Die grosse BVG Reform ist tot – es leben die kleinen!
Zum 40 jährigen Geburtstag des BVG schrieb die Schweizer Personalvorsorge (Gertrud E. Bollier, Beat Conrad) vor einem Jahr:
«Umfang sowie Komplexität erhöhten sich über die Jahre markant – vor allem für den Praktiker. Dagegen wurde der Kollektivgedanke der beruflichen Vorsorge vermehrt durch individuelle Bestimmungen relativiert.»
Beispiele? Entscheidungsfreiheit in der Wahl der Leistungsform, im Leistungsumfang (Teilpensionierung) sowie betreffend den Zeitpunkt des Leistungsbezugs, die Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung, spezifische Möglichkeiten in der Wohneigentumsförderung, die Aufteilung der Altersguthaben im Scheidungsfall, Entscheidungsbefugnis im Anlagebereich (1e-Vorsorgepläne)…
Heute hat die Herbstsession begonnen – wo stehen wir mit der BVG Reform?
Das Parlament wählte nach dem deutlichen Volks-Nein zur BVG-Reform im September 2024 bewusst einen neuen, pragmatischen Weg. Statt einer erneuten, schwerfälligen Totalrevision versucht die Politik nun über eine „kleine BVG-Revision“, punktuelle Verbesserungen mehrheitsfähig zu machen.
Das Parlament hat sich dabei auf einzelne, relativ konsensfähige Elemente fokussiert: Altersgutschriften, Sparbeginn, Teilzeit und Mehrfachbeschäftigung. Der entscheidende Unterschied zum gescheiterten Paket: Der hochgradig umstrittene Hebel – die pauschale Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 % auf 6,0 % gekoppelt mit milliardenschweren Ausgleichszahlungen – wird bei diesem Vorgehen umschifft.
Die klassische BVG-Welt mit einem Arbeitgeber, Vollzeitstelle und lückenloser Erwerbsbiografie passt immer weniger zur Realität. Politisch zunehmend im Fokus stehen deshalb Teilzeit, mehrere Arbeitgeber, Selbständigkeit und Arbeit über 65 hinaus.
Das Postulat 26.3521 ist aus meiner Sicht besonders bedeutend. Es bündelt praktisch alle grossen offenen Reformthemen und könnte die Grundlage für den nächsten politischen Anlauf zur Modernisierung der beruflichen Vorsorge bilden, weil es auf jene vier Kernelementen fokussiert, die im Abstimmungskampf kaum bestritten waren:
Glättung der Altersgutschriften: Die bisherigen, stark altersabhängigen Beitragssätze (die ältere Arbeitnehmende auf dem Arbeitsmarkt verteuern) sollen durch weniger, dafür flachere Stufen ersetzt werden.
Früherer Sparbeginn: Der Start für das Ansparen des Altersguthabens soll vom 25. Lebensjahr nach vorne verlegt werden, um die Zinseszins-Phase zu verlängern.
Bessere Absicherung von Teilzeit: Da der bisherige starre Koordinationsabzug Teilzeitbeschäftigte in der 2. Säule massiv benachteiligt, sucht man nach einer prozentualen oder flexibleren Lösung.
Erleichterungen bei Mehrfachbeschäftigung: Personen mit mehreren Jobs (oft Frauen oder im Dienstleistungssektor) scheitern heute pro Arbeitgeber häufig an der Eintrittsschwelle. Hier sollen Löhne unkomplizierter zusammengerechnet werden können.
Wenn besagtes Postulat („Verbesserungspotenzial in der beruflichen Vorsorge“) angenommen respektive überwiesen wird (was der Ständerat bereits im Juni 2026 getan hat), ergeben sich daraus noch keine rechtlichen und finanziellen Verpflichtungen für eine BVG-Stiftung.
