Der ASIP hat seine Mitglieder eingeladen, ihm bis zum 22. Februar ihre Stellungnahmen zum Bericht über die Zukunft der zweiten Säule zuzustellen. Im Hinblick auf die definitive ASIP-Stellungnahme sollen sie in den Meinungsbildungsprozess einbezogen werden. Die Mitglieder werden ermuntert, ihre Meinung zum Bericht mitzuteilen.
Aktuell
avenir suisse: Prioritätenliste der Ökonomen
Avenir Suisse hat führende Ökonomen in der Schweiz aufgefordert, von 15 Reformvorschlägen in der Wirtschaftspolitik die fünf dringlichsten Anliegen zu bezeichnen und zu bewerten. Am dringlichsten erscheint den Befragten die Einführung einer Schuldenbremse bei AHV, IV und EO, die beim Überschreiten von festgeschriebenen Schwellenwerten Massnahmen für den Schuldenabbau vorschreibt. An zweiter Stelle kommt die im Parlament seit Jahren hängige Reform der Mehrwertsteuer, dabei stehen – entgegen dem bisher vom Parlament geäusserten Willen – die Einführung eines Einheitssteuersatzes sowie die Abschaffung möglichst vieler Ausnahmen im Vordergrund. An dritter Stelle folgt die Forderung nach einer Entpolitisierung der Rentenparameter in der beruflichen Vorsorge, also die Anpassung der Mindestverzinsung und des Umwandlungssatzes nach vorgegebenen Formeln und entsprechend der Lebenserwartung und der Lage auf den Kapitalmärkten statt aufgrund von politischen Entscheiden des Bundesrates oder gar des Volkes.
An der Umfrage beteiligten sich 37 führende Ökonominnen und Ökonomen der Schweiz. Die Befragten konnten aus 15 Vorhaben und einem eigenen Vorschlag für wirtschaftspolitische Reformen die fünf dringlichsten auswählen und bewerten. Ein Reformvorschlag konnte dabei maximal 100 Punkte erzielen.
Travail.Suisse begrüsst 2. Säule-Bericht
Die Gewerkschaft Travail.Suisse hält zum Bericht des Bundesrates fest: “Travail.Suisse begrüsst, dass der Bundesrat im Bericht zur Zukunft der 2. Säule eine umfassende Auslegeordnung zu verschiedenen Themen der Altersvorsorge vornimmt. Im Kern geht es letztlich aber um die Höhe des Mindestumwandlungssatzes. Für Travail.Suisse ist eine Senkung des Umwandlungssatzes nur diskutabel, wenn die Rentenhöhen mit substanziellen Ausgleichsmassnahmen gesichert werden. Zudem müssen die überrissenen Gewinne der Lebensversicherer in der 2. Säule gestoppt und die überhöhten Vermögensverwaltungskosten der Finanzindustrie gesenkt werden.”
2. Säule-Bericht: SGB meldet Bedenken an
Nach dem ASIP hat sich auch der Gewerkschaftsbund jetzt mit einem Kommentar zum 2. Säule-Bericht gemeldet. Doris Bianchi schreibt: “Dieser Bericht hat es in sich: Er zielt auf die Senkung des Mindestumwandlungssatzes und somit der Renten ab und zeigt hierfür einen möglichen Fahrplan auf. Doch anders als im Bericht behauptet, ist die Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 auf 6,4 Prozent mit Zeithorizont 2015 überhaupt nicht “weitgehend akzeptiert”. Im Gegenteil. Es ist eine Tatsache, dass die heutigen Renten aus der ersten und zweiten Säule für die tiefen und mittleren Einkommen häufig zu knapp sind. Leitgedanke aller Reformvorhaben der Altersvorsorge muss daher die Erfüllung des Verfassungsauftrags sein: Die Sicherstellung der gewohnten Lebensführung auch im Alter.
Der Bericht gibt das Mantra der Pensionskassenwelt, dass die Lebenserwartung stets ansteigt und die Renditen immer tiefer fallen, ziemlich ungefiltert wieder. Es wird Angstmacherei betrieben. Doch für den SGB ist klar, dass die Änderung einer zentralen Messgrösse für die Bestimmung der Rentenhöhe detaillierte Analysen erfordert. Diese fehlen aber im Bericht weitgehend. Um diese Lücke zu füllen, untersucht der SGB selbst die Finanzierung der aktuellen Renten aus der beruflichen Vorsorge. Er wird während des Anhörungsverfahrens die entsprechenden Grundlagen präsentieren.” Man ist gespannt.
