Die Oesterreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat die Pensionskassen des Landes einem Blackout-Test unterzogen. Es gibt fünf überbetriebliche und drei betriebliche. Die FMA wollte die Verwundbarkeit von Finanzdienstleistern gegenüber dem Risiko sowie den Folgen eines Blackouts evaluieren. Jede zweite Pensionskasse erfüllte die Kriterien der höchsten Reifegradstufe, 38 Prozent jene der mittleren, nur 13 Prozent schnitten unzureichend ab. Gute Noten gab es quer durch die Bank für die Vorbereitung, am meisten Verbesserungspotenzial liegt hingegen bei der Phase des Wiederanlaufens und der Wiederherstellung des Normalbetriebes.
Österreich
Österreichs Pensionskassen 2020
Österreichs Pensionskassen erzielten in einer Durchschnittsbetrachtung vergangenes Jahr eine Performance von 2,55 Prozent und konnten damit den für Neugelder gültigen Rechnungszins von 2,0 Prozent übertreffen.
Sie legen die ihnen anvertrauten Gelder von Jahr zu Jahr immer nachhaltiger an. Sie investieren laut Fachverbandsangaben mittlerweile mehr als 20,5 Milliarden Euro nachhaltig nach UN-PRI. Dies sind etwa 81,7 Prozent des Gesamtvolumens. 2019 lag dieser Wert noch bei 16,3 Milliarden Euro – dies ist eine Steigerung von 25,8 Prozent.
Während die Aktienquote per Jahresultimo 2020 durchschnittlich bei ca. 33,9 Prozent lag, wurden Anleihen von ca. 56,7 Prozent auf nunmehr 52,5 Prozent Gewichtung reduziert. Nutznießer der Umschichtung waren Immobilien, die auf 7,9 Prozent angehoben wurden. Zum Vergleich: 2017 lag die Immobilienquote laut Fachverband bei noch bescheidenen 3,7 Prozent.
Historikerkommission für österreichische Pensionskassen
Das österreichische Pensionskassensystem sorgt immer wieder für Schlagzeilen, weil einige Bezieher von Zusatzpensionen regelmäßig Kürzungen erleben. Betroffen sind vor allem Pensionisten mit alten (meist in den neunziger Jahren abgeschlossenen) Verträgen. Der Fachverband der Pensionskassen und der Österreichische Seniorenrat wollen nun eine „Historikerkommission“ einsetzen, die „alle Aspekte des alten Systems aufarbeiten und transparent darstellen“ soll. Die Kommission soll aus externen und unabhängigen Experten bestehen und noch diesen Herbst ihre Arbeit aufnehmen. Die Presse schreibt dazu:
In Summe haben 850.000 Menschen künftig Anspruch auf eine Zusatzpension aus einer Pensionskasse, 105.000 beziehen bereits eine. Ihr Arbeitgeber hat (freiwillig oder auf kollektivvertraglicher Basis) einen Vertrag mit einer Pensionskasse abgeschlossen und zahlt regelmäßig ein, dafür erhält der Arbeitnehmer eine Zusatzpension, die derzeit im Schnitt bei etwa 480 Euro im Monat liegt.
Ursache dafür ist die hohe Ertragserwartung („Rechnungszins“), die in den Neunzigerjahren zwischen Unternehmen, Betriebsräten und Pensionskassen vereinbart wurde. Der Rechnungszins ist die Vorgabe, die die Pensionskasse schaffen muss, damit die Pension gleich bleiben kann (sofern nicht bereits eine ausreichende Schwankungsrückstellung gebildet wurde). In den Neunzigerjahren dachte man vielfach, dass eine Rendite von sieben oder acht Prozent pro Jahr mit einer ausgewogenen Veranlagung in Anleihen und Aktien zu schaffen sein würde, weshalb man mitunter Rechnungszinssätze von 6,0 oder 6,5 Prozent vereinbarte.