Cyberangriff auf Publica: Datenabfluss bestätigt
Eigentlich erreichen uns täglich genug schlechte Nachrichten. Aber diese Eilmeldung betrifft nun mal die Pensionskassen. Wenn diese – oder ihre Lieferanten – durch Cyberrisiken Daten verlieren, werden Reputation und Vertrauen stark beschädigt.
Ende September hat ein externer Softwarelieferant der Pensionskasse des Bundes Publica einen Cyberangriff festgestellt. Die Firma erstattete umgehend Strafanzeige und informierte die zuständigen Bundesstellen, Publica und ihre übrigen Kunden. Die Bundesanwaltschaft ermittelt. Andere Bundesstellen haben gemäss Bund keine Geschäftsbeziehungen mit dem Unternehmen. Derzeit wird gemeinsam geklärt, wie viele Daten von Publica betroffen sind. Publica hat ihre Versicherten bereits über den Datenabfluss, die möglichen Folgen und die ergriffenen Massnahmen informiert. Hier geht’s zur Medienmitteilung von Publica.
Der Fall ist kein Einzelfall, und er folgt einem bekannten Muster: Angegriffen wird nicht die Kasse selbst, sondern ein Dienstleister. Im Februar 2025 traf es Swiss Life Pension Services. Über einen Angriff auf einen technischen Partner gelangten Cyberkriminelle an Daten; rund 60 Schweizer Pensionskassen und 13’000 ihrer Versicherten waren betroffen. Ziel war der externe SMS-Authentifizierungs-Provider, erbeutet wurden Telefonnummern und Nachnamen registrierter Nutzer; an Adressen, Lohnangaben oder Vorsorgedaten kamen die Angreifer laut Swiss Life nicht. Auch die erste Säule blieb nicht verschont: Bei der Ausgleichskasse Swissmem flossen rund zehn Prozent der gesamten Datenmenge ab; Gelder gingen keine verloren, und Hinweise auf einen Missbrauch oder eine Veröffentlichung der Daten lagen nicht vor.
Eine offizielle Statistik, wie viele Pensionskassen und Sammelstiftungen bisher angegriffen wurden, gibt es nicht. Bekannt werden nur Fälle, die gemeldet und publik gemacht werden. Die drei bekannt gewordenen Fälle haben eines gemeinsam: In allen ist es tatsächlich zu einem Datenabfluss gekommen.
Die Experten sind sich einig: Meist handelt es sich bei Angriffen auf Pensionskassen um immer professionellere Ransomware-Attacken, und gerade Angriffe über Drittanbieter in der Lieferkette gelten als branchentypisches Risiko. Für Stiftungsräte heisst das: Die Aufsicht über die eigenen Lieferanten ist Chefsache.
Am Ende des Geldes noch viel Leben übrig
IFZ Longevity-Studie 2026 der Hochschule Luzern: Reicht das Geld für 25 Jahre Ruhestand?
Die Restlebenserwartung bei Pensionierung ist seit Einführung der AHV markant gestiegen: bei 65-jährigen Frauen von rund 14 Jahren (1948) auf heute rund 23 Jahre, bei Männern von rund 12 auf über 20 Jahre. Laut Studienautorin Prof. Dr. Anina Hille vom Institut für Finanzdienstleistungen Zug (IFZ) erreicht die Hälfte der heute 65-jährigen Frauen das 90. und rund die Hälfte der Männer das 87. Lebensjahr.
Wer nur bis zur durchschnittlichen Lebenserwartung plant, unterschätzt somit das Risiko eines sehr langen Ruhestands. Die Studie illustriert dies anhand von drei Modellpersonen mit tiefem, mittlerem und hohem Alterseinkommen, wobei die finanzielle Lücke als kumulierte Differenz zwischen laufenden Renten aus AHV und Pensionskasse und den Ausgaben berechnet wird. Nicht berücksichtigt sind Vermögen, Erbschaften, 3. Säule sowie Kapitalbezüge und Kapitalerträge aus der 2. Säule, weshalb die Berechnungen ausdrücklich nicht als individuelle Prognosen gelten.
Beim mittleren Einkommen wächst die Lücke um rund ein Viertel, wenn die Lebensdauer von 85 auf 90 Jahre steigt, und bei einer Lebensdauer bis 100 Jahre liegt sie rund 80 Prozent höher. Hille folgert, dass finanzielle Resilienz über das gesamte Erwerbsleben aufgebaut werden muss und ein frühzeitiger Vermögensaufbau den wichtigsten Schutz gegen das Langlebigkeitsrisiko bildet. Zwar hat auch die Zahl der gesunden Lebensjahre ab 65 zugenommen, doch bleibt eine Phase mit möglichem Pflege- und Unterstützungsbedarf für die Finanzplanung relevant. Entscheidend sind deshalb nicht nur die Lebensdauer, sondern auch die Gesundheits-, Pflege- und Wohnkosten im Alter.
