Tages-AnzeigerIm Tage-Anzeiger und den übrigen Tamedia-Zeitungen versucht ein Autoren-Kollektiv, etwas Klarheit in die Frage zu bringen, wer von der BVG-Reform betroffen ist und wenn ja in welcher Weise. Unbestritten ist: die Mehrheit der Versicherten ist es nicht. Aber damit ist noch wenig gewonnen. Hinweise kann der Vorsorgeausweise geben. Im TA heisst es dazu:

«Eine einfache Berechnungsformel dafür, ob und wie stark jemand von der BVG-Reform betroffen wäre, gibt es nicht», erklärt Christian Skvor, Spezialist beim Pensionskassenberater Libera. Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, wie viel besser die Leistungen der eigenen Pensionskasse im Vergleich zu den gesetzlichen Minimalvorgaben sind: Liegt die Verzinsung des Kapitals deutlich über dem gesetzlichen Minimum? Sind die Sparbeiträge höher als das Obligatorium? Und ist der Koordinationsabzug tiefer als der gesetzliche?

Fällt die Antwort überwiegend positiv aus, ist die Chance hoch, dass der Unterschied zwischen dem total angesparten Altersguthaben (a; unten auf der ersten Seite der Grafik) und jenem nach BVG (c) gross ist. Liegt das totale Guthaben mindestens 50 Prozent über jenem des BVG, ist sehr unwahrscheinlich, dass die BVG-Reform gravierende Auswirkungen auf die Vorsorgesituation der versicherten Person hat.

Fällt die Antwort dagegen überwiegend negativ aus, wie im Falle von Max Muster, sind die überobligatorischen Leistungen gering. Dann ist das totale Altersguthaben nur wenig höher als jenes nach BVG. Eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes hätte dann direkte Auswirkungen auf die künftige Rente. (…)

Selbst wenn klar ist, dass die Reform sich auf die Vorsorgesituation einer Person auswirken würde, bleibt das Wie oft unklar. Bei obligatoriumsnahe versicherten Personen lässt sich zwar ausrechnen, ob sie höhere oder tiefere Sparbeiträge leisten müssten. Dafür zieht man vom versicherten Lohn neu 20 Prozent statt 25’725 Franken ab und wendet auf das Ergebnis den neuen Beitragssatz an.

Doch trotz anfänglich höherer Sparbeiträge ist bei Max Muster nicht klar, ob er nach der Pensionierung eine höhere oder tiefere Rente erhalten würde als ohne Reform. Sehr viel hängt stattdessen von der künftigen Entwicklung der Zinserträge oder der Lohnhöhe ab.

Es lässt sich höchstens sagen, dass die Renten von obligatoriumsnahe versicherten Personen in der Tendenz eher sinken würden, je älter die Personen bei Einführung der Reform sind und je höher ihr Lohn ist. Bei den meisten Betroffenen würden sie dagegen steigen. Die Beurteilung der BVG-Reform ist eine Aneinanderreihung von Tendenzen und Relativierungen.

Verkomplizierend kommt hinzu, dass selbst Kassen mit hohen überobligatorischen Leistungen ihre Vorsorgepläne anpassen könnten, würde die Reform angenommen. Wer es also ganz genau wissen will, könnte sich bei der Geschäftsstelle der eigenen Pensionskasse über die individuellen Konsequenzen der Reform erkundigen. Doch allzu grosse Hoffnungen sollte sich niemand machen: Viele Pensionskassen wissen selbst noch nicht einmal, was sie im Falle einer Annahme unternehmen würden.

  TA