Nicht die Arbeit macht krank
Ein Blick auf den selbst deklarierten Gesundheitszustand in der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) zeigt einen deutlichen Knick. Zwischen 2010 und 2020 war das Bild stabil, danach sinkt das Wohlbefinden – nicht dramatisch, aber auffällig.
Die Klage über die stressige Arbeitswelt ist allgegenwärtig. Gewerkschaften warnen vor einer «Gesundheitskrise» und fordern als Antwort kürzere Arbeitszeiten oder strengere Regulierungen. Ein Blick in die Statistik zeigt: Das Gesundheitsempfinden verschlechtert sich tatsächlich. Doch wer die Arbeit reflexartig als Sündenbock brandmarkt, macht es sich zu einfach, schreibt Patrick Chuard-Keller, Chefökonom des Arbeitgeberverbands. Zusammenfassend wird festgehalten:
• Der Rückgang des Gesundheitsempfindens seit 2020 ist kein spezifisches Arbeitsmarktphänomen, sondern ein gesamtgesellschaftlicher Trend. Seit 2020 verläuft er bei Erwerbstätigen und Nicht-Erwerbstätigen nahezu identisch.
• Die Entwicklung lässt sich nicht mit schlechteren Arbeitsbedingungen erklären: Arbeitszeiten sinken; Ferien und Homeoffice nehmen zu; die Reallöhne steigen.
• Besonders aussagekräftig ist der Blick auf junge Erwachsene: Der besorgniserregende Anstieg psychisch begründeter IV‑Neurenten setzt ein, bevor der Arbeitsmarkt prägend wirkt.
Besonders hellhörig macht die Entwicklung bei den Jüngsten im Arbeitsmarkt. Seit 2017 steigt die Zahl der IV-Neurenten bei den 18- bis 24-Jährigen deutlich an – ein Befund, der gesellschaftlich alarmieren muss.
Auffällig ist: Betroffen sind ausgerechnet jene mit wenig oder keinem Arbeitsmarktkontakt. Bei älteren Altersgruppen zeigt sich kein vergleichbarer Anstieg – obwohl sie der Arbeitswelt deutlich stärker ausgesetzt sind.
Das legt einen differenzierteren Blick auf die Ursachen nahe. Die Zunahme psychischer Probleme verläuft zeitlich parallel zur Allgegenwart sozialer Medien. Auch wenn die Forschung hier noch keine abschliessenden Antworten liefert, deuten Hinweise darauf hin, dass digitaler Dauervergleich und Erwartungsdruck in der Phase der Identitätssuche tiefer wirken könnten als der spätere Büroalltag.
«In der Schweiz kann man nicht günstig bauen»
Der Blick schreibt zu den Themen Wohnungsnot und Baukosten: Wenn die Schweiz etwas ganz dringend braucht, dann ist es mehr bezahlbaren Wohnraum. Um der Wohnungsnot entgegenzuwirken, soll der Wohnungsbau angekurbelt werden. Doch Neubauprojekte sind selten günstig. Billig wohnt in der Schweiz, wer schon seit Jahrzehnten in seiner Mietwohnung verharrt. Sobald Altbauten abgerissen oder saniert werden, steigt die Miete deutlich.
Fragt man die SP, liegt das an der Profitgier der Investoren. Anders sieht es Marco Feusi (54), CEO des Immobilienentwicklers Hiag. Die Baukosten, sagt Feusi, seien hierzulande einfach sehr hoch. «In der Schweiz kann man nicht günstig bauen», sagt der Immo-Chef im Gespräch mit Blick. Dazu heisst es weiter:
«In der Schweiz sind die baulichen Anforderungen enorm hoch», so begründet Feusi die hohen Mietzinsen. Bauvorschriften, etwa bezüglich der Schallisolation, verteuern den Bau laut dem CEO enorm. «Niemand will heute noch in eine Wohnung ziehen, in der man die Nachbarn oberhalb oder nebenan hört.» Deshalb werden beispielsweise 24 Zentimeter dicke Geschossdecken und Wohnungstrennwände betoniert. Das gehe ins Geld.