Darüber hinaus betrachtet die Studie Longevity als wirtschaftlichen Strukturtrend, der zusätzliche Nachfrage nach Gesundheits-, Pflege-, Wohn-, Technologie- und Finanzlösungen schafft. Als Investmentthema steht Longevity allerdings noch am Anfang, da eine anerkannte Definition oder standardisierte Taxonomie bislang fehlt. Die Studie wurde mit Unterstützung der Fondsgesellschaft Vanguard realisiert.
AHV: Verwalten statt reformieren – die Rotstift-Liste für den Bundesrat
Die AHV hat ein strukturelles Defizit, und die Politik hat kein Rezept dagegen. Seit Jahren fehlt der Wille, eine umfassende Reform in die Wege zu leiten, der ein generationengerechtes, nachhaltiges Finanzierungsmodell zugrunde liegt. Auch unter Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider lautet das Motto: Verwalten – und Mehreinnahmen über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer realisieren.
Am 29. November stimmt die Schweizer Bevölkerung über genau diese Zusatzfinanzierung ab. Doch selbst bei einem Ja blieben weiterhin milliardenschwere Defizite zu tragen. Das ist keine Lösung, sondern ein Tropfen auf den heissen Stein – im Grunde eine Bankrotterklärung.
Eine ehrliche Lösung sähe anders aus: Der Bundeshaushalt umfasst immerhin über 90 Milliarden Franken. Darin liessen sich durch Einsparungen die nötigen rund 5 Milliarden pro Jahr finden, statt den Bürgern noch mehr Geld aus der Tasche zu ziehen. Da den Verantwortlichen dazu entweder die Einsicht, der Mut oder der Wille fehlt, liefern wir hier eine kurze Anleitung – als Diskussionsbeitrag und ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Hier kommt die Die Rotstift-Liste: Entlastung des Bundeshaushalts zugunsten der AHV
- Asyl, Migration und Schutzstatus S: Plafonierung auf 2 Mrd. CHF pro Jahr und umfassende Reform des Asylsystems – 2 Mrd.
- Öffentliche Entwicklungshilfe (APD, 2025: 3,8 Mrd.): Plafonierung auf 2 Mrd. pro Jahr – 1 Mrd.
- Personalausgaben des Bundes: Plafonierung auf 5 Mrd. pro Jahr – 1,5 Mrd.
- Beratung und externe Dienstleistungen: Plafonierung auf 500 Mio. pro Jahr – 219 Mio.
- Bildung, Forschung und Innovation 2025–2028: Plafonierung auf 28,1 Mrd. (Niveau 2021–2024) – 275 Mio.
- Soziodemografischer Lastenausgleich: Plafonierung auf 300 Mio. pro Jahr – 220 Mio.
- Bundesamt für Kultur: Halbierung des Personalaufwands, Pro Helvetia und Filmförderung – 64 Mio.
- Immobilienstiftung FIPOI: Streichung – 61 Mio.
- Multilaterale Umweltfonds: Streichung – 50 Mio.
- Programm EnergieSchweiz: Streichung – 38 Mio.
- Revitalisierung von Gewässern (ohne Hochwasserschutz): Streichung – 36 Mio.
- Bundesamt für Statistik: Plafonierung auf 150 Mio. pro Jahr – 30 Mio.
- Schweiz Tourismus: Halbierung des Beitrags – 30 Mio.
- Neue Regionalpolitik: Streichung – 25 Mio.
- Bundesamt für Gesundheit: Personalaufwand zurück auf Stand 2019 (von 107 auf 86 Mio.) – 21 Mio.
- Gleichstellungsbüro: Streichung – 15,4 Mio.
- Schweizerisches Institut für Rechtsvergleichung: Streichung – 7 Mio.
- Büro für Konsumentenfragen: Streichung – 1 Mio.
Total: rund 5,4 Milliarden Franken pro Jahr.
Man mag über einzelne Positionen streiten – genau das ist die Absicht. Die Liste zeigt aber: Das Geld ist da. Es fehlt nicht an Möglichkeiten, sondern an Prioritäten. Wer die Altersvorsorge ernst nimmt, muss bereit sein, im eigenen Haus aufzuräumen, bevor er erneut beim Konsumenten an der Kasse anklopft. Denn eine Mehrwertsteuererhöhung trifft alle – auch jene Rentner, denen sie angeblich helfen soll.