Wenn BR und Parlament aber Beschlüsse mit dieser Stossrichtung fassen, kommen massive administrative und finanzielle Aufgaben auf BVG Stiftungen zu. Fortsetzung folgt…
Postulat 26.3521 «Verbesserungspotenzial in der beruflichen Vorsorge»
Von wegen «Rentenschock»
Die sinkenden Umwandlungssätze der Pensionskassen werden häufig als Beleg für einen dramatischen Einbruch der Leistungen der zweiten Säule dargestellt, doch diese Betrachtung greift zu kurz. Zwar stehen die Pensionskassen aufgrund der steigenden Lebenserwartung und des früheren Tiefzinsumfelds unter Druck, gleichzeitig erfolgt seit Jahren eine Verschiebung von Renten- hin zu Kapitalbezügen – 2025 machten Kapitalauszahlungen erstmals 51 Prozent aus. Werden beide Bezugsformen berücksichtigt, zeigt sich laut Avenir Suisse, dass die Altersleistungen zwischen 2015 und 2022 bei Männern lediglich um 1 bis 5 Prozent gesunken und bei Frauen sogar um 2 bis 6 Prozent gestiegen sind. Zudem haben viele Pensionskassen die tieferen Umwandlungssätze durch flankierende Massnahmen wie Rentenzuschläge oder höhere Verzinsungen abgefedert. Die tatsächliche Höhe der individuellen Vorsorgeleistungen hängt darüber hinaus stark von Faktoren wie Lohn, Arbeitspensum, Erwerbsunterbrüchen und zusätzlichen PK-Einkäufen ab, weshalb pauschale Aussagen über einen «Rentenschock» irreführend sind. Insgesamt sprechen die aktuellen Daten eher für eine Stabilisierung: Die Umwandlungssätze dürften bis 2031 nur noch geringfügig sinken, während die durchschnittliche reale Verzinsung der Altersguthaben 2025 mit 4,6 Prozent einen Rekordwert erreichte.
Passendes Fazit von Francesca Pitsch, Studienleiterin der Swisscanto PK-Studie: «Wer die Debatte seriös führen will, kommt daher um eines nicht herum: Weniger Schlagzeilenrhetorik, mehr Gesamtschau».
Link zum vollständigen Gastkommentar von Francesca Pitsch in der NZZ vom 7.9.2026:
Wunschtraum Frühpension
In der aktuellen Ausgabe von «AWP Soziale Sicherheit «schreibt der Chefredaktor Rolf Arpagaus: «Die Schweiz träumt von der Frühpension – und soll doch länger arbeiten!» Frühpensionierung sei ein weit verbreiteter Wunsch, scheitere aber oft an der Finanzierbarkeit. Wirtschaftsverbände forderten eine längere Arbeitszeit. Die Politik fasse das heisse Eisen aber nicht an, weil nur eine Minderheit eine generelle Erhöhung des Referenzsalters befürworte. International dürfe sich die Erwerbsquote von über 77% bei den 55 – 65 Jährigen aber sehen lassen. Über-50-Jährige hätten es nach einem Jobverlust besonders schwer, sagt er. Und konstatiert: Es liegt nicht am Wollen, sondern daran, ob es noch Stellen für diese Menschen gibt.
Neue Vergleichsplattform Evaluno
Rente oder Kapital? Oder ein Mix?
Und wer kann unabhängig beraten?
Fragen, die individuell geklärt werden müssen.
Immer mehr Schweizer entscheiden sich für den Kapitalbezug aus der Pensionskasse. 2024 bezogen bereits 45 % ausschliesslich Kapital, 36 % ausschliesslich eine Rente und 19 % eine Kombination aus beidem. Aktuelle Zahlen werden vermutlich noch höher ausfallen.
Die Gründe sind nachvollziehbar: mehr Flexibilität, eigene Anlagemöglichkeiten und bessere Vererbbarkeit. Doch genau hier lauern Risiken – insbesondere dann, wenn Beratung und Verkauf von Finanzprodukten zusammenfallen.
«Wenn ein Finanzunternehmen Beratungsgespräche mit Kunden führt und gleichzeitig eine Vermögensverwaltung betreibt, ist die Schwelle zum Interessenkonflikt rasch erreicht», sagt Lukas Müller-Brunner Direktor des Schweizerischer Pensionskassenverband ASIP, dazu. Um die Pensionskassen in der Beratung der angehenden Pensionäre zu unterstützen, hat der ASIP das Tool «Rentenkompass» lanciert:
Link zum Rentenkompass des ASIP
Entscheidend sind deshalb nicht Renditeversprechen oder Steuerargumente, sondern die ganz persönliche Lebenssituation: Wie hoch ist der Grundbedarf? Wie lange reicht das Vermögen? Welche Risiken kann ich tragen? Und was passiert bei einem Börsencrash oder einem sehr langen Leben?
Aufschlussreiche Recherche im NZZ Artikel von Michael Ferber
Mein Fazit: «Die Rente finanziert das lange Leben, das Kapital finanziert die Freiheit. Wer bei der Pensionsplanung Interessenkonflikte vermeiden will, wählt eine absolut unabhängige Beratung, bei der keine Finanzprodukte vermittelt werden. Denn Pensionsplanung ist keine Produktberatung. Sie ist Lebensplanung mit finanziellen Konsequenzen.»
