dem Einfluss von Lobbyisten und parteipolitischem Kalkül an der Vorlage herumgebastelt. Die Reform ist katastrophal.
Hand aufs Herz: Sie wollen gar keine Verbesserung der 2. Säule, weil sie vor allem für Reiche attraktiv ist. Sie würden sie lieber abschaffen und die AHV weiter ausbauen. Deshalb sind Sie gegen die Reform.
Die 2. Säule ist für den Mittelstand absolut zentral. Vom Bauarbeiter, über Coiffeusen bis zur Lehrerin: Leute mit mittleren Löhnen sind froh, am Ende ihres Berufslebens dank der Pensionskasse ein Vermögen angespart zu haben. Wir müssen aber dafür schauen, dass das hart erarbeitete Geld auch bei den Leuten als Rente ankommt und nicht nur am Paradeplatz versickert. Ausserdem hatten wir mit den Sozialpartnern ursprünglich einen Kompromiss erreicht, den der Bundesrat übernahm. Es war das Parlament, das eine Abbauvorlage daraus gemacht hat.
Gut, erklären Sie doch einem 50-jährigen Metzger mit einem Lohn von 5000 Franken in zwei Sätzen, warum er die Reform ablehnen soll.
Ich kann es in einem Satz sagen: Er wird weniger Rente bekommen. Punkt.
BVG-21: Proparis zeigt Verlierer
Proparis, die Vorsorgestiftung des Gewerbes, kommt in ihrer Analyse der Folgen der BVG-Reform zum Schluss, dass mittelständische Angestellte die Verlierer wären. Der Tages-Anzeiger schreibt dazu:
Wer als Gärtnerin, Metzger oder Coiffeuse arbeitet, muss bei einem Ja zur BVG-Reform mit teils empfindlichen Renteneinbussen im Alter rechnen. Dies zeigen Berechnungen der Stiftung Proparis, die laut eigenen Angaben mit ihren Pensionskassen über 70’000 Menschen aus knapp 10’000 angeschlossenen Gewerbebetrieben versichert.
Demnach würde die BVG-Reform bei 58 Prozent der Proparis-Versicherten zu einer tieferen Rente führen. Laut den Unterlagen der Stiftung, die dieser Redaktion vorliegen, ist die Bilanz vor allem für die über 50-Jährigen schlecht. In der Altersgruppe über 60 sind es sogar 63 Prozent, die aufgrund der Reform mit weniger Geld im Alter auskommen müssten.
Einzelne Branchen trifft es besonders hart. In der zu Proparis gehörenden Pensionskasse Coiffure & Esthétique liegt der Anteil der «Verlierer» bei den über 50-Jährigen bei 79 Prozent. Fast ebenso schlecht sind die entsprechenden Quoten in den Pensionskassen der Milchwirtschaft (75 Prozent), nur wenig besser bei Metzgern, Gärtnern und Floristinnen (rund zwei Drittel).
“Die wenig bekannten Leistungen von PK und AHV”
Bernhard Kislig hat im Tages-Anzeiger offenbar wenig bekannten Leistungen von Pensionskasse und AHV in einer Uebersicht zusammengestellt. Er zählt auf:
- Die Hinterlassenenrente der Pensionskasse
- Die Invalidenrente der PK
- Die Witwen- und Witwerrente der AHV
- Die Kinderrente
- Die Finanzierung von Hilfsmitteln
- Die Hilflosenentschädigung
Dazu gibt es eine Reihe von Tipps und weiterführenden Hinweisen.
Arm gegen Reich, Alt gegen Jung
Der Tages-Anzeiger hat eine Nachbefragung zur AHV-Abstimmung durchgeführt. Die wichtigsten Erkenntnisse:
Wer sind die 58,2 Prozent, die für die 13. AHV-Rente votiert haben? Und wer hat dagegengehalten? Die offiziellen Abstimmungsergebnisse erlauben nur eine regionale Analyse. Weit mehr erklärt dagegen eine von Tamedia und «20 Minuten» durchgeführte Nachbefragung bei 30’384 Abstimmenden.
