Im Rahmen der Konkretisierung des neuen Versicherungsaufsichtsgesetzes VAG hat das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) eine Richtlinie zu Corporate Governance, Risikomanagement und Internes Kontrollsystem erlassen. Die Richtlinie definiert prinzipienbasierte Anforderungen für die dem BPV unterstellten Versicherungsunternehmen, Versicherungsgruppen und -konglomerate. Die Richtlinie tritt am 1. Januar 2007 in Kraft und muss bis spätestens 31. Dezember 2007 umgesetzt sein.
BPV-Info
Aufsicht
NZZ aS: Interview mit Eugen Haltiner, EBK
Die NZZ am Sonntag interviewte Eugen Haltiner, Präsident der EBK. Dabei kam die Sprache auch auf die Pensionskassen.
NZZaS: Es ist doch einmalig, dass zwei Konzernchefs von börsenkotierten Banken, Swissfirst und OZ, den Hut nehmen mussten – nicht zuletzt wegen Geschäften mit Pensionskassenverwaltern.
Haltiner: Über die Situation bei den Pensionskassen wird zu Recht in der Öffentlichkeit diskutiert. Die Aufsicht über diese Strukturen muss weiterentwickelt werden. Da besteht zweifellos Handlungsbedarf.
Was sagen Sie zur Forderung, man sollte die Aufsicht über die Pensionskassen der EBK übertragen, weil sie für die nötige Professionalität bürgt?
Die Professionalität der EBK betrifft jene Bereiche, die wir heute beaufsichtigen. Kämen die Pensionskassen dazu, wäre das Wissen bei uns nicht genügend vorhanden und erst aufzubauen. Wir sollten zuerst das Projekt Finma ins Ziel bringen, bevor man über neue Aufgaben spricht.
NZZ Online
Keine Hinweise auf Gesetzeverstösse bei den PKs von Coop und Roche
Die Abklärungen der Aufsichtsbehörde BVG und Stiftungsaufsicht des Kantons Basel-Stadt im Zusammenhang mit der Swissfirst Transaktion haben keine Hinweise auf Gesetzesverstösse ergeben. Es konnten weder zeitgleiche Investitionen in Swissfirst Papiere noch unrechtmässige Vermögensvorteile nachgewiesen werden. Die aufsichtsrechtliche Untersuchung der baselstädtischen Aufsichtsbehörde der Vorgänge rund um die Swissfirst Transaktion wird daher abgeschlossen. Die kantonale Aufsichtsbehörde BVG und Stiftungsaufsicht hatte die Untersuchung durchgeführt, da auch Vorsorgeeinrichtungen des Kantons Basel-Stadt von den Transaktionen betroffen sind.
Kanton Basel-Stadt: Medienmitteilungen
Zürcher BVG-Aufsicht: Keine Hinweise auf Gesetzesverstösse bei der Rieter-PK
Die Untersuchungen des Amtes für berufliche Vorsorge des Kantons Zürich haben bei der Rieter Pensionskasse im Zusammenhang mit der Swissfirst Transaktion keine Hinweise auf Gesetzesverstösse ergeben. Das Amt wird jedoch im Rahmen der üblichen Aufsichtstätigkeit Gespräche mit der Rieter Pensionskasse führen, um die bei den Abklärungen aufgedeckten Optimierungsmöglichkeiten zu erörtern.
Mitteilung der Zürcher Aufsicht
SP fordert Verzicht auf Reduktion des Umwandlungssatzes, Vorwürfe an Versicherer und BPV
Die SP fordert den Bundesrat auf, "das neue Versicherungsaufsichtsgesetz endlich korrekt umzusetzen, die zu unrecht einbehaltenen Gewinne der Lebensversicherungen den Versicherten gutzuschreiben und auf eine weitere Herabsetzung des Umwandlungssatzes zu verzichten." Weiter heisst es in der Mitteilung der SP: "Bei den Lebensversicherungen ist die Transparenz nicht gegeben. Der gesetzlich vorgeschriebene Ausweis getrennter Bilanzen und Erfolgsrechnungen für das BVG-Vermögen, die saubere Trennung der Verwaltungskosten und die Weitergabe von 90% der Überschüsse wie in Versicherungsaufsichtsgesetz, Artikel 37, vorgeschrieben, werden keineswegs umgesetzt."
