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Bin ich von der BVG-Reform betroffen?
Im Tage-Anzeiger und den übrigen Tamedia-Zeitungen versucht ein Autoren-Kollektiv, etwas Klarheit in die Frage zu bringen, wer von der BVG-Reform betroffen ist und wenn ja in welcher Weise. Unbestritten ist: die Mehrheit der Versicherten ist es nicht. Aber damit ist noch wenig gewonnen. Hinweise kann der Vorsorgeausweise geben. Im TA heisst es dazu:
Weiterlesen »«Eine einfache Berechnungsformel dafür, ob und wie stark jemand von der BVG-Reform betroffen wäre, gibt es nicht», erklärt Christian Skvor, Spezialist beim Pensionskassenberater Libera. Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, wie viel besser die Leistungen der eigenen Pensionskasse im Vergleich zu den gesetzlichen Minimalvorgaben sind: Liegt die Verzinsung des Kapitals deutlich über dem gesetzlichen Minimum? Sind die Sparbeiträge höher als das Obligatorium? Und ist der Koordinationsabzug tiefer als der gesetzliche?
Fällt die Antwort überwiegend positiv aus, ist die Chance hoch, dass der Unterschied zwischen dem total angesparten Altersguthaben (a; unten auf der ersten Seite der Grafik) und jenem nach BVG (c) gross ist. Liegt das totale Guthaben mindestens 50 Prozent über jenem des BVG, ist sehr unwahrscheinlich, dass die BVG-Reform gravierende Auswirkungen auf die Vorsorgesituation der versicherten Person hat.
Strahm und die Kosten
Regelmässig lässt sich der frühere Preisüberwacher Rudolf Strahm in den Medien zum Thema Verwaltungskosten vernehmen. Sie sind – natürlich – viel zu hoch. Neuerdings bezweifelt Strahm auch die in der Statistik ausgewiesenen Kosten, die auf der Basis der von der OAK erlassenen Vorschriften ermittelt werden. Er kommt auf 8,6 Mrd. Fr., rund 1,5 Mrd. mehr als das BFS. Als Mittel gegen die Kosten empfiehlt er den Erlass einer Vergleichsziffer In den CH-Medien heisst es dazu:
Seine neuen Zahlen seien «konsolidiert, solide und robust», sagt Strahm. Er hat sie mit dem Beratungsunternehmen c-alm abgeglichen und nach den Kriterien der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK) des Bundes erstellt. C-alm hat 2011 und 2019 die Erhebungsmethodik für die Verwaltungskosten im Auftrag der OAK entwickelt.
Brisant ist: In seinen neuen Berechnungen beziffert Strahm die Verwaltungsgesamtkosten der Pensionskassen für 2022 um 1,5 Milliarden Franken höher als das Bundesamt für Statistik (BFS) – auf 8,6 statt auf 7,1 Milliarden. Wo gibt es Unterschiede? Wo sind die Zahlen gleich?
Verwaltungskosten: Wie Strahm veranschlagt das BFS die Verwaltungskosten in seiner Pensionskassenstatistik auf 1 Milliarde Franken.
Stiftungsräte der ACSMS-PK haften für Schaden
(VPS) Die zwölf Ex-Stiftungsratsmitglieder der 2015 Konkurs gegangenen Pensionskasse der medizinisch-sozialen Dienste des Saanebezirks (ACSMS) haften für 20 Mio. Franken, die aufgrund einer leichtfertigen Anlagestrategie verloren gingen. Das Bundesgericht hat ihre Beschwerde abgewiesen.
Auch die damalige Revisionsfirma der ACSMS haftet solidarisch für einen Teilbetrag von 5 Millionen der total 20 Mio. Franken mit den früheren Stiftungsratsmitgliedern.
Gutgeheissen hat das Bundesgericht hingegen die Beschwerde einer Vorsorgeexpertin. Der Sicherheitsfonds BVG, der durch den Konkurs der ACSMS in die Bresche springen musste, hatte seine Klage gegen die Beschwerdegegner im Juli 2019 beim Freiburger Kantonsgericht eingereicht.