«Vo Plaanig kei Aanig!», hatte das legendäre Cabaret Rotstift einst gekalauert – damals ging es um den Stau am Walensee. Stimmt : Bundesrätin Baume-Schneider steckt im Reformstau.
Wem darob der Ärger zu Kopf gestiegen ist, sei zur Beruhigung folgendes historischen Tondokument empfohlen –Humor hilft:
Vorsorgekennzahlen 2027
Der Bundesrat hat am 2. Oktober 2026 die neuen Vorsorgekennzahlen für das Jahr 2027 beschlossen. Aufgrund der Lohn- und Preisentwicklung steigen die Renten der ersten Säule (AHV/IV) um rund 1,59 Prozent, was automatisch zu einer Anpassung der Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge (BVG) und der Säule 3a führt.
Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen BSV
Wir haben für unsere Community die neuen Kennzahlen auf einem Onepager namens Vorsorgezahlen 2027 Vorsorgeforum zusammengefasst.
Studie stellt PK-Asset Management ein schlechtes Zeugnis aus
Miguel Weber hat für seine MAS Thesis Corporate Finance 2026 die Anlageergebnisse von PKs überprüft: Konnten Schweizer Pensionskassen im Zeitraum 2000 bis 2025 nach Kosten systematisch Mehrwert gegenüber passiven Referenzportfolios generieren?
Sein Fazit: Unsere Pensionskassen vernichten Wert – im Vergleich zu einer einfachen Alternative.
Weber, selber Vorsorgekommissionsmitglied einer PK, ging davon aus, dass die Schweizer Pensionskassen die besten Vermögensverwalter des Landes beschäftigten. Und ihre Leistung daher klar besser sein sollten als passive Alternativen. Seine Untersuchung hat aber gezeigt: Jedes einzelne passive Portfolio lag vorn – und in keinem einzigen von 193 Zehn-Jahres-Fenstern schlugen die Profis alle Alternativen.


Seine Konklusion: Schweizer Pensionskassen konnten im Zeitraum 2000 bis 2025 nach Kosten keinen systematischen Mehrwert gegenüber den konstruierten passiven Referenzportfolios nachweisen. Sie erzielten zwar gegenüber aktienlastigen Portfolios eine stabilere Entwicklung, erreichten Generieren Schweizer Pensionskassen Mehrwert gegenüber passiven Alternativen? 87 aber weder auf absoluter Renditebasis noch über die gesamte Bandbreite risikoadjustierter Kennzahlen eine systematische Überlegenheit.
Auf seiner Homepage werden die Ergebnisse kurz und knackig interpretiert: Alle neun passiven Portfolios lagen vorn. Der Stabilitäts-Mythos wird entlarvt. Und auch bei den rollierenden Renditen haben die PKs eine Zwei auf dem Rücken.
Webers Handlungsempfehlungen:
Auf passive Anlagen setzen, Kosten und Stabilität im Auge behalten.
Fazit: PK’s fahren in der Regel nicht so hohe Aktienquoten, selbst der Branchenprimus Profond liegt nur knapp über 50%. Wieviele PK’s bereits auf passive Anlageinstrumente setzen, geht nicht aus der Arbeit hervor. Ausserdem wurden die anderen Anlageklassen wie Immobilien, Alternative Investments und Private Equity nicht berücksichtigt, ebenso wenig wie ein (vermuteter) Cash-Anteil von 1 – 5%. Die Ergebnisse dürften gleichwohl zu anregenden Diskussionen führen und hoffentlich auch weiterführende Studien initieren, die zB detailliertere Benchmark-Konstruktion berücksichtigen.
Altern wir, weil wir krank werden, oder werden wir krank, weil wir alt werden?
«Die Tatsache, dass unsere Gene nur etwa 10 bis 30 Prozent unserer Lebenserwartung bestimmen. Der weitaus grössere Teil wird durch den Lebensstil geprägt und diesen können wir aktiv beeinflussen. Das birgt enormes Potenzial. Besonders spannend finde ich, dass bereits kleine Veränderungen in verschiedenen Lebensstilfaktoren in Kombination eine grosse Wirkung entfalten können, weil sie unterschiedliche biologische Prozesse des Alterns gleichzeitig positiv beeinflussen.» (Zitat aus einem Interview mit Prof. Dr. Dr. med. Heike A. Bischoff-Ferrari)
Das vollständige Interview gibt’s hier.
Um auf den Titel zurückzukommen: Die drei Volkskrankheiten Bluthochdruck, Diabetes und Demenz treten nicht selten in Kombination auf. Wann und in welcher Reihenfolge sie auftreten und wie sie zusammenhängen, dazu wurde vom Institut Demografische Forschung kürzlich ein Artikel publiziert.