SP fordert Verzicht auf weitere Reduktion des Umwandlungssatzes
Artikel R. Rechsteiner
Medienmappe SP
Strukturreform: Grundsatzfragen und Detaillösungen
Die Fachverbände haben sich in ihren Stellungnahmen sehr detailliert um die Probleme der Neuregelung der Aufsicht in der beruflichen Vorsorge bemüht, allerdings ist das weitere Schicksal dieser Vorlage gegenwärtig höchst unklar. Der ASIP unterstützt das Modell der Regionalisierung, welche von der Annahme ausgeht, dass die Kantone dem Vorbild der Innerschweiz folgen und sich zu regionalen Verbünden zusammen schliessen werden, um so die Professionalisierung und die Effizienz des Systems zu fördern. Allerdings soll es dafür nach Meinung des Bundesrates keinerlei Zwang geben. Dass auch die Konferenz der kantonalen Aufsichtsbehörden hinter dem Vorschlag steht, kann nicht überraschen. Die Oberaufsicht soll einer neu zu gründenden Kommission übertragen werden, die sich aus Fachleuten zusammen setzt und einschlägigen Fachrichtlinien zu folgen hätte. Die Stellungnahmen haben hier zu zahllosen Einzelfragen Verbesserungsvorschläge eingebracht. Ob das System aber jemals auch nur in den Grundzügen so umgesetzt wird, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, muss angesichts der Uneinigkeit in den grundsätzlichen Fragen bezweifelt werden.
Stellungnahme ASIP
Stellungnahme Treuhand-Kammer
Stellungnahme der Konferenz der kant. Aufsichtsämter
Sozialpartner uneins über Strukturreform
Die beiden Stellungnahmen des Schweiz. Gewerkschaftsbundes und des Arbeitgeberverbands differieren grundsätzlich in der massgeblichen Frage der Organisation der Aufsicht (regional oder zentral). Der SAV befürwortet das Konzept einer fachlich verstärkten kantonalen, mehrheitlich regionalisierten direkten Aufsicht, ohne die Zentralisierungsvariante. Eine zusätzliche Ausstandsregel soll aber in Zukunft sicherstellen, dass eine kantonale Aufsicht bei kantonseigenen Vorsorgeeinrichtungen nicht in einen Interessenkonflikt gerät.
Der SGB lehnt hingegen das dezentrale Modell ab. In der Stellungnahme heisst es: "Wir fordern deshalb die Schaffung einer einheitlichen, für die ganze Schweiz zuständigen Aufsichtsbehörde. Eine solche Behörde würde die eingangs erwähnten Anforderungen an eine Reform der Aufsichtsstruktur erfüllen, ohne die mit einem zweistufigen System verbundenen Nachteile. Sie wäre „schlanker“, wesentlich effizienter und deshalb auch kostengünstiger. Die durch die Vereinfachung der Strukturen und Abläufe frei werdenden Ressourcen könnten für eine bessere und reaktionsfähigere Aufsicht eingesetzt werden. Allerdings müsste auch eine solche Behörde bestimmte qualitative Anforderungen erfüllen".
Auch bei den Fachverbänden herrscht in dieser Frage keine Einigkeit. ASIP und die Kammer der PK-Experten befürworten das Regionalmodell des Bundesrates, für den Versicherungsverband stellt es bestenfalls einen Zwischenschritt in Richtung einer zentralen Behörde dar.
Stellungnahme Gewerkschaftsbund
Stellungnahme Arbeitgeberverband
Vernehmlassung zur Strukturreform: Kritik der Parteien
In der soeben abgelaufenen Vernehmlassung zur Strukturreform (Organisation der Pensionskassen-Aufsicht) war von den Parteien die Kritik der SVP am schärfsten. Sie lehnt den Vorschlag rundweg ab, die gegenwärtig 27 Aufsichtsbehörden durch 7 oder 8 regionale Gremien und eine eidgenössische Oberaufsichtskommission zu ersetzen. Die Beschäftigung einer mehr oder weniger nebenamtlichen Kommission sei inakzeptabel, wenn es darum gehe, rasch zu handeln, um Verluste bei den Versicherten zu verhindern.
Die SVP schlägt stattdessen vor, die Aufsicht über die teilautonomen Vorsorgeeinrichtungen weiterhin bei den Kantonen zu belassen sowie Sammel- und Anlagestiftungen durch eine neu geschaffene professionelle Aufsicht zu überwachen. Auch die SP ist mit dem bundesrätlichen Vorschlag nicht zufrieden. Es gebe keine sachliche Begründung für eine föderalistische Lösung, schreibt die SP. Mit ihr bestehe auch in Zukunft das Risiko, dass sich die einzelnen Behörden in der Aufsichtsintensität und -qualität unterscheiden würden. Die SP fordert die Schaffung einer einzigen Aufsichtsbehörde mit regionalen Zweigstellen.