Das Bundesgericht hat dessen Urteil bis auf die Vorsorgeexpertin bestätigt. Ansonsten hält es fest, dass die Beschwerdegegner ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachgekommen seien. Die Pensionskasse hatte einen Grossteil ihrer Gelder einem externen Anlageberater anvertraut, ohne diesen und seine Anlagestrategie ausreichend durchleuchtet zu haben.
Im Oktober 2021 verurteilte das Wirtschaftsstrafgericht des Kantons Freiburg den Anlageberater wegen qualifizierter Veruntreuung, qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Urteil 9C_496/2022 und weitere von 18. Juni 2024)
Die 4 Hüte des Emmanuel Vauclair
Watson berichtet über das Webinar der IZS über die BVG-Reform, in welchem der Geschäftsführer der PK SSR sich aus verschiedenen Perspektiven mit dem Vorhaben auseinandersetzte und lediglich als ASIP-Vorstandsmitglied dafür gute Worte fand. Als Experte muss er sie ablehnen und als Bürger ist er auch nicht begeistert. Watson schreibt dazu:
Im Webinar wurde deutlich, dass Emmanuel Vauclair der kritischen Seite zuneigt. So haderte er damit, dass die Politik die Vorlage mehr oder weniger an sich gerissen und zu wenig auf die Fachwelt gehört habe. In der zuständigen Parlamentskommission habe er als Vertreter der Expertenkammer sieben Minuten erhalten, um seinen Standpunkt darzulegen.
Im politischen Diskurs würden «viele Halbwahrheiten» verbreitet, meinte Vauclair. Das betrifft unter anderem die linke Nein-Kampagne. So behauptete der Gewerkschaftsbund auf seiner Website: «Das Parlament hat beschlossen, dass wir alle weniger Pensionskassen-Renten bekommen und dafür auch noch höhere Beiträge zahlen sollen.» (…)
Problematisch ist für den Experten ein weiterer Reformaspekt, den selbst Linke begrüssen: Die Eintrittsschwelle von heute 22’050 Franken und der Koordinationsabzug sollen gesenkt werden, damit auch Geringverdienende, häufig Frauen mit Teilzeitpensum, eine «anständige» Rente aufbauen können. Der Dachverband Alliance F befürwortet deshalb die Reform.
Aus Bürgersicht betreffe dies genau die Branchen, die es nötig hätten, sagte Vauclair. Er warnte jedoch vor einer «riesigen Verteuerung im Tieflohnbereich». Denn im Prinzip läuft es darauf hinaus, dass die Betroffenen einen grösseren Teil ihres geringen Salärs an die Pensionskasse abliefern müssen. Es sei denn, man erhöht Löhne, Preise oder beides.
Das Webinar mit Vauclair wird am 13. August wiederholt.
Watson /
Einladung IZS Webinar /
Unterlagen Referat Vauclair
CS PK-Index Q2 2024; letzte Ausgabe
(CS) Im Berichtsquartal steigt der Pensionskassen Index um 2,13 Punkte bzw. 1,03%; seine Veränderung seit Jahresanfang beträgt damit 5,28%.
Per 30. Juni 2024 steht der Index bei 209,40 Punkten, ausgehend von 100 Punkten zu Beginn des Jahres 2000. Auf die Verluste im April (–1,02%) folgten zwei positive Monatsergebnisse: Im Mai stieg der Index um 1,25% und im Juni um 0,82%.
