nzzDas Bundesgericht hat entschieden: Die ehemaligen Stiftungsräte einer 2015 Konkurs gegangenen Pensionskasse im Kanton Freiburg haben ihre gesetzlichen Pflichten verletzt. Für das Milizsystem sei das eine Katastrophe, sagt die Direktorin des Freiburger Gemeindeverbands. Die NZZ schreibt dazu:

Es ist ein Paukenschlag für das Milizsystem der Schweiz: Zwölf ehemalige Stiftungsräte wurden letztinstanzlich verurteilt und müssen für den Konkurs der Pensionskasse der medizinisch-sozialen Dienste des Saanebezirks (ACSMS) haften – mit insgesamt 20 Millionen Franken. Im Stiftungsrat der ACSMS sassen unter anderen die ehemalige Gemeindepräsidentin von Villars-sur-Glâne Erika Schnyder und der ehemalige Gemeindepräsident von Corminbœuf Albert Lambelet.

Der nationale Sicherheitsfonds BVG, der eingesprungen war, um die Leistungen der Versicherten nach der Insolvenz der Pensionskasse sicherzustellen, hatte im Juli 2019 eine Klage eingereicht und einen Teil seiner Leistungen zurückgefordert. Das Bundesgericht bestätigte diese Woche das Urteil des Wirtschaftsstrafgerichts des Kantons Freiburg von 2022.

«Das ist eine Katastrophe für die Wertschätzung des Milizsystems der Schweiz und vor allem auch eine Katastrophe für die betroffenen Personen», sagt Micheline Guerry-Berchier, Direktorin des Freiburger Gemeindeverbands. «Die Stiftungsräte fanden sich in einer Situation wieder, in welcher ihre Kompetenzen denjenigen einer Person gegenübergestellt wurden, die sie eigentlich als Experten für die Verwaltung der Gelder eingestellt hatten.» Die Kontrollfunktion gegenüber diesem Vermögensverwalter hat offensichtlich versagt.

Der damalige Vermögensverwalter hatte zwischen 2008 und 2013 rund 70 Millionen Franken in hochriskanten Anlagen im Ausland verschleudert. Aufgrund dieser Investitionen ging die Pensionskasse der ACSMS im Jahr 2015 Konkurs. Er wurde wegen qualifizierter Veruntreuung zweitinstanzlich zu sieben Jahren Haft verurteilt; der Fall ist am Bundesgericht hängig. (…)

Strafrechtlich traf die Organe der ACSMS kein Verschulden, allerdings wurden sie zivilrechtlich angeklagt. Für Schäden, die aus ihrer Tätigkeit entstehen, haften Stiftungsräte persönlich und mit ihrem ganzen privaten Vermögen. «Das gilt auch, wenn Stiftungsräte die Geschäftsführung an eine Verwaltung delegiert haben und nicht direkt beteiligt waren oder wenn ihnen die nötigen Kenntnisse fehlen», sagt der Pensionskassenspezialist Cyrill Bazzana des Finanzdienstleister VZ-Vermögenszentrum. Stiftungsräte von Vorsorgeeinrichtungen sind deshalb unter anderem gesetzlich verpflichtet, regelmässig Weiterbildungen zu absolvieren.

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