Besonders interessant ist der Einkommensgraben. Er macht klar, dass ein eigentlicher Aufstand der Ärmeren stattgefunden hat. Unter jenen, die ein Haushaltseinkommen von weniger als 4000 Franken pro Monat haben, stimmten nämlich 69 Prozent für die 13. AHV-Rente. Ganz anders sieht es am anderen Ende der Einkommensskala aus – bei Haushalten mit monatlich über 16’000 Franken. Diese Gutverdienenden waren mehrheitlich dagegen. Nur 39 Prozent unter ihnen mochten ein Ja einlegen. Auch die zweithöchste Einkommensklasse sagte mehrheitlich Nein.
Rentenalter 67: Dänemark machts vor
Der Tages-Anzeiger zeigt auf, wie in Dänemark das Rentenalter 67 in kurzer Zeit und erfolgreich umgesetzt wurde.
Das Experiment, auf das sich Dänemark einliess, ist auch aus Schweizer Sicht interessant. Hierzulande wird im März über die Renteninitiative abgestimmt. Sie will das Rentenalter bis 2033 von 65 auf 66 Jahre anheben und danach an die Lebenserwartung koppeln. Bis 2043 würde das Rentenalter mutmasslich auf 67 steigen.
Dänemark hat diesen Schritt, den eine Mehrheit der Schweizer Bevölkerung gemäss Umfragen ablehnt, in der Zwischenzeit vollzogen. Und zwar in zackigem Tempo: Von 2018 bis 2022 verschob sich der Pensionierungszeitpunkt jährlich um sechs Monate. Nicht über einen Zeitraum von zwanzig, sondern innerhalb von vier Jahren stieg das Rentenalter so von 65 auf 67.
Für 2030 ist ein weiterer Anstieg auf 68 Jahre bereits beschlossen. Bis 2035 wird das Rentenalter auf 69 steigen. Und im kommenden Jahr wird das Parlament in Kopenhagen entsprechend dem vorgesehenen Fünfjahrestakt wohl eine weitere Rentenaltererhöhung bestätigen: bis auf 70 im Jahr 2040. Das ist weltweit einer der ambitioniertesten Fahrpläne zur Erhöhung des Rentenalters.
Das Motiv war von Anfang an klar. Es ging darum, dem als «Hängematten-Problem» bezeichneten Trend entgegenzuwirken: Eine grössere Altersgruppe von Babyboomern würde ab den 2020er-Jahren in Pension gehen und dadurch die Altersvorsorge in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Auf den Grafiken, die damals kursierten, sieht die dazugehörige Kurve mit etwas Fantasie aus wie eine Hängematte.
Banker gehen früh in Pension
(TA) Rentenalter Zahlen des Bundesamts für Statistik zeigen, dass sich Beschäftigte in der Finanzbranche im Schnitt mit 62,8 Jahren zur Ruhe setzen – nicht einmal die Hälfte arbeitet bis zum 65. Lebensjahr. Natalia Ferrara, Geschäftsleiterin des Bankpersonalverbands, sagt gegenüber dem «SonntagsBlick»: «Die hohen Löhne tragen sicher dazu bei, dass sich viele Banker frühpensionieren lassen.» Gabriela Medici, Sozialversicherungsexpertin des Gewerkschaftsbundes, stört sich daran, dass die Frühpensionierungsquote bei Banken und Versicherungen am höchsten ist: «Damit gehen ausgerechnet die Beschäftigten jener Branchen, die mit unseren Pensionskassenvermögen Geld verdienen, überdurchschnittlich früh in Rente.»
Es wird länger gearbeitet
Erwerbstätigenquote nach Alter, Veränderung 2001 bis 2020
Der Tages-Anzeiger schreibt zum Trend, dass zunehmend die Erwerbstätigen bis in höhere Alter arbeiten. Gleichzeitig nehmen die Frühpensionierungen ab.
Menschen in der Schweiz arbeiten zunehmend auch im fortgeschrittenen Alter in ihrem Beruf weiter. Dass dieser Trend existiert, lässt sich anhand von Daten der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung belegen. Sie zeigen zum einen, dass die Erwerbstätigkeit unmittelbar vor dem Pensionierungsalter zugenommen hat: Es arbeiten prozentual mehr 61-, 62-, 63- und 64-Jährige als vor zwanzig Jahren.