Seneca sagte einst: «Altern ist eine Krankheit».
Prof. David Sinclair, einer der weltweit führenden Altersforscher, sagte sinngemäss: «Altern ist eine heilbare Krankheit».
Hinweis: Prof. Dr. Dr. med. Heike A. Bischoff-Ferrari wird bei der Veranstaltung NZZ live «Fit fürs lange Leben: Wie gut sind wir abgesichert?» am 17. November 2026 zum Thema diskutieren.
«Zufällig gekommen, aus Überzeugung geblieben»
Viele Mitarbeitende finden ihren Weg eher zufällig in die Pensionskassenbranche und entscheiden sich später bewusst dafür, dort zu bleiben. Philipp Suter, Stv. Mandatsleiter der AVADIS Vorsorge AG, hat den Fachkräftemangel in der PK Branche in seiner Masterarbeit untersucht und die Ergebnisse in einem Artikel für die VPS Verlag Personalvorsorge und Sozialversicherung AG publiziert.
Hier geht’s Artikel: Fachkräftemangel in der PK Branche
Anbei eine kurze Zusammenfassung:
Der Befund ist differenziert: Einen flächendeckenden Mangel gibt es derzeit nicht. Während sich ein Teil der Vorsorgeeinrichtungen kaum betroffen sieht, melden andere bereits Rekrutierungsengpässe, namentlich in der Kundenberatung, der Leistungsabwicklung und der Stiftungsbuchhaltung. Angesichts des demografischen Wandels und des kleinen, hochspezialisierten Fachkräftepools plädiert der Autor dennoch für eine frühzeitige, strategisch angelegte Personalsicherung.
Im Zentrum steht ein scheinbares Paradox: Knapp die Hälfte der Befragten ist eher zufällig in die zweite Säule gelangt, die Branche wird also kaum als bewusste Karriereoption wahrgenommen. Zugleich zeigt sich eine ausgeprägte Bindung aus Überzeugung, getragen vom Interesse am Vorsorgesystem, von anspruchsvollen Aufgaben, attraktiven Arbeitsbedingungen, einem kollegialen Umfeld und der gesellschaftlichen Relevanz der Tätigkeit. Ein Verbleib mangels Alternativen ist die Ausnahme. Suter folgert daraus, dass der Engpass weniger in der Arbeitgeberattraktivität an sich liegt als in der mangelnden Sichtbarkeit der Branche und in erschwerten Zugängen.
Er leitet drei Handlungsfelder ab. Erstens soll die Branche ihre Stärken durch zeitgemässe Kommunikation und authentische Einblicke in den Arbeitsalltag gezielter nach aussen tragen. Zweitens soll die verbreitete Fixierung auf Branchenerfahrung relativiert werden, da viele heutige Fachkräfte selbst Quereinsteigende waren und strukturiertes Onboarding sowie gezielte Aus- und Weiterbildung diesen Einstieg erleichtern können. Drittens gilt es, die Bindung bestehender Mitarbeitender über transparente Entwicklungspfade, flexible Arbeitsmodelle und eine wertschätzende Führungskultur weiter zu festigen. Insgesamt beschreibt der Autor den Fachkräftemangel als multikausal und organisationsspezifisch unterschiedlich gewichtet; die Chance liege darin, dass künftig mehr Fachkräfte die berufliche Vorsorge bewusst wählen, statt sie zufällig zu entdecken.
Immer noch 4,6% Jahresperformance
Der September trübte mit einer durchschnittlichen Minusperformance von -0,3% die Anlageperfomance der Schweizer Pensionskassen nur gelinde. Wie der aktuelle Swisscanto PK Monitor per 30.9.2026 zeigt, liegt die Jahresperformance fürs 2026 immer noch bei durchschnittlich 4,6 Prozent. Zwei Ausschnitte:
«Unter den betrachteten Anlagekategorien erzielte Private Equity im September die beste Performance. Ebenfalls deutlich positiv entwickelten sich Infrastruktur und Aktien Ausland, während Schweizer Aktien wieder an Wert verloren haben. Bei den Obligationen entwickelten sich Papiere in Schweizer Franken wie auch in Fremdwährungen in Folge der Zinserhöhungen negativ.»
«Ausblick: Im aktuellen Umfeld sprechen robustes Wachstum, solide Gewinnperspektiven im Technologiesektor und ein moderates Investoren-Sentiment weiter für Aktienanlagen. Die Markterwartung hinsichtlich geldpolitischer Straffung gilt als übertrieben. Als Absicherungselemente sind Staatsanleihen in australischen Dollar und Silber attraktiv.»
