Jérôme Cosandey von Avenir Suisse hat einen Kommentar zur geplanten Einschränkung des Kapitalbezugs in der 2. Säule als Teil der EL-Reform verfasst. Er schreibt unter dem Titel “Aspirinverbot”:
Zehn Ausgleichskassen hatten 3000 Anträge auf Ergänzungsleistungen zu analysieren. Die detaillierten Ergebnisse sind zwar interessant – 33 Prozent der Antragsteller hatten ihr Guthaben der 2. Säule (BVG) tatsächlich als Kapital bezogen – aber wenig stichhaltig. Wer die Analyse auf die EL-Antragssteller beschränkt, hat nur die Notfallstation der Altersvorsorge im Fokus. Ein objektiver Vergleich mit der Gesamtbevölkerung unter Einbeziehung der Rentner, die ihr Kapital bezogen, aber keine EL beantragt haben, fehlt.