“Die Initiative hat etwas Süffiges”
Elmar Ledergerber, ehemaliger Zürcher SP-Stadtpräsident, kämpft gegen die AHV-Initiative des SGB. Der Tages-Anzeiger hat ihn interviewt. Auszüge:
Anders als Ihre Partei sind Sie gegen eine 13. AHV-Rente. Weshalb?
Die Initiative kommt so schön sozial daher. Aber eigentlich ist sie ziemlich unsozial und ungerecht. Sie ist in meinen Augen auch frauenfeindlich und bürdet einmal mehr den jungen Generationen neue Lasten zugunsten der bereits privilegierten Senioren-Schweiz auf.
Was ist unsozial, wenn man Rentnern, die oft knapp bei Kasse sind, etwas mehr Geld auszahlt?
Dass Rentner automatisch arm seien und ihre Rechnungen nicht bezahlen könnten, ist eine Rhetorik aus den 50er- und 60er-Jahren des letzten Jahrhunderts. Tatsache ist: Das Alter stellt heute – selbstverständlich mit Ausnahmen – kaum mehr ein Armutsrisiko für grössere Bevölkerungsgruppen dar. Das Risiko liegt heute viel mehr bei anderen Gruppen: den Alleinerziehenden, den Geschiedenen, die zwei Haushalte finanzieren müssen, bei über 50-Jährigen, die keinen Job mehr finden, und so fort.
13. AHV-Rente? Her damit!
Eine erste, damit noch wenig aussagekräftige Umfrage, zeigt, dass bei einer Mehrheit wenig Hemmungen bestehen, eine 13. Rente aus der unterfinanzierten AHV zu beziehen. Und passend dazu besteht ebenso wenig Lust, das Referenzalter zu erhöhen, wie es die Initiative der Jungfreisinnigen vorsieht. Die Teilzeit-Gesellschaft hat es eben gerne bequem. Ob die Rechnung aufgeht? Der Tages-Anzeiger schreibt:
Die 13. AHV-Rente erhält unerwartet hohe Zustimmung – nicht nur bei der linken Wählerschaft, sondern auch im bürgerlichen Lager. Das zeigt eine repräsentative Umfrage im Auftrag von «20 Minuten» und Tamedia. Insgesamt 68 Prozent der Befragten unterstützen die zusätzliche Monatsrente. Nur 26 Prozent lehnen die SGB-Initiative ab. Überraschend hoch ist die Zustimmung mit 70 Prozent bei der SVP-Basis.
Der Ja-Anteil bei Mitte-Wählern beträgt 62 und bei der GLP 57 Prozent. Und sogar 50 Prozent der FDP-Anhänger sagen Ja zur Gewerkschaftsinitiative, wobei der Fehlerbereich hier bei plus/minus 3 Prozent liegt. Die Wählerschaft der SP sagt mit 84 Prozent Ja, jene der Grünen mit 76 Prozent.
“Eine Rentenreform, die zu viele verprellt”
“Das Parlament verordnet der beruflichen Vorsorge eine Kur, die an der Urne scheitern wird. Das Interesse an einer echten Lösung scheint gering”, schreibt Fabian Renz im Tages-Anzeiger und gibt der BVG-Reform geringe Chancen.
Wie wollen die Befürworter etwa die 25-jährige Teilzeitangestellte mit 40’000 Franken Jahreslohn überzeugen? Diese könnte zwar, dank besserer Versicherung des Tieflohnbereichs, mit einer etwas höheren Rente rechnen. Doch käme sie dieses Versprechen teuer zu stehen: Von ihrem ohnehin kleinen Lohn würde ihr künftig ein massiv höherer Betrag abgezogen.
Oder wie will man einen 50-jährigen Mann mit einem Einkommen von 88’000 Franken zu einem Ja motivieren? Stimmt er zu, muss er – pro Monat! – mit 270 Franken weniger Rente auskommen. Dass es nicht gelungen ist, die Senkung des Umwandlungssatzes durch Ausgleichsmassnahmen für alle abzufedern, gehört zu den hässlichen Pferdefüssen der Vorlage.