Auch an die Grösse der Räume werden strenge Anforderungen gestellt. «Das kleinste Schlafzimmer muss laut dem Baugesetz mindestens 10 Quadratmeter gross sein, und die Raumhöhen müssen mindestens 2,4 Meter betragen», so Feusi. Die von den Mieterinnen und Mietern gewünschten Standards seien ebenfalls hoch. Wer heute eine 4,5-Zimmer-Wohnung suche, wolle zwei Nasszellen, nicht eine.
Ökologische Standards verteuern den Bau zusätzlich. «Die energetischen Vorgaben sind streng», sagt Feusi. Die Gebäudehülle müsse gut gedämmt sein und die Energieversorgung erneuerbar und effizient. Das hänge nicht nur mit dem eigenen Umweltbewusstsein zusammen. «Unsere Investoren sind Pensionskassen und Versicherungen», so Feusi. Diese hätten heute oft Vorgaben bezüglich Nachhaltigkeit. Wer nicht mithält, verliert wichtige Geldgeber.
Ebenfalls kostenrelevant: der Boden, auf dem ein Wohngebäude steht. Ein zunehmend rares Gut, das sich in den letzten Jahren massiv verteuert hat. «Der Boden macht an städtischen Lagen heute rund 50 Prozent des Werts einer Liegenschaft aus», sagt Feusi.
Risikokapital: vorsichtige Pensionskassen
International im Mittelfeld – mit grossem Abstand zu den Spitzenreitern
In der Schweiz belaufen sich die Risikokapitalinvestitionen auf etwa 0,3% der Wirtschaftsleistung. Damit liegt die Schweiz leicht über dem kontinentaleuropäischen Durchschnitt, aber deutlich hinter führenden Risikokapitalstandorten wie den USA, Israel oder Singapur.
Avenir Suisse hat eine Studie zum Thema «Staatliches Risiko(-kapital)» publiziert, die eine Reihe von Vorschlägen enthält, wie die Bildung und der Einsatz von Risikokapital in der Schweiz gestärkt werden können. Der Staat sollte dabei eine untergeordnete Rolle spielen und sich primär darauf beschränken, gute Rahmenbedingungen zu schaffen. Dabei kommt auch das Thema Pensionskassen zur Sprache. In der Studie wird dazu ausgeführt:
MoreIm Unterschied etwa zu den USA haben institutionelle Anleger wie Pensionskassen, Versicherungen oder Asset Manager in der Schweiz Risikokapital bis heute kaum als Anlageklasse entdeckt. Selbst im Vergleich zu Europa liegt die Schweiz zurück.
So stellten Pensionskassen dort in den letzten Jahren rund 8 % des Risikokapitals. An bedeutenden Standorten wie Grossbritannien (14 %) oder Schweden (22 %) ist es sogar deutlich mehr (Investeurope 2025).
Ein solches Niveau dürfte auch der Bundesrat im Blick gehabt haben, als er Anfang 2022 die Anlagevorschriften für Pensionskassen präzisierte (Bundesrat 2021). Genau genommen wurden die Investitionen in Risikokapital damit aber nur formal erleichtert.
Neue diplomierte Berater berufliche Vorsorge IAF
Im November fanden die fünften Abschlussprüfungen der Interessengemeinschaft Ausbildung im Finanzbereich IAF zum „Dipl. Berater/in berufliche Vorsorge IAF” statt. Die Prüfungen wurden in den Sprachen Deutsch und Französisch angeboten. Der Bildungsabschluss zeichnet Beraterinnen und Berater aus, die eine hochstehende Beratung in der beruflichen Vorsorge für Unternehmen (Arbeitgeber) sowie für Versicherte durchführen können.
24 Kandidaten erlangten das Diplom mit der Vertiefung „Beratung von Unternehmen” und 17 jenes mit der Vertiefung „Beratung von Versicherten”. Ende Januar fanden die Diplomprüfungen der IAF in Lausanne und Zürich statt, bei denen den frisch diplomierten Fachleuten ihre Diplome übergeben wurden.