Der Deckungsgrad liegt bei den meisten Kassen bei 120 Prozent oder mehr.
Daniel Kalt im HZ-Interview zum Gedankenexperiment
Über das radikale Gedankenexperiment der UBS zur Frage «wie ein Vorsorgesystem aussehen könnte, wenn man es unter heutigen Voraussetzungen grundsätzlich neu konzipieren würde?» haben wir ja an dieser Stelle schon anfangs September berichtet.
Im Extrabund Vorsorge der Handelszeitung nimmt Daniel Kalt, der langjährige Chefökonom der UBS, im Interview mit Sandra Willmeroth nochmals Stellung zur Studie des UBS Chief Investment Office Global Wealth Management.. (Grossbank = Grosse Titel?). Hier einige spannende Statements:
«Die Jahresrechnung der AHV zeigt die aktuelle Vermögens- und Finanzsituation, aber nicht die gesamten langfristigen Verpflichtungen gegenüber künftigen Rentnern.»
Was würde der Vorschlag in der zweiten Säule ändern?
«Sie würde zu einem reinen Beitragsprimat ohne Kapitalgarantie ausgestaltet werden. Die Beitragssätze wären nicht mehr altersabhängig. Versicherte könnten Anbieter und Anlagestrategie selber wählen…»
Was würde ein Systemwechsel kosten?
«Das heutige System müsste weiter finanziert werden, während zugleich Kapital für das neue aufgebaut würde. Unsere Annahmen gehen in Richtung von 500 bis 600 Mia CHF… inklusive Ausgleichsleistungen für die Übergangsgenerationen.»
Was bringt’s langfristig?
«Unter 30-Jährige und spätere Generationen würden gemäss Studie über die gesamte Rentenphase höhere Leistungen erhalten».
Fazit: Die Vorschläge bewegen sich weit weg von der politischen Machbarkeit, sind aber explizit als Gedankenexperiment deklariert worden. Fachleute attestieren, dass ergebnisoffene Diskussionen wichtig sind, denn Vorsorgesysteme zu verändern, sei eine langwierige Herkulesaufgabe.
Stiftungsräte: Die Kompetenzfrage ist gestellt – jetzt braucht es Daten
Luise Dumbly erinnert in der AWP (Nr. 17 vom 30. September2026) daran, dass die Schweiz im Mercer CFA Institute Global Pension Index 2025 Rang 11 von 52 belegt, beim Leistungsniveau aber nur im Mittelfeld liegt. Weniger beachtet wurde, was Mercer selbst als Hindernis für eine bessere Platzierung nennt: mangelnde Transparenz und zu wenig aktive Massnahmen zur Professionalisierung der Leitungsgremien.
Damit ist Dumblys Kernthema, die Besetzung und Bildung der Stiftungsräte, auch im internationalen Benchmark angekommen. Die von ihr angeführte Schweizer Studie stammt von Carolina Salva und Tim Kroencke und wurde im September breiter bekannt. Befragt wurden 28 Berater und Asset Manager. Sie nennen die Risikotoleranz der Stiftungsräte, Zielrenditen und risikolose Zinsen als wichtigste Treiber der Asset Allocation, erwartete Renditen und Volatilitäten hingegen kaum. Die Risikopräferenzen der Versicherten spielen gemäss der Befragung praktisch keine Rolle.
Vorsicht ist dennoch angebracht: Die Studie gibt die Aussensicht der Berater wieder und misst nicht die Präferenzen der Stiftungsräte selbst. Gerade deshalb ist Dumblys Ruf nach einer systematischen Erforschung der Entscheidungsprozesse im Gremium berechtigt.
Laut Swisscanto-Studie 2026 ziehen mehr als zwei Drittel der Stiftungsräte für Strategie und Anlageauswahl Investment Consultants bei. Offen bleibt damit, wessen Risikotoleranz sich in der Anlagestrategie tatsächlich niederschlägt: die des Gremiums oder die seiner Berater. Das Gesetz verpflichtet das oberste Organ in Art. 51a Abs. 2 lit. i BVG, die Erst- und Weiterbildung sicherzustellen, lässt Umfang und Rhythmus aber offen.
Irland mit verbindlichen Schulungsfristen und die Niederlande mit einer Eignungsprüfung durch die Zentralbank zeigen, dass mehr Verbindlichkeit möglich ist. Für das Schweizer Milizsystem wäre eine behördliche Fit-and-proper-Prüfung ein Fremdkörper.