Nach der Sommerhitze geht’s im BVG in die heisse Phase
Von Sommerflaute konnte im Bereich BVG keine Rede sein. Es wurden diverse interessante Initiativen, Studien, politische Vorstösse und Expertenmeinungen lanciert. Das Vorsorgeforum hat die wichtigsten Informationen rausdestilliert und hier kurz zusammengefasst.
- Die Pensionskassen sind finanziell erstaunlich stark.
Hohe Deckungsgrade, gute Renditen und hohe Verzinsungen schaffen momentan Spielraum. - Die Unterschiede zwischen den Pensionskassen werden wichtiger.
2026 zeigt besonders deutlich, dass Verzinsung, Umwandlungssatz, Anlagestrategie und Leistungspläne massiv voneinander abweichen können. - Eine grosse BVG-Reform ist politisch weiterhin schwierig.
Stattdessen zeichnet sich der Weg über kleine, punktuelle Reformen ab – insbesondere bei Teilzeit, Mehrfachbeschäftigung, Altersgutschriften und freiwilligem Sparen. - Die Grenze zwischen beruflicher und privater Vorsorge wird durchlässiger.
1e-Lösungen, digitale Säule 3a, ETF-Vorsorge und individuelle Anlagestrategien erhöhen die Eigenverantwortung der Versicherten. - Die eigentliche strategische Debatte beginnt erst.
AHV 2030, 13. AHV-Rente, BVG-Weiterentwicklung und neue Modelle wie der UBS-Vorschlag zeigen: Die Schweiz diskutiert zunehmend nicht mehr nur einzelne Parameter, sondern die Architektur der Altersvorsorge für die nächsten Jahrzehnte. -
Kapitalbezug: Die Konsequenzen werden vernachlässigt und verdrängt. Eine Mehrheit wählte 2024 die „grosse Freiheit“ (46% Kapital, 19% Mix), sei es aus dem Kundenwunsch nach Flexibilität oder durch interessengeleitete Beratung, weil man in der Vermögensverwaltung damit weiterhin gutes Geld verdienen kann. Pensionskassen haben einen genuinen Auftrag nach lebenslanger Rentenzahlung, indem sie Langlebe-, Anlage- und biometrische Risiken bündeln. Eine Kapitalauszahlung eliminiert das Langeleberisiko. Ob für die Rentner im letzten Lebensabschnitt die Rechnung aufgeht, oder ob sie nach Kosten, Steuern, Inflation und Marktrisiken am Ende des Geldes noch viel Leben übrig haben, wird sich weisen. Jedenfalls mehren sich besorgte Stimmen, die den Kapitalbezug einschränken wollen, damit Rentner besser geschützt werden und sie „nach verlorener Wette“ nicht dem Staat zur Last fallen werden. Dazu der lesenswerte Kommentar von Roman von Ah in der NZZ vom 5.8.2026
NZZ: Kapitalbezug bei Pensionierung und das Risiko zukünftig steigender Ergänzungsleistungen
1,75 % Mindestzins für 2027
Zum Abschluss des Berichtszeitraums sorgte die Eidgenössische BVG-Kommission für eine wichtige Nachricht: Sie empfiehlt dem Bundesrat, den BVG-Mindestzinssatz für 2027 von heute 1,25 % auf 1,75 % zu erhöhen. Ausschlaggebend waren unter anderem die gute Entwicklung von Aktien, Anleihen und Immobilien sowie die insgesamt solide finanzielle Situation der Vorsorgeeinrichtungen. Die Erhöhung um 0,50 Prozentpunkte wäre die deutlichste Anhebung seit mehreren Jahren. Entscheidend ist allerdings: Die Kommission macht nur eine Empfehlung; der definitive Entscheid liegt beim Bundesrat.
Fazit: Für Versicherte wäre dies eine attraktive Nachricht, denn 0,5 Prozentpunkte zusätzliche Verzinsung wirken über Jahrzehnte erheblich auf das Alterskapital. Wieviel von der erzielten Rendite an die Destinatäre ausgeschüttet wird, ist immer ein grosses Politikum – obwohl es nur fürs Obligatorium gilt. Die ökonomischen Parameter richten sich nach dem Markt, der demographischen Situation und der finanziellen Gesundheit (Reserven) einer Pensionskasse. Daher wirkt sich die politische Einflussnahme meist negativ aus auf die Handlungspielräume von Pensionskassen.