ASIP zum 2. Säule-Bericht: Forderung nach klaren Prioritäten
Der Pensionskassenverband hat sich in einer Medienmitteilung zum heute publizierten Bericht des Bundesrates über die Zukunft der 2. Säule geäussert. Der Verband schreibt, es brauche nun eine politische Agenda der dringlich zu behandelnden Themen, sowie eine ausführliche Diskussion über die Zukunft der 2. Säule mit allen Anspruchsgruppen. Schwachstellen müssten identifiziert und ausgemerzt werden, während die Vorteile der 2. Säule, das kollektiven Sparen zu stärken seien. Im Vordergrund stünden die prägenden Eckwerte Umwandlungssatz, Rentenalter und Mindestzins, wobei die Diskussion sich an realistischen Lagebeurteilungen orientieren müsse, nicht an politischem oder individuellem Wunschdenken. Um die administrativen Kosten weiter senken zu können, ist der Einsatz gegen einen weiteren Regulierungsschub für den ASIP zentral. Die sozialpartnerschaftlich aufgebaute berufliche Vorsorge stelle nach wie vor ein funktionsfähiges System dar.
Der Bericht zeigt nach Meinung des ASIP nachvollziehbare Lösungsansätze auf, die es in den kommenden Wochen zu diskutieren gilt. Für die nachhaltige Entwicklung einer Pensionskasse sei es zentral, dass die Bedürfnisse aller Beteiligten, der erwerbstätigen Versicherten und der Rentenbezüger, fair abgedeckt werden. Die Leistungsfähigkeit einer Kasse sei so darzustellen, dass bei den Arbeitnehmern, den Arbeitgebern, aber auch den Rentenbezügern keine falschen Vorstellungen bezüglich den Ertrags- und Leistungszielen entstehen. Realistische Erwartungen an die künftigen Finanzerträge seien zwingend; es gebe keine sicheren Erträge; die Chancen und Risiken müssten erkannt werden. Diesbezüglich sei beispielsweise die Frage der Höhe des Umwandlungssatzes in jedem Fall rasch zu beantworten.
Neben der Frage des Umwandlungssatzes sind für den ASIP die Themen Kapitalbezugsmöglichkeiten, Legal Quote, Solvenz, Vereinfachungen, Kosten, Teilliquidation und Sanierungsmassnahmen einer kritischen Beurteilung zu unterziehen. Von den Banken fordert er mehr Transparenz bei strukturierten Produkten.
BSV: Bericht über die Zukunft der 2. Säule geht in die Anhörung
Das Eidgenössische Departement des Innern hat Ende Dezember beschlossen, die Anhörung zum Bericht über die Zukunft der 2. Säule zu eröffnen. Der Bericht wurde jetzt auf der Website des BSV aufgeschaltet. Er enthält eine umfassende Problemanalyse und Lösungsansätze zu den verschiedenen Reformpunkten, insbesondere zum Mindestumwandlungssatz, zur Legal Quote und zu den Verwaltungskosten. Der Bundesrat wird den Bericht nach der Anhörung bereinigen und mit konkreten Reformvorschlägen im Sinne einer Reformagenda dem Parlament vorlegen.
Gemäss einer Mitteilung des BSV steht im Mittelpunkt der Mindestumwandlungssatz. Es werden Überlegungen zu seiner Höhe angestellt und flankierende Massnahmen, mit denen die Auswirkungen einer allfälligen Senkung des Satzes auf die Höhe der Renten abgefedert werden könnten, erörtert. Weitere Schwerpunkte des Berichts widmen sich den Kosten der beruflichen Vorsorge und Vereinfachungen sowie der Gewinnbeteiligung der Versicherungsgesellschaften (Legal Quote). Darüber hinaus beleuchtet der Bericht zahlreiche Themen rund um die Finanzierung und Ausgestaltung der beruflichen Vorsorge.
Der Bericht über die Zukunft der 2. Säule wurde in enger Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen BVG-Kommission erstellt. Das EDI gibt nun den interessierten Kreisen bis Anfang März 2012 Zeit, zu den Lösungsansätzen Stellung zu nehmen. Der Bundesrat wird unter Berücksichtigung der Anhörungsergebnisse zu den einzelnen Reformpunkten konkrete Reformvorschläge ausarbeiten und den Bericht mit einer entsprechenden Reformagenda noch vor der Sommerpause 2012 zuhanden des Parlaments verabschieden. Anschliessend soll die Umsetzung der einzelnen Reformen an die Hand genommen werden.