Der Hauptanteil der positiven Entwicklung im zweiten Quartal ist den Aktien (+0,78%) zuzuschreiben. Der Renditebeitrag der Obligationen beträgt insgesamt +0,11%. Immobilien (+0,08%) und alternative Anlagen (+0,04%) erhöhen das Quartalsergebnis weiter. Die übrigen Anlagekategorien waren eher unauffällig.Mit diesem Quartalsbericht endet
Der Indexstand der BVG-Mindestverzinsung (seit 1. Januar 2024 auf 1,25% p. a.) ist im Berichtsquartal um 0,50 Punkte (bzw. 0,31%) auf den Stand von 162,46 Punkten gestiegen, ausgehend von 100 Punkten zu Beginn des Jahres 2000. Die Rendite des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index liegt somit im zweiten Quartal 0,72% über der BVG-Vorgabe.
Die annualisierte Rendite des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index seit 1. Januar 2000 beträgt per Ende Juni 2024 3,06%. Demgegenüber steht eine annualisierte BVG-Mindestverzinsung von 2,00%.
Dies ist die letzte Publikation vom Credit Suisse Pensionskassenindex (CS PKI Flash und Newsletter).
Der CS PK Index wird durch den UBS PK Barometer abgelöst.
Wozu diese Reform?
Die BVG-Reform ist umstritten. Braucht es sie überhaupt? Die Gewerkschaften sagen nein, und sie werden von den PK-Experten unterstützt. Von besonderem Interesse ist die Situation der BVG-nahen Kassen. Markus Brotschi schreibt im Tages-Anzeiger:
BVG-nahe Pensionskassen hätten hohe Rückstellungen vorgenommen, um die in den nächsten Jahren anfallenden Pensionierungskosten abzudecken, sagt Patrick Spuhler, Versicherungsexperte bei Prevanto. Ermöglicht wurden diese Rückstellungen durch erhöhte Risikobeiträge und Zinserträge.
Spuhler sagt, für ihn sei es eine Frage der Fairness, ob und in welchem Ausmass man diese Umverteilung von den Erwerbstätigen zu den Pensionierten beibehalten wolle. Denn die Überschüsse, die in die Rückstellungen fliessen, würden bei einem tieferen Umwandlungssatz den aktiven Versicherten gutgeschrieben.
Auch Pensionskassenexperte Roger Baumann von C-Alm bestätigt: «Keine Pensionskasse ist auf eine Senkung des Umwandlungssatzes wirklich angewiesen. Das Problem ist die unerwünschte, systemfremde Umverteilung von Jung zu Alt.»
Manche BVG-nahen Pensionskassen haben aber auch deshalb mit dem aktuellen Umwandlungssatz kein Problem, weil viele ihrer Versicherten bei der Pensionierung das Kapital statt die Rente beziehen. Zudem ist die Lebenserwartung der Versicherten unterdurchschnittlich.
8 Milliarden Arbeitsstunden
(BFS) Im Jahr 2023 wurden in der Schweiz insgesamt 8,106 Milliarden Arbeitsstunden geleistet. Dies entspricht einem Plus von 1,8% gegenüber dem Vorjahr. Zwischen 2018 und 2023 ist die tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit der Vollzeitarbeitnehmenden durchschnittlich um 46 Minuten auf 40 Stunden und 12 Minuten zurückgegangen.
Von 2018 bis 2023 verringerte sich die tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit der Vollzeitarbeitnehmenden (ohne Arbeitnehmende in eigener Firma) um 46 Minuten auf 40 Stunden und 12 Minuten. Gründe für diesen Rückgang sind die Abnahme der vertraglich festgelegten wöchentlichen Arbeitszeit (-9 Minuten auf 41 Stunden und 43 Minuten) und der wöchentlichen Überstunden (-15 Minuten auf 40 Minuten) sowie die Zunahme der wöchentlichen Dauer der Absenzen (+22 Minuten auf 2 Stunden und 11 Minuten).
Im selben Zeitraum stieg die Zahl der Ferienwochen um 0,3 Tage auf 5,2 Wochen pro Jahr. 2023 verfügten die Arbeitnehmenden im Alter von 20 bis 49 Jahren mit 5,0 Wochen über weniger Ferien als die 15- bis 19-Jährigen und die 50- bis 64-Jährigen (5,5 bzw. 5,6 Wochen).
