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pw. Detaillierte Zahlen zu den Auswirkungen der BVG-Reform auf die PK proparis (Pensionskasse des Gewerbes) sind im Tages-Anzeiger erschienen. Sie wurden bisher nicht auf der Website der proparis veröffentlicht. Auf Anfrage teilte proparis mit, der SR wolle keine Politik machen. Immerhin wurde jetzt eine Zusammenfassung der vom PK-Experten erstellten Analyse versandt. Zahlenangaben welche Personengruppe in welchem Ausmass von der Reform profitieren resp. benachteiligt würden, fehlen. Vermutlich hat Pierre-Yves Maillard an der Mitgliederversammlung des Vorsorgeforums daraus zitiert, ohne Quellenangabe,

Die Grössenverhältnisse lassen sich ungefähr aus der obigen Streugrafik ersehen. Im Tages-Anzeiger hiess es, 58 Prozent der Versicherten müssten mit einer tieferen Rente rechnen. Die Zahl wurde bisher nicht dementiert und scheint mit der Verteilung der Werte in der Grafik zu übereinstimmen. Sowohl die Rentenerhöhungen wie Senkungen sind teilweise beträchtlich und reichen bis in den Bereich von 10’000 Franken, wobei sie bei den tiefen Renten naturgemäss stärker ins Gewicht fallen.

Abgesehen von den Folgen für die Leistungen sind auch die Kosten sowie die Auswirkungen auf die Pensionierungsverluste von Bedeutung. proparis liefert dazu ausführliche Angaben.

Beiträge
Die Altersgutschriften werden sich um ca. 1.95% der AHV-Löhne erhöhen. Insgesamt steigen die Beiträge für die BVG-Minimalleistungen um ca. 2.1% der AHV-Löhne (ohne Rentenzuschläge). Nach Anrechnung des heutigen Überobligatoriums dürften es noch ca. 1.8% der AHV-Löhne sein, also je rund 0.9% für Arbeitgeber und Versicherte.

Pensionierungsverluste
Pensionierungsverluste mit den bisherigen Umwandlungssätzen machen jährlich rund CHF 48.3 Mio oder 0.8 Rendite-Prozente aus.
Eine Reduktion ohne Rentenzuschläge würde diesen Betrag etwa halbieren auf CHF 25.6 Mio pro Jahr. Die Rentenzuschläge kosten proparis in den nächsten 15 Jahren direkt rund CHF 23.3 Mio. pro Jahr. Hinzu käme der neue Beitrag an den Sicherheitsfonds von rund CHF 7.7 Mio. Insgesamt erhöhen sich also die Kosten für den Umwandlungssatz um CHF 8.3 Mio auf CHF 56.6 Mio oder knapp 1.0 Rendite-Prozente bzw. 1.3 Prozente der AHV-Löhne. Es entstehen als Mehr- und nicht Minderkosten für den Umwandlungssatz.

Fazit
Obwohl Versicherte und Arbeitgeber bei Annahme von BVG-21 je ca. 0.9% höhere Beiträge leisten, wird proparis in den nächsten 15 Jahren rund CHF 8.3 Mio mehr Pensionierungsverluste tragen. Zudem werden Versicherte mit einem höheren Altersguthaben mit tieferen Renten pensioniert.

  Mitteilung proparis /   Artikel TA  / proparis