Kritisch fällt die Stellungnahme auch bei der CVP aus. Der «staatliche Interventionismus» werde die Versicherungsaufsicht nicht sicherer machen, es sei denn, die vorgesehene Aufsichtsinstitution übernehme die materielle Verantwortung für die Anlagerisiken. Nur die FDP steht hinter den Vorschlägen aus dem Departement ihres Bundesrats. Die Freisinnigen fordern den Bundesrat aber auf, dafür zu sorgen, dass die Unabhängigkeit und Professionalität der Aufsichtsbehörden garantiert sei. Auf grundsätzliche Zustimmung stösst die BVG-Reform bei den Wirtschaft. Der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse und der Arbeitgeberverband begrüssen in einer gemeinsamen Stellungnahme die vorgeschlagenen Massnahmen. Die Reform verursache zwar Mehrkosten, stärke aber das System der Zweiten Säule.
Die Wirtschaftsverbände machen aber ergänzende Vorschläge: Eine zusätzliche Ausstandsregel soll sicherstellen, dass eine kantonale Aufsicht bei kantonseigenen Vorsorgeeinrichtungen nicht in Interessenkonflikte gerät. Zudem sollen in der Oberaufsichtskommission auch die Vertreter der Sozialpartner als Sachverständige Einsitz nehmen.
Diese Forderung stellt auch der Schweizerische Gewerkschaftsbund. Analog zur SP fordert er aber eine für die ganze Schweiz zuständige Aufsichtsbehörde. Anderer Ansicht ist der Pensionskassenverband (Asip). Er begrüsst den Vorschlag des Bundesrats einer dezentralen über kantonale Konkordate geführten Aufsicht mit einer Oberaufsichtskommission. Der Verband verlangt jedoch vom Bundesrat, dass diese keine gesetzgeberische Funktion wahrnehmen dürfe. Sie soll nur über Weisungskompetenzen verfügen.
NZZ Online
Vorstösse von FDP und CVP zur BVG-Aufsicht
Die FDP und die CVP wollen sich nach den Schlagzeilen um die Bank Swissfirst für die Interessen der Pensionskassenversicherten einsetzen. Sie reichten dazu ähnlich lautende Vorstösse ein. Diese verlangen vom Bundesrat eine Überprüfung der gesetzlichen Vorgaben und der Praxis bezüglich der Aufsicht über die Pensionskassen.
Tages-Anzeiger Online | Schweiz
Schaffhausen überträgt BVG-Aufsicht an den Kt. Zürich
Die Aufsicht über die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge mit Sitz im Kanton Schaffhausen soll auf den 1. Januar 2007 auf den Kanton Zürich übertragen werden. Die Regierungen der Kantone Schaffhausen und Zürich haben zu diesem Zweck eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen. Die Aufsicht über die klassischen Stiftungen verbleibt nach wie vor im Kanton Schaffhausen. Die Parlamente müssen der Vereinbarung noch zustimmen.
Im vergangenen Jahr hatten 78 Vorsorgeeinrichtungen ihren Sitz im Kanton Schaffhausen. Es werden die gleichen Gebühren wie für die Zürcher Vorsorgeeinrichtungen erhoben. Die Haftung für allfällige Schäden, die durch die Aufsichtsausübung entstehen, liegt ausschliesslich beim Kanton Zürich. Mit der Übertragung der Aufsichtsaufgaben will der Kanton Schaffhausen die Bestrebungen des Bundes um, die Aufsichtsstrukturen gesamtschweizerisch zu straffen und regionale Modelle anzustreben, unterstützen. Für Schaffhausen kamen sowohl das Projekt "BVG-Aufsicht Ostschweiz" als auch die Übertragung der Aufgabe an den Kanton Zürich in Frage. Für Schaffhausen überwiegen jedoch die Vorteile der Zürcher Lösung. Hauptvorteil sei die grössere Kundenfreundlichkeit.
Mitteilung SH
NZZ: Reform der BVG-Aufsicht in der Schwebe
Ein zurzeit in der Ämterkonsultation steckender Bericht des Bundesrats zur Reform der BVG-Aufsicht lässt den roten Faden vermissen. Es ist nicht erkennbar, wie ein professionelles, gegen politische Einflüsse abgeschirmtes Aufsichtssystem geschaffen werden könnte, schreibt Werner Enz in der NZZ.
NZZ Online