PKs unglücklich über Kompensation
Anna Wanner schreibt in der AZ über den ASIP, der die BVG-Reform unterstützt und seine Mitglieder, die sie ablehnen.
Die meisten Pensionskassen haben in den letzten Jahren die Umwandlungssätze senken müssen, um die längere Rentenzeit und die schwierige Anlagesituation an den Finanzmärkten auszugleichen.
Um das Rentenniveau der Versicherten zu erhalten, haben viele Pensionskassen zusätzliche Mittel eingeschossen. Darum stellen sie sich heute auf den Standpunkt, die Arbeit gemacht zu haben. Weil der Rentenzuschlag aber weitgehend solidarisch finanziert wird, müssen sämtliche Pensionskassen abermals einen Beitrag leisten – und dies, obwohl die meisten keine Rentensenkungen ausgleichen müssen.
Anhand des Beispiels der Migros-Pensionskasse lässt sich das veranschaulichen. Stand heute hätten von den rund 50’000 Versicherten nur 23 eine Renteneinbusse wegen des tieferen Umwandlungssatzes. Doch bis zu 8000 Versicherte könnten von einem Rentenzuschlag profitieren. Allerdings müsste die Migros-PK unter dem Strich 4,4 Millionen zusätzlich in den Sicherheitsfonds einzahlen.
Versicherte können mitbestimmen
Laurent Schlaefli, Geschäftsführer der Profond, zeigt in einem Beitrag der Handelszeitung auf, welche Möglichkeiten die Versicherten bei der Gestaltung ihrer Vorsorge in der 2. Säule haben. Er schreibt:
Eine effektive Möglichkeit der Beteiligung ist die Teilnahme an Pensionskassenwahlen. In jedem Stiftungsrat einer Pensionskasse sitzen Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmenden. Diese sind dafür da, Anliegen und Fragen der Versicherten in den Stiftungsrat zu tragen. Gleichzeitig dienen sie als wichtige Schnittstelle für eine aktive Kommunikation der Pensionskasse mit den Versicherten.
Die Versicherten können ausserdem an Informationsveranstaltungen wie Schulungen oder Beratungsterminen von Pensionskassen teilnehmen. So können sie aus erster Hand erfahren, wie ihr Sparkapital investiert wird, welche Risiken bestehen und wie sie ihre Erträge optimieren können.
Dies ist eine ausgezeichnete Gelegenheit, direkt mit Experten und Expertinnen unklare Aspekte der beruflichen Vorsorge zu klären, die persönliche finanzielle Situation zu besprechen und individuelle Vorsorgepläne zu entwickeln.
Eine weitere direkte Möglichkeit zur Einflussnahme besteht darin, freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse zu leisten. Ähnlich wie die Beiträge an die dritte Säule können sie die zukünftigen Rentenleistungen erheblich steigern und bieten steuerliche Vorteile.
Die zweite Säule ganzheitlich betrachten
Steigende Lebenserwartung, Turbulenzen an den Finanzmärkten, sinkende Renten: Die zweite Säule der Altersvorsorge ist unter Druck. Doch ihre Leistungen sind besser als ihr Ruf: Wegen den höheren Kapitalbezügen sind die durchschnittlichen BVG-Leistungen in den letzten Jahren viel weniger stark gesunken als gemeinhin angenommen.
Studienautor Jérôme Cosandey von Avenir Suisse kritisiert in einem Podcast die weit verbreitete Auffassung, dass das System der beruflichen Vorsorge unzureichend ist – gerade auch darum, weil Frauen zunehmend davon profitieren. Alles gut also? Marc Lehmann hat bei unserem Directeur romand nachgefragt.
Chancen in der Schweiz
IMF Investors ist einer der grössten Infrastruktur-Investoren der Welt. Seit 2018 besteht in Zürich ein Büro, und sie würden hierzulande gerne noch aktiver werden. Finews schreibt dazu:
IFM Investors ist an einer ganzen Reihe von Flughäfen rund um die Welt beteiligt: von Wien über Manchester, Sidney, Toronto bis Melbourne. «Wir haben uns mittlerweile ein beeindruckendes Wissen in diesem Bereich erarbeitet. Dies macht es auch für unsere Kunden interessant», sagt Anna Demarmels, Head of Business Development.