Bund empfiehlt Pensionsplanung
Das Bundesamt für Sozialversicherungen veröffentlichte im Juli einen neuen umfassenden Leitfaden „In Rente gehen“. Darin wird ausdrücklich empfohlen, die Pensionierung frühzeitig und gesamtheitlich zu planen und die Leistungen aus allen drei Säulen zusammenzuführen. Thematisiert werden insbesondere der flexible AHV-Rentenbezug zwischen 63 und 70 Jahren, Rentenaufschub und die Notwendigkeit, Vorsorgelücken rechtzeitig zu erkennen. Damit rückt der Bund die individuelle Pensionsplanung stärker in den Mittelpunkt seiner Kommunikation.
Fazit: Bemerkenswert ist der Perspektivenwechsel: Altersvorsorge wird nicht mehr nur als Sozialversicherung verstanden, sondern zunehmend als individuelle Planungsaufgabe über alle drei Säulen. Finanzplanungsexperten empfehlen, eine erste Standortbestimmung bereits im Alter von 50 Jahren vorzunehmen. Unabhängigkeit, Ganzheitlichkeit und Transparenz sind dabei wichtige Kriterien. Alle werben damit, aber bei der Umsetzung gibt’s noch Potenzial nach oben.
Starke PK-Renditen im Juni
Die UBS-Pensionskassen-Performance zeigte für Juni 2026 eine durchschnittliche Nettorendite von 1,11 % bei über 300 untersuchten Pensionskassen. Damit lag die Rendite seit Jahresbeginn bereits bei 4,35 %; kleine Pensionskassen schnitten mit 1,17 % im Juni etwas besser ab als grosse Kassen mit 1,02 %. Besonders gut entwickelten sich im Juni Schweizer Aktien. Die Zahlen bestätigten damit das insgesamt positive Anlageumfeld für Schweizer Vorsorgeeinrichtungen im ersten Halbjahr 2026.
Albert Steck (NZZ) sieht in seinem Kommentar vom 3.6.2026 die Vorsorgegelder in Gefahr, wenn die KI-Blase platzen sollte. Experten von Prevanto replizierten am 13.7.2026, dass der Homebias das Risiko relativiere und die Gefahr durch die aktuellen Börsengänge wie SpaceX überschaubar bleibe.
Fazit: Die gute Performance stärkt die finanziellen Spielräume der Pensionskassen – und damit potenziell auch Verzinsungen, Rentenverbesserungen und Reserven.
Prevex Artikel zur PK Performance
NZZ: Bedroht das Platzen der KI-Blase unsere Vorsorgegelder?
OAK BV sieht Handlungsbedarf
Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) veröffentlichte ihre Einschätzung zur Evaluation der BVG-Strukturreform. Zwar wird die Strukturreform insgesamt positiv beurteilt – insbesondere hinsichtlich Governance, Transparenz und Aufsicht –, gleichzeitig sieht die OAK gezielten gesetzlichen Anpassungsbedarf. Eine besondere Herausforderung stellen die zunehmende Bedeutung und Komplexität von Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen dar. Die OAK will damit ausdrücklich einen Beitrag zur politischen Diskussion über die Weiterentwicklung der beruflichen Vorsorge leisten.
Fazit: Nach dem Scheitern der grossen BVG-Reform kommt die nächste Reformdiskussion nun auch aus der Aufsichtsperspektive.
UBS Studie: Revolutionärer Diskussionsbeitrag
UBS veröffentlichte im Juni eine Studie, die weit über klassische BVG-Reformen hinausgeht. Vorgeschlagen bzw. diskutiert wird ein grundlegender Umbau des Schweizer Vorsorgesystems – unter anderem mit einer stärker kapitalgedeckten ersten Säule und einer obligatorischen Pflegeversicherung. UBS bezeichnete das Modell ausdrücklich als weitreichendes Gedankenexperiment und nicht als konkreten politischen Reformvorschlag. Trotzdem ist die Publikation bemerkenswert, weil damit erstmals von einer Grossbank ein grundsätzlich neues Architekturmodell der Schweizer Altersvorsorge öffentlich diskutiert wurde.