Eine Pflicht, die absolvierte Weiterbildung im Jahresbericht offenzulegen, wäre hingegen ein niederschwelliger Schritt. Besonders gefordert sind die Sammelstiftungen, deren Stiftungsräte immer mehr und immer heterogenere Anschlüsse vertreten. Erste Anbieter wie Nest setzen bei ihren Wahlen auf explizite Anforderungsprofile, was in Richtung kompetenzbasierter Besetzung weist. Zugleich wird die Rekrutierung schwieriger, und die Frage, ob sich genügend qualifizierte Personen für das Amt finden lassen, wird inzwischen offen gestellt.
Dabei ist zu bedenken, dass auch eine übertrieben vorsichtige Strategie eine Sorgfaltspflichtverletzung sein kann, wie die AMAS/WTW-Studie 2025 festhielt. Ob es besser ginge, lässt sich deshalb nur mit Daten zu Bildungsstand, Weiterbildungsumfang und Entscheidungswegen beantworten, und diese fehlen in der Schweiz bis heute.
Profond und ZKB lancieren Open Pension
Die Zürcher Kantonalbank (ZKB) ermöglicht als erste Schweizer Bank gemeinsam mit der Vorsorgeeinrichtung Profond die automatische Anzeige persönlicher Pensionskassendaten direkt im eBanking.
Die Lösung basiert auf den öffentlich zugänglichen Standards von SFTI Open Pension und erweitert das Prinzip des Open Banking auf die berufliche Vorsorge.
Gemeinsame Kunden von ZKB und Profond können ihr Altersguthaben sowie Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit und im Todesfall direkt im digitalen Vorsorgebegleiter einsehen. Damit entfällt die bisher notwendige manuelle Übertragung der Daten aus dem Pensionskassenausweis, wodurch die persönliche Vorsorgesituation einfacher und aktueller dargestellt werden kann.Die ZKB und Profond verstehen das Projekt als «Proof of Value», mit dem der konkrete Nutzen standardisierter digitaler Vorsorgedaten aufgezeigt und die weitere Digitalisierung der Branche unterstützt werden soll.
Perspektivisch soll Open Pension dazu beitragen, Vorsorgedaten verschiedener Einrichtungen stärker zu vernetzen und damit mehr Transparenz sowie eine gesamtheitlichere Betrachtung der Altersvorsorge zu ermöglichen.
Vorteile für die Versicherten: Sie sehen ihr Vorsorgevermögen direkt dort, wo Sie auch Ihre täglichen Finanzen verwalten und sie erkennen ihre Vorsorgelücken im Alter oder bei der Einkommenssicherung.
Die Krux mit der Ersatzquote
Der diesjährige Vorsorgedialog des IFZ widmete sich den zentralen Fragen rund um Ersatzquote, Bezugsformen und zukünftige Rentenmodelle in der beruflichen Vorsorge. Die Diskussion zeigte, dass die häufig genannte Zielgrösse von 60 Prozent des letzten Einkommens für einen sorgenfreien Ruhestand aus AHV und Pensionskasse heute vielfach nicht mehr als realistisch angesehen wird.
Als ein Grund wurde unter anderem genannt, dass das BVG noch stark von einer durchgehenden Erwerbsbiografie mit einem 100-Prozent-Pensum ausgeht, während Teilzeit, Unterbrüche und veränderte Lebensmodelle längst Realität sind. Auf dem Podium wurde zudem kontrovers diskutiert, ob mehr Wahlmöglichkeiten bei den Vorsorgeleistungen tatsächlich einen Mehrwert bringen oder Versicherte vielmehr vor zusätzliche Entscheidungsprobleme stellen.
Bei den Bezugsformen zeichnet sich weiterhin ein Trend zu Mischlösungen aus Rente und Kapital ab, wobei die individuelle Beratung eine zentrale Rolle einnimmt. Vertreter der Pensionskassen betonten, dass eine ganzheitliche Beratung den Versicherten helfen könne, den Wert der lebenslangen Rente besser zu verstehen und eine eigenständige Entscheidung zu treffen.
Gleichzeitig wurden digitale Simulationen und neue Beratungsinstrumente als Möglichkeiten hervorgehoben, mit denen Versicherte ihre persönliche Vorsorgesituation besser analysieren können. Die abschliessende Vision für 2041 machte deutlich, dass das klassische Modell des lebenslangen 100-Prozent-Arbeitspensums zur Finanzierung eines gesamten Haushalts zunehmend der Vergangenheit angehört und die Vorsorge deshalb stärker an vielfältige Erwerbs- und Lebensmodelle angepasst werden muss.