Kommentar: Rien ne va plus
(Kommentar Newsletter Nr. 544)
Zum nicht geringen Erstaunen der Fachwelt hat die SGK des Nationalrats am 9. Januar mit deutlichen Mehrheiten beschlossen, Vorstösse zur Revision von zwei Teilbereichen des BVG zu lancieren: Vorverlegung des Sparbeginns auf Alter 20 und eine flachere Beitragsstaffelung mit nur zwei Sätzen. Wie hoch diese Sätze sein sollen, hat die Kommission sicherheitshalber offengelassen.
MoreRisikobasierte Aufsicht: Untaugliches Kennzahlensystem der OAK
Auf der Website der Schweizer Personalvorsorge setzt sich PK-Experte Roger Baumann, c-alm, mit der per Anfang 2026 in Kraft getretenen Weisung 1/2025 zur risikobasieren Aufsicht der OAK auseinander und übt offene Kritik. Sie betrifft die Kompetenzen der OAK, die Zulässigkeit von Vorgaben an die Aufsicht und schliesslich die Praxistauglichkeit des gewählten Vorgehens mit Kennzahlen. Baumann schreibt u.a.:
MoreMit der Weisung W – 01/2025 hat die OAK BV in Ziffer 4 in allgemeiner Form eine risikoorientierte Aufsicht zur Norm gemacht. In der Mitteilung M – 01/2025 konkretisiert sie nun, was sie sich darunter vorstellt.
Kern der Mitteilung ist ein Kennzahlensystem, das «die Grundlage für die systematische Beurteilung der Risiken und der finanziellen Stabilität der Einrichtung» bildet (Ziffer 4.2). Die OAK BV gibt dazu sehr genau Angaben, wie dieses Kennzahlensystem ihrer Meinung nach auszusehen hat.
Der Vorstoss der OAK BV ist auf mehreren Ebenen eine Gratwanderung. Zuerst stellt sich die grundsätzliche Frage, wieweit die Aufsichtsbehörden den Stiftungsrat zum Thema Risikosteuerung einschränken darf und soll. Diese Frage ist eng mit der Haftung und – wie immer bei Eingriffen – mit der Frage der Verhältnismässigkeit verbunden.
Zweitens stellt sich die Frage, wieweit die OAK BV gegenüber den Aufsichtsbehörden inhaltlich Vorgaben machen kann. Die Mitteilung der OAK BV ist als Empfehlung formuliert, Vorschriften hätten ihre Kompetenz überschritten.
Dennoch setzt die OAK BV die Aufsichtsbehörden mit der Mitteilung unter Druck, dass sie jetzt entweder die Kennzahlen der OAK BV übernehmen oder ein eigenes vergleichbares System entwickeln.
ASIP entschieden gegen BVG-Reformpläne der SGK
Claude Chatelain hat sich mit Lukas Müller-Brunner, Direktor des ASIP, kurzgeschlossen und stellt dessen Argumente gegen die von der SGK-N beschlossenen Vorstösse zur Änderung von zwei Artikeln des BVG in der Schweizer Personalvorsorge vor. Im Beitrag heisst es:
Tiefere Beitragssätze sind vor allem für die Übergangsgeneration ein Problem: ASIP-Direktor Lukas Müller-Brunner sagt es so: «Eine Reduktion der Beitragssätze für ältere Arbeitnehmende führt zu massiven Leistungseinbussen für jene Versicherten, die in der derzeitigen Staffelung mit einem vergleichsweise intensiven Sparprozess in den späten Erwerbsjahren schon weit fortgeschritten sind.»
Der ASIP lehnt deshalb den Vorschlag der SGK-N «mit Nachdruck» ab. Man könne einer heute 55-jährigen Person nicht zumuten, dass sie in den nächsten 10 Jahren nur beispielsweise 12 statt 18% des versicherten Lohns sparen und damit weniger Kapital für ihre Pensionierung anhäufen wird. (…)
Mit einer zweiten Initiative will die SGK-N den Sparbeginn in der 2. Säule vom 25. auf das 20. Altersjahr vorverlegen und damit ein längeres Sparen ermöglichen. Auch diesen Beschluss fasste sie am 9. Januar 2026 mit 17 zu 8 Stimmen. Auch diese Kommissionsinitiative lehnt der ASIP kategorisch ab.
