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Der Arbeitgeberverband schreibt zur Botschaft des Bundesrates zur AHV 21:

Das milliardenschwere Finanzierungsloch in der AHV weitgehend über Zusatzfinanzierungen in Form einer satten Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte stopfen zu wollen, ist aus Sicht der Arbeitgeber unrealistisch. Darunter würde nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft mit ihren zahlreichen KMU leiden. Auch den Bürgern, namentlich dem Mittelstand, würden unzumutbare Belastungen aufgebürdet.

Die Arbeitgeber fordern deshalb eine Anpassung der Vorlage mit einem ausgewogenen Mix aus leistungs- und einnahmeseitigen Massnahmen, die eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um moderate 0,3 Prozentpunkte enthalten soll. Das oberste Ziel muss sein, das Rentenniveau zu halten, ohne die Generationensolidarität einer noch grösseren Belastung auszusetzen.

Angesichts des sich zuspitzenden Fachkräftemangels muss das Parlament die Vorlage zudem um eine gezielte Anreizmassnahme für den freiwilligen längeren Verbleib im Arbeitsmarkt anreichern. Die Arbeitgeber fordern die längst fällige Erhöhung des seit über zwei Jahrzehnten nicht mehr der allgemeinen Kostenentwicklung angepassten Freibetrags für erwerbstätige AHV-Bezüger von 1400 Franken auf 2000 Franken pro Monat. Der Freibetrag spielt in der persönlichen Beurteilung von Menschen im AHV-Alter, ob und in welchem Umfang sie weiterarbeiten wollen, eine wichtige Rolle.

Sogar Fehlanreize setzt der Bundesrat, indem er den Vorbezug der AHV und damit die vorzeitige Pensionierung noch attraktiver macht. Dies führt zu jährlichen Mehrkosten von über 300 Millionen Franken, die zur Sicherung der AHV-Renten auf heutigem Niveau fehlen (siehe Tabelle).

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