Hansueli Schöchli geht in der NZZ der Frage nach, weshalb die Kassen trotz Super-Performance 2019 eine rasche Senkung des Umwandlungssatzes fordern und will dabei dieses scheinbare Rätsel lösen.

Die Pensionskassen [verteilen] im Mittel nur einen kleinen Teil der 2019 durchschnittlich erreichten Anlagerendite von 11% an die Erwerbstätigen mittels Verzinsung der Altersguthaben. Die vom Bundesrat festgelegte Mindestverzinsung beträgt 1%, die Bandbreite der effektiven Verzinsung in den einzelnen Kassen reicht laut Beobachtern von 1 bis 10%, und das Mittel könnte gemäss Schätzungen ungefähr 2,5 bis 3% betragen. Wie so oft erhalten die Rentner eine höhere Verzinsung; gemessen an den Umwandlungssätzen für die Rentenberechnung dürfte derzeit die Kapitalverzinsungsgarantie für den Durchschnitt aller Rentner bei etwa 4 bis 4,5% liegen.

Gewisse Kritiker äussern überdies Zweifel, ob die ausgewiesenen Deckungsgrade der ökonomischen Realität entsprechen. Die Regeln sehen vor, dass die Anlagen zu Marktpreisen bewertet sind, während auf der Passivseite der Bilanz (Verpflichtungen) eine eher marktfremde Betrachtung gängig ist. Die Pensionskassen müssen Renten garantieren, und eine Garantie für künftige Zahlungen lässt sich nur mit risikolosen Anlagen sicherstellen.

Die Rendite auf solchen risikolosen Anlagen (z. B. 10-jährigen Bundesobligationen) beträgt derzeit minus 0,7%. Wer also in 10 Jahren garantiert 100 Franken Rente auszahlen will, müsste heute sogar etwas mehr als 100 Fr. in Bundesobligationen stecken, um später sicher genügend Mittel zu haben; eine entsprechende Verpflichtung müsste also in dieser Lesart heute mit etwa 107 Fr. auf der Passivseite in der Bilanz stehen; mit einer solchen Rechnungslegung würden die Pensionskassen per Ende 2019 laut einer Schätzung einen Deckungsgrad von durchschnittlich nur knapp 100% ausweisen.

  NZZ