«Ohne zusätzliche Anpassungen beim Koordinationsabzug oder Mindestumwandlungssatz führt dieser Vorschlag schlicht zu einem einseitigen Ausbau des Obligatoriums – nota bene, ohne dass die Finanzierung für die nach wie vor überhöhten Rentenversprechen gesichert wäre», erklärt ASIP-Direktor Lukas Müller-Brunner.
Stattdessen verweist er auf pragmatische Alternativen: «Im Überobligatorium sind sowohl abgeflachte Sparbeiträge als auch ein früherer Sparbeginn schon heute möglich.» Anstatt interventionistisch am BVG-Obligatorium herumzudoktern, könnten sozialpartnerschaftlich Lösungen vereinbart werden, die den unterschiedlichen Situationen der einzelnen Pensionskassen und den zunehmend individuellen Erwerbsbiografien der Versicherten besser Rechnung tragen.
Über die beiden Kommissionsinitiativen wird als nächstes die SGK des Ständerats befinden müssen.
Servisa übernimmt Geschäftsführung der PK in eigene Gesellschaft
Die Stiftungsräte der Servisa Sammelstiftung und der Servisa Supra Sammelstiftung haben entschieden, die Geschäftsführung der Pensionskasse, derzeit bei Helvetia Baloise, künftig in eine eigene Gesellschaft zu übernehmen. Servisa teilt dazu mit:
Dieser Schritt ist eine Konsequenz der im Jahr 2021 in die Wege geleiteten strategischen Weiterentwicklung, in deren Folge wir bereits Mitte 2023 von «Swisscanto Sammelstiftungen» zum ursprünglichen Namen «Servisa Sammelstiftungen» umfirmierten.
Nun bekräftigen wir unsere Eigenständigkeit erneut und stärken unsere Unternehmensführung. Geschäftsleitung und Ansprechpersonen bei Servisa bleiben die gleichen. Der bisherige Servisa Geschäftsleiter Davide Pezzetta wird die Funktion des CEO der neuen Gesellschaft übernehmen. (…)
Die Übertragung der Geschäftsführung von Helvetia Baloise an die Servisa Betriebsgesellschaft wird schrittweise und mit partnerschaftlicher Unterstützung von Helvetia Baloise erfolgen. In der Übergangszeit wird Helvetia Baloise weiterhin Leistungen für Servisa erbringen.
Helvetia Baloise wird auch in Zukunft eine wichtige Partnerin von Servisa bleiben. Die Vertragsparteien haben die Absicht bekundet, sich noch in diesem Jahr auf die Fortsetzung des Versicherungsvertragsverhältnisses verständigen zu wollen.
An der Organisation und bei den verantwortlichen Personen von Servisa ändert sich nichts. Es besteht kein Handlungsbedarf für Versicherte, Leistungsbezügerinnen, angeschlossene Unternehmen und Vertriebspartner. (…)
Mit mehr als 4’600 angeschlossenen Unternehmen und über 79’000 Versicherten ist Servisa eine der grössten und stabilsten Pensionskassen der Schweiz. Die Servisa Sammelstiftung wurde 1973 als Gemeinschaftswerk der Kantonalbanken und der Helvetia Versicherung als unabhängige Sammelstiftung gegründet.
inter-pension stellt Fragen
Dass die Aufsicht die Tätigkeit der Sammelstiftungen mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgt und regelmässig auf die Gefahren und Risiken der in einer Konkurrenzsituation befindlichen Branche verweist, ist nichts Neues.
OAK und besonders auch die Zürcher Aufsicht, die jetzt als ATIOZ auftritt (und im Kern immer noch die Zürcher Aufsicht ist) hat sich diesbezüglich stets besonders hervorgetan. Direktor Tischhauser scheint wegen der angeblich dräuenden Gefahren speziell beunruhigt.
So auch an der diesjährigen Informationsveranstaltung, an welcher er einleitend seine Einschätzung zu den Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen wiedergab und Pläne für eine noch engere Kontrolle erläuterte. Im Einzelnen sind dies:
• Eingrenzung der Bandbreite von Wertschwankungsreserven sowie Definition von Mindestanforderungen für Einrichtungen im Wettbewerb,
• Den technischen Zins näher an den Marktzins anbinden / den Spielraum eingrenzen,
• Validierung der Regelung gemäss Art. 46 BVV 2.