Neue Zusammensetzung der BVG-Kommission
Frey Claude, lic. es sc. éco. Präsident, gewählt bis: 31.12.2015, Unternehmensberater
Ammann Dominique, Dr. rer. pol., 31.12.2015, Partner PPCmetrics
Bianchi Doris, Dr.iur., 31.12.2015, Geschäftsführende Sekretärin Schweiz. Gewerkschaftsb.
Daum Thomas, lic.iur., Rechtsanwalt, 31.12.2015, Direktor Schweiz. Arbeitgeberverband
Desax Donald, lic. iur. 31.12.2015, Mitglied GL Helvetia
Di Mambro Sabino, Verwaltungsfachmann Personalvorsorge, 31.12.2015, PK Unia
Gfeller Kurt, lic. rer. publ., 31.12.2013, Vizedirektor Schweiz. Gewerbeverband
Grob Hügli Gabriela, 31.12.2015, Rechtsanwältin Axa Winterthur
Kohli Christian, dipl. Ing. FH, 31.12.2015, Leiter Versicherungen SBV
Konrad Hans-Peter, lic. iur. Rechtsanwalt, 31.12.2015, Direktor ASIP
Kuert Killer Matthias, lic. rer. soc., 31.12.2015, Leiter Sozialpolitik, Travail. Suisse
Lustenberger Markus, Dr. iur., 31.12.2015, Geschäftsleiter Zentralschweizer BVG-Aufsicht
Pillonel Michel, 31.12.2015, Membrecomité CSA
Regotz Kurt, 31.12.2015,Vizepräsident Syna
Sandoz Olivier, Avocat, 31.12.2015, Directeur générale FER Genève
Schlatter Andreas Ernst, Dr. sc. math. ETH, 31.12.2015, CEO Schweiz – UBS Global Asset Management
Schmid Brigitte, 31.12.2012, Geschäftsführerin PK Swiss Re, Vorstandsmitglied ASIP
Spuhler Patrick, eidg. dipl. Pensionsversich.exp., 31.12.2015, PK Experte Swisscanto
Uttinger Laurence, lic.iur. Rechtsanwältin, 31.12.2015,
Sekretariat
Schönholzer Diot Beatrix, Bundesamt für Sozialversicherungen
3003 Bern, Telefon: Tel. 031 322 91 66
Travail Suisse: Mindestzins systematisch zu tief
In einer Mitteilung von Travail Suisse heisst es zum Mindestzins-Entscheid: “Für Travail.Suisse ist es nicht haltbar, dass der Mindestzins in der beruflichen Vorsorge systematisch zu tief angesetzt wird. Es ist nicht fair, mit Verweis auf die unsichere künftige Lage einen Tiefzinsentscheid an den nächsten zu reihen, zumal in guten Jahren in der Vergangenheit der Mindestzins nicht oder zu wenig angehoben wurde. Der Bundesrat hat mit seinem heutigen Entscheid einseitig dem Druck der Versicherungsbranche nachgegeben und den Interessen der versicherten Arbeitnehmenden nicht Rechnung getragen.”
ASIP begrüsst Mindestzins-Entscheid
Der Pensionskassenverband ASIP hält in einer Mitteilung fest: “Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP begrüsst den Entscheid des Bundesrates, den BVG-Mindestzinssatz für 2012 auf 1.5% festzulegen und bezeichnet ihn als notwendig. Der Entscheid stützt sich auf eine vom ASIP immer wieder geforderte, nachvollziehbare Formel mit objektiven Kriterien. Dies erhöht den Gestaltungsspielraum für die Pensionskassen-Verantwortlichen und damit die langfristige Sicherheit der zweiten Säule. Denn die Kriterien orientieren sich an wirtschaftlichen Realitäten und nicht an politischen Opportunitäten. Der ASIP weist schon länger darauf hin, dass die bisherige Gesamtentwicklung Korrekturmassnahmen erfordert. Beispielsweise ist der von der Politik festgelegte Umwandlungssatz zu hoch, und auch beim Mindestzinssatz fordert er eine grundlegende Entpolitisierung.
Der ASIP begrüsst die Wahl der Mitglieder der neu zu bildenden Oberaufsichts-Kommission. Er erwartet von dieser neuen Kommission – in Absprache mit der Konferenz der kantonalen/regionalen Aufsichtsbehörden – die Sicherstellung einer einheitlichen Aufsichtspraxis. Zudem ruft der ASIP in Erinnerung, dass die für die Aufsichtstätigkeit notwendigen Standards nur bei Vorliegen einer gesetzlichen Grundlage und vorheriger Anhörung der interessierten Kreise erlassen werden dürfen.”