Die Australier haben nicht nur eine Schwäche für Flughäfen, sondern generell für Infrastrukturprojekte. Sie haben sich auf diesem Gebiet einen Namen gemacht. IFM zählt mit einem verwalteten Vermögen von 134,3 Milliarden Euro zu den weltweit grössten Infrastruktur-Managern mit über 690 Investoren weltweit.
Zu diesen zählen Pensionskassen, Anlagestiftung und Versicherungen – auch aus der Schweiz. Aus diesem Grund hat IFM Investors ihr erstes Büro in Europa in Zürich eröffnet, an der Gessnerallee. Das war im Jahre 2018, also kurz vor der Corona-Pandemie.
Frauen machen Vorsorge
Referentinnen des Summit
Bereits zum dritten Mal in Folge traf sich im Mai unter Ausschluss der Männlichkeit zum sogenannten Vorsorge-Summit ein illustrer Kreis an Frauen: Stiftungsrätinnen, Geschäftsführerinnen, Verwaltungsfachfrauen, Expertinnen, Vorsorgeberaterinnen, Aktuarinnen, Juristinnen, Politikerinnen, Pensionskassenmitarbeiterinnen und Vorsorge-interessierte Frauen.
Geboren aus der Idee dreier Frauen, die die Branche und ihre Besonderheiten nur allzu gut kennen: der Aktuarin Kate Kristovic, der Juristin Dr. Isabelle Vetter und der Geschäftsführerin Dr. Svenja Schmidt. Routiniert umgesetzt vom vps.epas als ständige Weiterbildung zur beruflichen Vorsorge.
Das Vorsorge-Summit hat sich bei den Pensionskassenvertreterinnen in Windeseile einen Namen gemacht: Die Veranstaltung ist jeweils nur Stunden nach Freischaltung der Anmeldung bereits ausgebucht und die Warte- beinahe ebenso lang wie die Teilnehmerinnenliste.
Svenja Schmidt (Previs) erlaubt mit einem sehr frisch und eindrücklich formulieren Tagungsbericht auch dem männlichen Teil der Menschheit einen Blick hinter die sonst sorgsam verschlossenen Kulissen. Was klar macht, dass man da einiges verpasst.
Tagungsbericht Vorsorge-Summit
Stiftungsräte haften mit 20 Millionen Franken
Das Bundesgericht hat entschieden: Die ehemaligen Stiftungsräte einer 2015 Konkurs gegangenen Pensionskasse im Kanton Freiburg haben ihre gesetzlichen Pflichten verletzt. Für das Milizsystem sei das eine Katastrophe, sagt die Direktorin des Freiburger Gemeindeverbands. Die NZZ schreibt dazu:
Es ist ein Paukenschlag für das Milizsystem der Schweiz: Zwölf ehemalige Stiftungsräte wurden letztinstanzlich verurteilt und müssen für den Konkurs der Pensionskasse der medizinisch-sozialen Dienste des Saanebezirks (ACSMS) haften – mit insgesamt 20 Millionen Franken. Im Stiftungsrat der ACSMS sassen unter anderen die ehemalige Gemeindepräsidentin von Villars-sur-Glâne Erika Schnyder und der ehemalige Gemeindepräsident von Corminbœuf Albert Lambelet.
Der nationale Sicherheitsfonds BVG, der eingesprungen war, um die Leistungen der Versicherten nach der Insolvenz der Pensionskasse sicherzustellen, hatte im Juli 2019 eine Klage eingereicht und einen Teil seiner Leistungen zurückgefordert. Das Bundesgericht bestätigte diese Woche das Urteil des Wirtschaftsstrafgerichts des Kantons Freiburg von 2022.