Es kann nicht überraschen, dass die anwesenden Vertreter der Sammeleinrichtungen hellhörig wurden.
Jetzt hat ihr Verband – die inter-pension – sich in einem höflich und zurückhaltend formulierten offenen Brief an die ATIOZ gewandt. Darin heisst es:
Diese Vorhaben werfen bei unseren Mitgliedern Fragen auf, insbesondere mit Blick auf die solide finanzielle Lage, in der sich die Branche befindet. Sie haben Pandemien, Krisen und Kriegen getrotzt. Zudem treiben unsere Mitglieder in den Bereichen Transparenz, Digitalisierung, Effizienz und Nachhaltigkeit wichtige Weiterentwicklungen voran.
Sollten an diesen Plänen dennoch festgehalten werden, ist es aus unserer Sicht unbedingt erforderlich, praxisbezogene Fachpersonen frühzeitig und substanziell in die weiteren Arbeiten einzubeziehen.
inter-pension steht immer für einen konstruktiven Austausch zur Verfügung und bietet ihre aktive Mitwirkung an. Wir sind überzeugt, dass tragfähige Lösungen nur im Dialog mit der Praxis entwickelt werden können.
Mathieu Erb Nachfolger von Colette Nova im BSV
Mathieu Erb wird neuer Vizedirektor des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) und wird die Leitung des Geschäftsfeldes «AHV, Berufliche Vorsorge und EL» (ABEL) übernehmen. Er folgt auf Colette Nova, die Ende Februar 2026 in Pension gehen wird. Das BSV schreibt dazu in einer Mitteilung:
Mathieu Erb ist seit 2023 Direktor der Ausgleichskasse des Kantons Neuenburg. Zuvor hat er zwölf Jahre in der kantonalen Verwaltung gearbeitet, zuerst vier Jahre als stellvertretender Generalsekretär des Departements für Wirtschaft und sozialen Zusammenhalt, danach acht Jahre als Generalsekretär des Departements für territoriale Entwicklung und Umwelt.
Mathieu Erb verfügt über eine breite Kenntnis in der Durchführung der Sozialversicherungen der ersten Säule sowie der Familienzulagen und hat grosse Führungserfahrung in der öffentlichen Verwaltung.
Er studierte an der Universität Neuchâtel Betriebswirtschaft und hat einen Master of public administration des Instituts für öffentliche Verwaltung der Universität Lausanne. Er ist 39 Jahre alt und wohnt in Neuchâtel.
Mathieu Erb tritt am 1. Juni 2026 die Nachfolge von Colette Nova an, die Ende Februar in Pension gehen wird. Sie war mehr als 15 Jahre für das BSV tätig, seit 2013 hat sie das Geschäftsfeld ABEL geleitet.
In dieser Zeit hat sie eine grosse Zahl von Reformen in der AHV, der 2. Säule, aber auch der Ergänzungsleistungen und der EO begleitet. Sie war auch verantwortlich für die Aufsicht wie auch für verschiedene IT-Projekte, etwa das EL-Register oder die EO-Digitalisierung. Doris Bianchi dankt Colette Nova für das sehr grosse Engagement und die hohe Qualität der Arbeit.
Immobilien im Schatten der Demographie
Moneypark befasst sich in einer Studie mit der erwarteten demographischen Entwicklung der Schweiz und den Auswirkungen auf den Immobilienmarkt. In einem Beitrag der NZZ werden die Aussagen relativiert. In der Studie heisst es:
Die demografische Entwicklung ist einer der zentralen Treiber für die langfristige Stabilität und Dynamik des Schweizer Hypothekarmarkts. Die Schweiz hat in den vergangenen Jahren landesweit von einem robusten Bevölkerungswachstum – primär getrieben durch die Zuwanderung – und einer damit verbundenen hohen Nachfrage nach Wohneigentum profitiert.