SP: Kritik an Mindestzinsentscheid
Die SP schreibt in einem Kommentar zum BVG-Mindestzinsentscheid des Bundesrates: “Die neuerliche Senkung des Mindestzinses kommt ausgerechnet zu jenem Zeitpunkt, an welchem Innenminister Burkhalter und die bürgerlichen Parteien mit Hochdruck an weiteren Abbauplänen bei den Renten arbeiten. Die Krise soll als Vorwand für eine Senkung des Umwandlungssatzes und einen allgemeinen Angriff auf die Renten genommen werden. Dagegen wird sich die SP mit aller Kraft einsetzen. Insbesondere auch angesichts eines Berichts, der dem Bundesrat heute vorliegt und der im Bereich BVG jährliche Vermögensverwaltungskosten von 3.9 Milliarden Franken ausweist. Bevor erneut an der Rentenschraube gedreht werden darf, müssen zunächst diese Kosten massiv gesenkt werden.”
BR setzt BVG-Mindestzins auf 1,5%
Das BSV schreibt in einer Mitteilung: “Der Bundesrat hat beschlossen, den Mindestzinssatz auf den 1. Januar 2012 auf 1.5% festzusetzen. Die Festlegung des Satzes erfolgt wie im Vorjahr auf Basis einer Berechnungsmethode, welche die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge dem Bundesrat mehrheitlich empfohlen hat. Entscheidend für die Höhe des Mindestzinssatzes sind dabei vor allem der langfristige Durchschnitt der Bundesobligationen sowie die Entwicklung der Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Mit der Anpassung des Satzes wird der negativen Entwicklung und den aktuellen Schwankungen der Finanzmärkte angemessen Rechnung getragen.
Die Berechnungsmethode der Eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) kombiniert weitgehend risikolose mit risikoträchtigen Anlagen. Als Ausgangspunkt der Überlegungen dient wie bereits im Vorjahr der langfristige gleitende Durchschnitt der Rendite der 7-jährigen Bundesobligationen. Dieser gleitende Durchschnitt entspricht einem Obligationenportfolio, dessen Rendite fast risikolos erreichbar ist. Zusätzlich berücksichtigt werden der Pictet BVG Index 93 sowie der IPD Wüest & Partner Index, welche Aktien, Anleihen und Liegenschaften enthalten.
Die 2009 von der Mehrheit der BVG-Kommission dem Bundesrat empfohlene Formel ergibt per Ende Oktober einen Wert von 1.5%. Zu beachten ist ausserdem, dass die Aktienmärkte in diesem Jahr eine ausserordentlich negative Entwicklung mit hohen Schwankungen aufweisen. Der Swiss Market Index verlor 2011 beispielsweise per Ende Oktober rund 11%. Auch sind die aktuellen Zinssätze für Bundesobligationen auf rekordtiefem Niveau. Eine Anpassung des Satzes ist demnach gerechtfertigt.
Auch die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge empfahl an ihrer Sitzung vom 1. September 2011 dem Bundesrat mehrheitlich einen Mindestzinssatz von 1.5%. Die Vorschläge hatten von 1% bis 2% gereicht. Bei der Konsultation der Sozialpartner hatten die Gewerkschaften für 2% bis 2.25% votiert, während sich die Arbeitgeberverbände für einen Satz von 1.25% bis 1.75% ausgesprochen hatten. Der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) verlangte eine Senkung auf 1%.”
ASIP mit überarbeiteter Charta
Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP hat seine Charta zur Pension Fund Governance vom 6. Mai 2008 aufgrund der neuen Anforderungen durch die Strukturreform überarbeitet, das gleiche gilt für die dazugehörige Fachrichtlinie. Die Fachrichtlinie konkretisiert die Charta und definiert Verhaltensregeln für die PK-Verantwortlichen. Sie gilt für alle Pensionskassen, die Mitglied des ASIP sind. Charta und Fachrichtlinie können von der Website des ASIP herunter geladen werden.
BV: keine Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten
Die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der beruflichen Vorsorge müssen auf den 1. Januar 2012 nicht der Teuerung angepasst werden.
State Street übernimmt Complementa, Joost neuer CEO
Benjamin Brandenberger, VR-Präsident der Complementa, schreibt in einer Mitteilung vom 3.10.11: “Wir haben heute die Übernahme der Complementa Investment-Controlling AG und der Allocare AG durch State Street bekannt gegeben. Sämtliche 120 Mitarbeiter von Complementa und Allocare werden übernommen. Unser Unternehmen ist nun eine 100%-ige Tochtergesellschaft von State Street. Complementa und Allocare werden jedoch weiterhin unter ihrem bisherigen Namen firmieren und ihre eigene Identität vollständig beibehalten. Sowohl ich als auch Michael Brandenberger werden wie bis anhin dem Verwaltungsrat von Complementa angehören und im Unternehmen aktiv bleiben. Andreas Joost, gegenwärtig Mitglied der Complementa-Geschäftsleitung, wird die Position des CEO übernehmen und in Zukunft die Geschäfte von Complementa leiten.”