«Das ist eine Katastrophe für die Wertschätzung des Milizsystems der Schweiz und vor allem auch eine Katastrophe für die betroffenen Personen», sagt Micheline Guerry-Berchier, Direktorin des Freiburger Gemeindeverbands. «Die Stiftungsräte fanden sich in einer Situation wieder, in welcher ihre Kompetenzen denjenigen einer Person gegenübergestellt wurden, die sie eigentlich als Experten für die Verwaltung der Gelder eingestellt hatten.» Die Kontrollfunktion gegenüber diesem Vermögensverwalter hat offensichtlich versagt.
Urs Eicher verstorben
Urs Eicher, erster Präsident des PK-Netz, ist am 9. Juli verstorben. Er leitete die Arbeitnehmer-Organisation in der beruflichen Vorsorge nach ihrer Gründung 2010 bis im Februar vergangenen Jahres. Eicher wohnte, wie ich in jenen Jahren, in Riehen. So nah wir uns geographisch waren, so weit waren wir in unseren politischen Ansichten voneinander entfernt. Gelegentlich wurden die Auseinandersetzungen heftig. Einmal stellte er mich einem Bekannten als seinen “Intimfeind” vor; aber das war ironisch gemeint, hoffe ich heute.
Ging es nicht um Politik und nur am Rande um die 2. Säule, verstanden wir uns sehr gut und konnten auch locker ein Bier zusammen trinken. Eine Mitwirkung des PK-Netz im Vorsorgeforum, besprochen an einem Essen im nahen Weil am Rhein, scheiterte an seiner Vorstellung eines paritätisch zusammengesetzten Vorstands.
Wo es um Grundsätze geht, erleben wir mehr den je verhärtete Fronten. Dass das auch in der beruflichen Vorsorge so gekommen ist, die auf sozialpartnerschaftlichen Kompromissen und Verständigung aufbaut, stimmt nachdenklich.
Peter Wirth
Die Auffangeinrichtung und die BVG-Reform
pw. Was sind die Auswirkungen der BVG-Reform auf die Auffangeinrichtung und ihre Versicherten? Auf Anfrage dazu stellt die Stiftung ein Faktenblatt zur Verfügung. SR-Präsidentin Gabriela Medici schreibt in einer E-Mail:
“Die Dachverbände der Sozialpartner vertreten in dieser Abstimmung nicht dieselben Parolen. Der Stiftungsrat der Auffangeinrichtung hat sich deshalb entschieden, dass nur die Geschäftsstelle Stellung nimmt zur Frage der Auswirkungen der BVG-Reform auf die Auffangeinrichtung.”
Aber auch die Geschäftsstelle erachtet es als politisch heikel, über das Datenblatt hinausgehende Auskünfte zu erteilen. Sie lässt verlauten:
Wie Sie gestern bereits von unserer Stiftungsratspräsidentin Gabriela Medici erfahren haben, vertritt die Trägerschaft der Auffangeinrichtung unterschiedliche Positionen im Rahmen der Abstimmung zur BVG-Reform. Aus diesem Grund stellt die Auffangeinrichtung auf Anfrage von Medienschaffenden das angefügte Faktenblatt mit den Auswirkungen der BVG Reform auf die AEIS zur Verfügung. Darüber hinausgehende Fragen beantworten wir nicht und geben auch keine Kommentare ab. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Haben wir Verständnis? Nur bedingt. Wir wollen auch keine Kommentare. Die schreiben wir schon selbst. Nur ein paar Angaben, wie sie proparis – und wahrscheinlich noch andere PKs – ermittelt haben zu den Konsequenzen auf die Rentenhöhe im Sinne von mehr oder weniger, hätte man schon gerne. Auf die pauschalen und unbelegten Angaben von Pierre-Yves Maillard möchten wir uns nicht verlassen. Immerhin enthält das Blatt einige interessante Angaben. Man beachte insbesondere die Spekulationen um die Höhe der notwendigen Rückstellungen.