Zukünftig werden eine weiterhin tiefe Geburtenrate und die fortschreitende Alterung der Gesellschaft das Wachstum abschwächen und damit den Immobilienmarkt für Hypothekargeber, Investoren und Immobilienentwickler aber auch für Hypothekarnehmende verändern. Insbesondere zwei Effekte werden heute bei der Preisbildung am Immobilienmarkt vernachlässigt:
1. Nur elf Kantone profitieren vom künftigen Bevölkerungswachstum
Die kantonalen Unterschiede bei der demografischen Entwicklung und damit auch der Wohnraumnachfrage sind beträchtlich. Das Wachstum der Wohnbevölkerung (insbesondere jenes in den jüngeren Altersgruppen, die neuen und grösseren Wohnraum nachfragen) wird von wenigen Regionen getrieben. Selbst bei Erreichen einer 10-Millionen-Schweiz werden diverse Kantone eine rückläufige Wohnraumnachfrage erleben.2. Verschiebung der Nachfrage hin zu kleineren Wohnobjekten
Durch die Veränderung der Altersstrukturen und der Familienbilder verändern sich auch die Wohnbedürfnisse. Aktuell wird eine grosse Anzahl an Einfamilienhäusern und grossen Wohnungen von Babyboomern gehalten. Diese Objekte entsprechen aber nur teilweise den Bedürfnissen der zukünftigen Bevölkerung.
Als wichtige Erkenntnisse werden zusammengefasst:
MoreBVK wird 100, Jubiläumszins und Einmalzulage
Die BVK wird dieses Jahr 100 Jahre alt. Im Jubiläumsjahr wird die BVK mit diversen Aktionen auf sich aufmerksam machen. So will sie unter anderem einen Beitrag für die Jugend leisten, damit sie besser versteht, wie Geld, Träume und Vorsorge zusammenhängen. Ein entsprechendes Bildungsangebot ist in Vorbereitung. In der Mitteilung zum Jubiläum heisst es:
Ende 2025 versicherte sie gut 146’000 Personen – ein Plus von 2,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Bestand der Aktivversicherten ist erneut stärker gewachsen als der Bestand der Rentenbeziehenden. Das trägt zur Attraktivitätssteigerung der BVK bei.
Das Anlagevermögen liegt per Ende Jahr bei 45,8 Milliarden Franken. Mit der Performance von plus 6,2 Prozent (Vorjahr: plus 8,1 Prozent) konnte der Deckungsgrad auf 113,6 Prozent (Vorjahr: 109,3 Prozent) gesteigert werden.
«Zum dritten Mal in Folge ein äusserst positives Anlageergebnis, was bei den geopolitischen Unsicherheiten so nicht erwartet werden konnte», fasst Thomas R. Schönbächler, Vorsitzender der Geschäftsleitung der BVK, das Resultat des vergangenen Geschäftsjahres zusammen.
Insbesondere positiv zu Buche schlug in diesem Jahr die Fremdwährungsabsicherung, die neben Immobilien und Aktien einen grossen Anteil zum guten Resultat beitrug. Die Sparguthaben werden weiterhin und noch sicher bis Mitte Jahr zu 2,5 Prozent verzinst.
Aufgrund der guten Geschäftsentwicklung der letzten Jahre wird den Versicherten im Jubiläumsjahr ein einmaliger Jubiläumszins dem Sparguthaben gutgeschrieben. Dieser wird individuell aufgrund der geleisteten Beitragsjahre bei der BVK und dem Sparguthaben berechnet.
Rentenbeziehende gehen ebenfalls nicht leer aus. Sie erhalten eine Einmalzulage mit der Rente Mitte Jahr ausbezahlt. Die Mittel dafür wurden bereits im Jahr 2024 zurückgestellt.
So viel (oder wenig) bringen BVG-Beiträge ab 20
Die Idee, obligatorische BVG-Beiträge bereits ab Alter 20 einzufordern, stösst auf gemischtes Echo. Die Skepsis scheint zu überwiegen. Auf 20 Minuten hat VZ-Experte Karl Flubacher vorgerechnet, was die Folgen für die spätere Rente in etwa sein könnten. Sie sind überschaubar.
MoreFlubacher hat dafür ein fiktives Rechenbeispiel erstellt und den Effekt anhand drei verschiedener Zinssätze berechnet – ausgehend von einer 20-jährigen Person mit einem Jahreslohn von 52’000 Franken (13 Monatslöhne à 4000 Franken).
