Frage: Ich möchte eine Wohnung kaufen. Das Eigenkapital kann ich aus der Pensionskasse vorbeziehen. Nun gibt es aber Verlustscheine aus einem Konkurs vor zwölf Jahren gegen mich. Sind die ein Problem?
Der Beobachter meint ja. “Mit dem Vorbezug geht das Pensionskassenkapital in Ihr freies und somit pfändbares Vermögen über. Die gegen Sie ausgestellten Verlustscheine verjähren erst nach 20 Jahren. Bis dahin können Gläubiger jederzeit die Betreibung einleiten.”