“Tiefe Zinsen sind grössere Herausforderung als die Volatilität”
Das Herbstgespräch von Swisscanto zu aktuellen Fragen der beruflichen Vorsorge fand im Zeichen der europäischen Staatsschuldenkrise und ihren kurz- und langfristigen Auswirkungen statt. Kurzfristig drücken der starke Schweizerfranken und die Verluste an den Aktienmärkten die Renditen, was die teilweise neu gebildeten Schwankungsreserven aufgebraucht hat. Längerfristig stellen die anhaltend rekordtiefen Zinsen aber die grössere Herausforderung dar, wie Swisscanto in einer Mitteilung festhält. Sie werden dazu führen, dass die für die Leistungssicherung notwendigen Sollrenditen wie in den vergangenen Jahren kaum erwirtschaftet werden können. Trotz dieser schwierigen Rahmenbedingungen wird von den Vorsorgeeinrichtungen erwartet, dass sie ihren Leistungsverpflichtungen nachkommen.
Jeannette Leuch, COO Complementa Investment-Controlling, zeigte auf, wo die Pensionskassen Ende August bezüglich ihres Deckungsgrades standen. Die Daten basieren auf dem Complementa Risiko Check-up. Vermögensgewichtet beträgt der errechnete durchschnittliche Deckungsgrad per Ende August 2011 für alle Kassen 95 Prozent (privatrechtliche Kassen 100%, öffentlich-rechtliche Kassen 89%). Diese Zahl ergibt sich aus einer Hochrechnung der per Ende 2010 erhobenen Daten. Hätten die Kassen keine Währungsabsicherungen vorgenommen, läge der Deckungsgrad per Ende August 2011 bei 93 Prozent. Complementa geht für die Simulation davon aus, dass sich der Umfang der Absicherungen dieses Jahr im gleichen Rahmen bewegt wie 2010. Insgesamt, ohne die öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen mit Staatsgarantie, sind die Vorsorgeverpflichtungen per Ende 2010 gedeckt (durchschnittlicher Deckungsgrad >100%). Per Ende August 2011 ist jedoch von einer Unterdeckung auszugehen. Die durchschnittliche Sollrendite von 2,5% im Jahr 2010 konnte durch die Renditen im Jahr 2010 erwirtschaftet werden. Die höhere Sollrendite im Vergleich zu den Vorjahren 2008 und 2009 zeigt, dass Sanierungsmassnahmen aufgrund des guten Ergebnisses von 2009 reduziert werden konnten. Die durchschnittliche Rendite aller untersuchten Pensionskassen von 2,9% in 2010 kam zu Stande durch den hohen Umfang an Währungsabsicherung sowie eine gute Vermögensbewirtschaftung, die eine Überrendite im Vergleich zur Benchmark-Performance ergab.
Hanspeter Konrad, Direktor des Pensionskassenverbands ASIP, behandelte in seinem Referat die Strukturreform, welche mit der Verabschiedung der Verordnungen durch den Bundesrat auf der Gesetzgebungsstufe ihren Abschluss gefunden hat und jetzt von den Pensionskassen und Aufsichtsämtern praktisch umzusetzen ist. Einleitend betonte er angesichts des wirtschaftlichen und finanzpolitischen Umfeldes die Notwendigkeit einer Diskussions- und Kooperationsbereitschaft aller Beteiligten, welche von einer ehrlichen Sorgfalt für die nachhaltige Sicherung des Vorsorgesystems geprägt ist. Es braucht ein konstruktives Miteinander, einen Dialog zwischen allen Akteuren der beruflichen Vorsorge. Gemeinsame Sachpolitik ist gefragt!
Für die Pensionskassen von besonderer Wichtigkeit sind die Vorschriften betreffend Loyalität und Integrität zur Führung der Vorsorgeeinrichtungen. Da diesbezüglich in den vergangenen Jahren seitens der Pensionskassen beträchtliche Fortschritte gemacht wurden, dürften sich die Auswirkungen im Rahmen halten, zumal der Bundesrat die teilweise realitätsfremden Anforderungen aufgrund der Kritik im Vernehmlassungsverfahren auf ein vernünftiges Niveau reduziert hat.