Das BSV hat in einem neuen Papier die Konsequenzen zusammen gefasst und erläutert, die mit der Altersvorsorge 2020 für die Frauen verbunden sind. Begründet wird die Erhöhung des Frauenrentenalters und auf die Vorteile verwiesen, welche die Reform den Frauen bringt.

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In der Mitteilung heisst es: “Tieferes Frauenrentenalter nicht mehr begründbar: Bei der Einführung der AHV im Jahr 1948 lag das AHV-Alter der Frauen gleich wie dasjenige der Männer bei 65 Jahren. Es wurde dann mit der 4. AHV-Revision 1957 auf 63 und mit der 6. AHV-Revision 1964 auf 62 Jahre gesenkt. Das tiefere Frauenrentenalter wurde einerseits physiologisch begründet. Es wurde argumentiert, die Körperkräfte der Frauen liessen im Alter früher nach als jene der Männer. Andererseits ging es darum, die unterschiedliche Behandlung der alleinstehenden gegenüber den verheirateten Frauen zu eliminieren. (…)

So stellt das tiefere Frauenrentenalter heute nicht mehr eine sozialpolitisch begründbare Differenzierung gegenüber den Männern dar, sondern ein geschlechtsspezifisches Privileg. Die Frauen müssen für die gleiche Rente ein Jahr weniger lang arbeiten als die Männer. Mit der Reform wird das korrigiert.

Witwenrenten für kinderlose Frauen sind ein Überbleibsel des gesellschaftlich überholten «Ernährermodells», bei dem der Mann erwerbstätig ist und für den finanziellen Unterhalt der Familie sorgt, die Frau hingegen die Erwerbsarbeit aufgibt und für den Haushalt sorgt. Heute kann den kinderlosen Frauen eine Erwerbstätigkeit zugemutet werden. Wenn sie freiwillig darauf verzichten, soll darum nicht die Allgemeinheit ihr Risiko des «Ernährerausfalls» tragen müssen.

Die Eintrittsschwelle der obligatorischen beruflichen Vorsorge wird um einen Drittel gesenkt, von heute rund 21’000 auf rund 14’000 Franken. Damit werden Personen mit kleinen Löhnen oder mit mehreren kleineren Arbeitspensen besser geschützt. Davon profitieren vor allem Frauen. Die Verbesserung erfüllt denn auch eine langjährige Forderung von Frauenorganisationen.

In der AHV findet eine Umverteilung von Männern zu Frauen statt. Trotz tieferen Einkommen sind die Altersrenten der Frauen im Durchschnitt etwa gleich hoch wie diejenigen der Männer. Das ist hauptsächlich auf das Splitting, die Erziehungsgutschriften und die Rentenformel zurückzuführen. Bei der Umverteilung spielt aber auch die längere Rentenbezugsdauer der Frauen eine grosse Rolle.”

  Mitteilung BSV