Davon wird zuerst der sogenannte Koordinationsabzug abgezogen – dieser beträgt für das Jahr 2026 fix 26’460 Franken. Daraus ergibt sich der «versicherte Lohn», der noch 25’540 Franken beträgt.
Wie hoch der Beitrag ausfällt, den eine Person an die Pensionskasse einzahlt, gibt das Alter vor. Für die Berechnung wurde der Sparbeitrag der heute jüngsten Altersklasse (25 bis 34 Jahre) gewählt, der 7 Prozent beträgt. Bezahlt wird dieser je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber – also je 3,5 Prozent.
Somit ergibt sich ein Sparbeitrag von 1788 Franken pro Jahr, der in die Pensionskasse fliesst – dieser Betrag ist inklusive der Hälfte, die der Arbeitgeber beisteuert. Bei deinem ausgezahlten Jahreslohn fehlen also 894 Franken. Bei 13 Monatslöhnen macht das nicht ganz 70 Franken pro Monat aus.
Pro und kontra BVG-Beiträge ab 20
Die nationalrätliche SGK hat zwei Vorstösse für kleinere BVG-Revisionen beschlossen: eine einfachere Staffelung der Beiträge und die Plicht für BVG-Beiträge ab 2o statt wie bisher 25. 20 Minuten hat dazu zwei parlamentarische Stimmen eingeholt.
Unterstützt wird das Vorhaben unter anderem von der FDP. «Jeder Franken, der früher in die Pensionskasse fliesst, ist beim Renteneintritt in 45 Jahren deutlich mehr wert», erklärt FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt. Junge Menschen sollten möglichst ab dem ersten Franken, den sie verdienen, in die Pensionskasse einzahlen, sodass sie im späteren Rentenalter ein möglichst sorgenfreies Leben haben, so der Zürcher.
Dank des Zinseszinses und der Arbeitgeberbeiträge verwandle sich jeder Franken, den man einzahle, in drei Renten-Franken. Auch wenn man mit Anfang 20 noch nicht viel verdiene, zahle sich diese Vorsorge aus: «Die Lebenskosten sind in dem Alter meist noch nicht so hoch, weil man oft noch keine Familie und damit auch weniger Ausgaben hat.»
SP-Nationalrätin Sarah Wyss wehrt sich gegen das Vorhaben: «Ich lehne diese Forderung ab, weil es den Arbeitseinstieg der jungen Menschen erschwert – ohne nennenswerte bessere Rente im Alter», sagt sie. Dies, weil junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt «teurer» würden, da Arbeitgebende ihren Anteil an den Pensionskassenbeiträgen früher übernehmen müssten.
Von der Anpassung profitieren würden vor allem die älteren Arbeitnehmenden, weil sich das Einkaufspotenzial vergrössere, so Wyss. «Die Jungen hätten einfach weniger Nettolohn», argumentiert die SP-Frau. Pensionskassen könnten zudem bereits heute den Sparbeginn früher ansetzen, es brauche also keinen «Zwang für alle».
SGK-N beschliesst zwei Vorstösse zum BVG
In der Mitteilung der Sozialkommission des Nationalrats vom 9. Januar heisst es:
Die SGK-N hat mit jeweils 17 zu 8 Stimmen die Ausarbeitung zweier Kommissionsinitiativen im Bereich der beruflichen Vorsorge (26.400 / 26.401) beschlossen.
Eine erste sieht vor, die Altersgutschriften neu zu gliedern. Aktuell gelten vier nach Alterskategorie gestaffelte Gutschriftensätze. Die Kommission will diese auf zwei Beitragssätze reduzieren. Damit sollen die Lohnnebenkosten älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gesenkt und deren Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt erhöht werden.
Eine zweite Initiative zielt darauf ab, den Sparbeginn in der 2. Säule vom 25. auf den 20. Geburtstag vorzuverlegen und so ein längeres Sparen zu ermöglichen. Die Kommission nimmt damit nach der 2024 vom Volk abgelehnten BVG-Reform 21 die Diskussion zu einzelnen Elementen wieder auf. Als nächstes wird die Schwesterkommission darüber entscheiden, ob sie den Kommissionsinitiativen zustimmt.
Mitteilung SGK / Parl. Initiative Gutschriften / Parl. Initiative Alterssparen