Fazit aus Sicht eines unabhängigen Experten: Es ist zu begrüssen, wenn Pensionskassen und Stiftungen Aufklärung und neutrale Beratung betreiben und frühzeitig – nicht erst bei der Personalorientierung ab Alter 55 – informieren. Tools können Hürden abbauen und einen ersten Schritt darstellen. Aber Menschen wollen immer noch von Menschen beraten werden.
Quelle: Zusammenfassung aus Schweizer Personalvorsorge vom 17.Sept. 2026
Die zweite Säule retten – vor der Politik!
Muss das BVG gerettet werden?
Und wenn ja, vor was und von wem?
Immerhin darf man die zweite Säule durchaus als wichtigste Altersvorsorge bezeichnen- und dank Kapitaldeckung funktioniert sie auch hervorragend. Eine demographische Herausforderung stellen nur die politisch verordneten Vorgaben dar – woher sollen Politiker wissen, welcher Umwandlungssatz oder Zinssatz korrekt sei? Ersteres ist Sache der Versicherungsmathematik, das zweite besorgt der Markt.
Bundesrat und Parlament tun sich schwer, diese Entkoppelung vorzunehmen und mit Einsicht, Weitblick und Mut die Grossbaustelle BVG anzugehen: Es hat sich viel Ballast angesammelt, es wurde viel Flickschusterei betrieben – aber das System wird der heutigen Realität in der Arbeits- und Familienwelt nicht mehr gerecht.
Vor diesem Hintergrund hat Diego Taboada, Direktor für die Romandie und Senior Fellow von Avenir Suisse, einen interessanten Artikel publiziert («Handelszeitung» (Print) vom 13. August 2026 oder online bei Avenir Suisse):
«Die Politik versucht sich an Einzelreformen der zweiten Säule – doch das könnte mehr schaden als nützen. Es würde eine Umverteilung zurückbringen, die das System endlich überwunden hat.
Die Lehre aus dem Scheitern der grossen Reformen lautet daher nicht: Reformieren wir scheibchenweise. Entweder gelingt eine ausgewogene Vorlage, die Beitrags- und Leistungsseite gemeinsam ordnet. Oder die Politik übt Zurückhaltung, wagt es «nichts zu tun», und lässt den Kassen ihren Anpassungsspielraum. Der Fokus der Politik kann sich derweil auf die AHV richten, wo Demografie und Finanzierung unmittelbar politische Entscheide verlangen.
Die zweite Säule muss nicht vor ihrer angeblichen Reformunfähigkeit gerettet werden. Sie muss davor bewahrt werden, dass die Politik an einzelnen Schrauben dreht und dabei das ganze Getriebe aus dem Blick verliert.»
Sollen PK’s die Pflege finanzieren?
Der «Zurich Pensionskassen Summit» versammelt jeweils jährlich die hellsten Köpfe der Branche zum Networking und Brainstorming. Die Mottos sind fast so innovativ wie bei der Streetparade, letztes Jahr: «Im Reich des Steinbocks: Was lernen wir vom Alpenraum für das Ökosystem Pensionskasse?»
2026 stand der Anlass unter dem Motto: «Dynamisch, vielfältig und vernetzt: Was lernen wir vom Meer für das Ökosystem Pensionskasse?» Der dynamische innovative Part fiel diesmal Prof. Martin Eling von der HSG zu. Er stellte fest, dass die grösste demographische Bombe nicht in den Renten, sondern in der Pflege liege. Und fragte, ob nicht künftig die Pensionskassen dafür aufkommen könnten? Know how im Risikoprozess und volle Geldschatullen sind wirklich schlagende Argumente… Schauen wir mal über den Rhein, wie sie das im grossen Kanton aufgegleist hatten, als die Staatsfinanzen (gemäss Maastrich) noch in Ordnung waren.
In Deutschland wurden Pflegeversicherungen 1995 eingeführt: Die gesetzliche Pflegeversicherung wird über paritätisch einkommensabhängige Beiträge im Umlageverfahren finanziert. Und die private Pflegepflichtversicherung ist nach dem Prinzip der Kapitaldeckung aufgebaut.
Der Bedarf in der Schweiz ist heute zweifellos vorhanden und Pflege passt auch grundsätzlich in den Risikocluster von Alter, Tod und IV. Aber aus meiner Optik spricht vieles dagegen: Jede zweite Rentnerin hat heute keine Leistungen aus dem BVG – wie soll sie dann Pflegeleistungen erhalten? Im letzten Jahrzehnt wurden über 40 Milliarden von Jung zu Alt umverteilt – mit einer umlagefinanzierten Pflegeversicherung würde die Generationengerechtigkeit erneut mit Füssen getreten. Ausserdem würden die Beiträge die Arbeitskosten zusätzlich belasten. Und wie man Pflegekosten kalkuliert, konnte mir auch noch keiner erklären…
Es ist ja zu begrüssen, wenn Pensionskassen neue Dienstleistungen anbieten können. Aber den «Innovationspreis der Assekuranz» gewinnt Prof. Eling damit nicht…
Alter, Tod, Invalidität sind ja schon gedeckt und finanziert.
