In der wohl wichtigsten Debatte zur Altersvorsorge 2020 ist die Mehrheit des Ständerats seiner Kommissionsmehrheit gefolgt und hält damit an den zentralen Entscheiden aus der Herbstsession 2015 fest: Das heisst Teilkompensation der Senkung des Mindestumwandlungssatzes im BVG durch eine Erhöhung der AHV-Renten für Neurentner von 70 Franken plus erhöhtem Plafond für Ehepaare von 155 Prozent.

Keine Chance hatten die beiden Minderheitsanträge Kuprecht und Keller-Sutter, die beide auf diese 70 Franken verzichten wollten, hingegen im Falle von Kuprecht eine Reduktion des Koordinationsabzugs und bei Keller-Sutter gezielte Zusatz-Leistungen für Tieflohnempfänger mit langer Beitragsdauer vorsahen.

Wie zu erwarten liessen die Vertreter von SP und CVP kein gutes Haar an den Beschlüssen des Nationalrats und lobten ausgiebig ihre eigene Errungenschaft mit dem 70 Franken-Zustupf.

Der Antrag der Minderheit Kuprecht unterlag mit 25 gegen 18 Stimmen (1 Enthaltung), jener von Keller-Sutter mit 25 gegen 19 Stimmen.

  Ratsprotokoll SR / NZZ Vorschlag Kuprecht  / Fahne SR