Fazit: Die Diskussion verschiebt sich damit von der Frage „Wie reparieren wir AHV und BVG?“ zunehmend zu „Wie muss ein Vorsorgesystem für die nächsten 30–50 Jahre überhaupt aussehen?“ – Experten kritisierten die Vermischung der Finanzierungsquellen, begrüssten aber das Bestreben nach mehr Generationengerechtigkeit und einer nachhaltigeren und transparenteren Finanzierung.
UBS Studie: Diskussionsbeitrag zu einem nachhaltigeren Schweizer Vorsorgesystem
True Wealth überschreitet CHF 3 Mia Grenze
Der Schweizer digitale Vermögensverwalter True Wealth überschritt im Juni die Marke von 3 Milliarden Franken verwaltetem Kundenvermögen. Besonders relevant für die Vorsorge ist das starke Wachstum im Bereich Säule 3a, wo das Unternehmen ETF-basierte Anlagelösungen mit sehr tiefen Kosten anbietet. Der Meilenstein zeigt, dass digitale und passive Anlageformen auch im Schweizer Vorsorgemarkt zunehmend etabliert sind. True Wealth meldete, dass die Marke per Mai 2026 erreicht wurde.
Fazit: Der Wettbewerb zwischen traditionellen Banken, Versicherern und digitalen Vorsorgeplattformen verschärft sich – insbesondere bei der Säule 3a.
PK-Vergleich zeigt zunehmende Differenzierung
Der 21. Schweizer Pensionskassenvergleich von Weibel Hess & Partner machte im Juni deutlich, wie stark sich die einzelnen Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen unterscheiden. Neben Deckungsgrad und Verzinsung wurden insbesondere Anlagestrategien, Umwandlungssätze, Kadervorsorge und Leistungsmodelle miteinander verglichen. Besonders interessant ist die Entwicklung bei der 1e-Kadervorsorge, bei der Versicherte mit höheren Einkommen ihre Anlagestrategie innerhalb des Vorsorgeplans selbst bestimmen können. Damit nimmt die Differenzierung innerhalb der zweiten Säule weiter zu.
Fazit: Für Unternehmen wird die Wahl der Pensionskasse zunehmend zu einer strategischen Personal- und Vergütungsentscheidung – und nicht bloss zu einer administrativen Pflicht.
BR passt BVV 2 und BVV 3 an
Der Bundesrat beschloss mehrere wichtige Anpassungen in der 2. und 3. Säule. Besonders relevant für die Pensionskassen ist, dass die 13. AHV-Rente künftig bei der 85-%-Obergrenze von AHV- und PK-Leistung nicht berücksichtigt wird. Damit soll verhindert werden, dass die Einführung der 13. AHV-Rente indirekt zu einer Kürzung von Leistungen aus der beruflichen Vorsorge führt. Gleichzeitig erhalten Pensionskassen ab August 2026 die Möglichkeit, mit streng regulierten Repo-Geschäften Wechselkursrisiken kurzfristig abzusichern. In der Säule 3a wird ab 2027 zudem die Begünstigtenordnung flexibler – insbesondere zugunsten von Kindern und Patchworkfamilien. Fazit: Eine eher technische Änderung mit erheblicher praktischer Bedeutung für PK-Reglemente, Leistungskoordination und Nachlassplanung.
Motion für eine „kleine BVG-Revision“
Die nationalrätliche Sozial- und Gesundheitskommission brachte mit dem Postulat 26.3521 „Verbesserungspotenzial in der beruflichen Vorsorge“ eine punktuelle Weiterentwicklung des BVG auf die politische Agenda. Gefordert wird ein Bericht des Bundesrates darüber, wie das BVG nach dem Scheitern der grossen Reform modernisiert werden könnte. Im Fokus stehen unter anderem weniger Altersgutschriftensätze, früheres Sparen, Verbesserungen für Teilzeit- und Mehrfachbeschäftigte sowie bessere Möglichkeiten für freiwilliges Sparen. Der Vorstoss ist politisch interessant, weil er bewusst nicht auf eine grosse Totalrevision abzielt, sondern auf eine Reihe kleinerer Anpassungen.
Fazit: Nach dem Nein zur BVG-Reform 2024 zeichnet sich damit ein möglicher pragmatischer Weg über mehrere kleinere Reformschritte ab. Experten bezeichnen solche Reformen aber als wenig zielführend, wenn an ein paar Schrauben der grossen BVG-Maschine rumgewerkelt werde, geht der Blick fürs grosse Ganze verloren.
Postulat 26.3521 „Verbesserungspotenzial in der beruflichen Vorsorge“
