Im Wunschkonzert fehlen noch Pflege, Einsamkeit und Sinnfinsternis.
Die grosse BVG Reform ist tot – es leben die kleinen!
Zum 40 jährigen Geburtstag des BVG schrieb die Schweizer Personalvorsorge (Gertrud E. Bollier, Beat Conrad) vor einem Jahr:
«Umfang sowie Komplexität erhöhten sich über die Jahre markant – vor allem für den Praktiker. Dagegen wurde der Kollektivgedanke der beruflichen Vorsorge vermehrt durch individuelle Bestimmungen relativiert.»
Beispiele? Entscheidungsfreiheit in der Wahl der Leistungsform, im Leistungsumfang (Teilpensionierung) sowie betreffend den Zeitpunkt des Leistungsbezugs, die Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung, spezifische Möglichkeiten in der Wohneigentumsförderung, die Aufteilung der Altersguthaben im Scheidungsfall, Entscheidungsbefugnis im Anlagebereich (1e-Vorsorgepläne)…
Heute hat die Herbstsession begonnen – wo stehen wir mit der BVG Reform?
Das Parlament wählte nach dem deutlichen Volks-Nein zur BVG-Reform im September 2024 bewusst einen neuen, pragmatischen Weg. Statt einer erneuten, schwerfälligen Totalrevision versucht die Politik nun über eine „kleine BVG-Revision“, punktuelle Verbesserungen mehrheitsfähig zu machen.
Das Parlament hat sich dabei auf einzelne, relativ konsensfähige Elemente fokussiert: Altersgutschriften, Sparbeginn, Teilzeit und Mehrfachbeschäftigung. Der entscheidende Unterschied zum gescheiterten Paket: Der hochgradig umstrittene Hebel – die pauschale Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 % auf 6,0 % gekoppelt mit milliardenschweren Ausgleichszahlungen – wird bei diesem Vorgehen umschifft.
Die klassische BVG-Welt mit einem Arbeitgeber, Vollzeitstelle und lückenloser Erwerbsbiografie passt immer weniger zur Realität. Politisch zunehmend im Fokus stehen deshalb Teilzeit, mehrere Arbeitgeber, Selbständigkeit und Arbeit über 65 hinaus.
Das Postulat 26.3521 ist aus meiner Sicht besonders bedeutend. Es bündelt praktisch alle grossen offenen Reformthemen und könnte die Grundlage für den nächsten politischen Anlauf zur Modernisierung der beruflichen Vorsorge bilden, weil es auf jene vier Kernelementen fokussiert, die im Abstimmungskampf kaum bestritten waren:
Glättung der Altersgutschriften: Die bisherigen, stark altersabhängigen Beitragssätze (die ältere Arbeitnehmende auf dem Arbeitsmarkt verteuern) sollen durch weniger, dafür flachere Stufen ersetzt werden.
Früherer Sparbeginn: Der Start für das Ansparen des Altersguthabens soll vom 25. Lebensjahr nach vorne verlegt werden, um die Zinseszins-Phase zu verlängern.
Bessere Absicherung von Teilzeit: Da der bisherige starre Koordinationsabzug Teilzeitbeschäftigte in der 2. Säule massiv benachteiligt, sucht man nach einer prozentualen oder flexibleren Lösung.
Erleichterungen bei Mehrfachbeschäftigung: Personen mit mehreren Jobs (oft Frauen oder im Dienstleistungssektor) scheitern heute pro Arbeitgeber häufig an der Eintrittsschwelle. Hier sollen Löhne unkomplizierter zusammengerechnet werden können.
Wenn besagtes Postulat („Verbesserungspotenzial in der beruflichen Vorsorge“) angenommen respektive überwiesen wird (was der Ständerat bereits im Juni 2026 getan hat), ergeben sich daraus noch keine rechtlichen und finanziellen Verpflichtungen für eine BVG-Stiftung.
Wenn BR und Parlament aber Beschlüsse mit dieser Stossrichtung fassen, kommen massive administrative und finanzielle Aufgaben auf BVG Stiftungen zu. Fortsetzung folgt…
Postulat 26.3521 «Verbesserungspotenzial in der beruflichen Vorsorge»
















