Sicherheit und Einmischung kontra Freiheit und Selbstverantwortung
Verzinsung 2024 und 2023
Anteil der Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie und ohne Vollversicherungslösung
Charlotte Jacquemart behandelt auf der SRF-Website die Vorgaben der OAK für die Verzinsung bei Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen, welche keinen ausreichenden Deckungsgrad (Wertschwankungsreserven unter 75%) aufweisen. Die Aufsicht bezieht sich auf Art. 46 BVV2 und begründet die Limitierung mit dem Bedürfnis nach Sicherheit. Die betroffenen Stiftungen und ihr Verband empfinden sie als unangemessen, der ASIP zeigt Verständnis für die Aufsicht.
MoreZwar gilt die maximale Verzinsung «nur» für Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen und nicht für Firmenpensionskassen. Drei Viertel der Versicherten – oder 2.8 Millionen Werktätige – aber sind bei Sammeleinrichtungen angeschlossen. Potenziell können damit viele von dieser maximalen Verzinsung betroffen sein.
Für die Direktorin der OAK, Laetitia Raboud, steht die Sicherheit im Vordergrund. Die Sammelstiftungen stünden im Wettbewerb zueinander – und die Versuchung sei gross, mit zu hohen Zinsen neue Arbeitgeber anzulocken. «Kassen, die (zu)viel Zins ausschütten, bevor ihre Reserven ausreichend gefüllt sind, können in eine finanzielle Schieflage geraten. Das widerspricht dem Systemgedanken», so Raboud. Der Aufbau ausreichender Wertschwankungsreserven müsse für die Kassen oberste Priorität haben.
OAK-Weisung 02/25 Übertragung von 1e-Mitteln
Weisung W-02/2025 der OAK soll die nicht einfach zu bewerkstelligende Übertragung von 1e-Mitteln von einer Nicht-1e-Einrichtung auf eine 1e-Vorsorgeeinrichtung regeln. Der ASIP nimmt dazu in der Fachmitteilung 137 Stellung und zeigt auf, wie die Pensionskassen die OAK-Weisung reglementarisch umsetzen können. In der Fachmitteilung wird u.a. ausgeführt:
In Ermangelung einer gesetzlichen Übertragungspflicht kommt der übertragenden Nicht-1e-Vorsorgeeinrichtung ein Ermessensspielraum zu.
Entweder kann sie eine Übertragung von Vorsorgeguthaben und kollektiven Mitteln gemäss den Weisungen der OAK BV vornehmen, wobei sie die in den Weisungen genannten Anforderungen sowohl an die Ermittlung als auch an die Übertragung zu erfüllen hat.
Oder sie kann auf die Übertragung verzichten. Bei diesem Übertragungsverzicht muss es sich aber um eine allgemein gültige Entscheidung mit entsprechender Grundlage handeln, da ansonsten die oben genannte Gleichbehandlung verletzt wird.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der ASIP denjenigen Mitgliedern, die potentiell von einer Übertragung von Vorsorgeguthaben und kollektiven Mitteln auf eine 1e-Vorsorgeeinrichtung betroffen sein werden, die Frage eines Übertragungsverzichts vor dem Eintritt des ersten Falls zu prüfen und den Entscheid für die zukünftige Anwendung festzuhalten.
Für die Umsetzung in der Praxis steht entweder ein Beschluss des obersten Organs oder eine (neue) reglementarische Bestimmung zur Verfügung.
Explodierende Gesundheitskosten und ihre Ursachen
(BAG) In den letzten zehn Jahren sind die Gesundheitskosten insgesamt um 37 % angestiegen: Von 66,6 Milliarden Franken im Jahr 2012 auf 91,5 Milliarden im Jahr 2022. Gemäss der neuen Studie machen NCDs (nicht übertragbare Krankheiten) mit 65,7 Milliarden Franken 72 % der Gesundheitskosten aus. Im Einzelfall sind die Behandlungskosten in diesem Zeitraum um 48 % gestiegen. Dies liegt zum Beispiel an den pflegeintensiven Behandlungen oder an den höheren Ausgaben für ambulante Leistungen.
Innerhalb der NCDs verursachten neurologische Erkrankungen mit 10,8 % der Gesamtkosten die höchsten Ausgaben, insbesondere Demenz. Es folgen Herz-Kreislauf-Erkrankungen (10,4 %) wie Hypertonie oder Schlaganfall, psychische Erkrankungen (10,4 %) wie Depressionen, Erkrankungen des Bewegungsapparats (10 %) wie Rückenschmerzen sowie Krebserkrankungen (6,9 %).
MoreBeschleunigter Geburtenrückgang
Die durchschnittliche Kinderzahl pro Frau erreichte in der Schweiz im Jahr 2024 mit 1,29 ihren niedrigsten Stand seit Beginn der Aufzeichnungen. Im Vorjahr lag sie noch bei 1,33. Für Schweizerinnen sank sie von 1,23 auf 1,20, für Ausländerinnen von 1,57 auf 1,50. Das stellt für den kurzen Zeitraum einen enormen Rückgang dar. Die Beschleunigung ist in der Grafik auch optisch ablesbar, die Folgen für die Altersvorsorge und insbesondere die AHV unübersehbar.
Der Kinderwunsch ist bei Personen im Alter von 20 bis 29 Jahren in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen. Wollten im Jahr 2013 noch 6% und im Jahr 2018 knapp 8% keine Kinder, waren es im Jahr 2023 17%, die kinderlos bleiben möchten. Bei den 30- bis 39-Jährigen ist dieser Anteil im gleichen Zeitraum von 9% auf 16% angestiegen. Immer noch am weitesten verbreitet ist der Wunsch nach zwei Kindern.
Der Gedanke an ein Kind löst verschiedene Hoffnungen, aber auch Befürchtungen aus. 41% der 20- bis 39-Jährigen gingen im Jahr 2023 davon aus, dass ein (weiteres) Kind die Lebensfreude positiv beeinflussen würde gegenüber 21%, die einen negativen Einfluss befürchteten.
Bei den Berufsaussichten erwarteten 51% negative Folgen. Während die Befürchtungen zu den Berufsaussichten in den letzten Jahren konstant geblieben sind, haben sich die Erwartungen bezüglich der Freude und Zufriedenheit im Leben deutlich verschlechtert.
UBS PK-Performance Oktober 2025
Die Pensionskassen im UBS-Sample erzielten im Oktober nach Abzug von Gebühren eine durchschnittliche Performance von 1,16%, wobei sie bei einzelnen Pensionskassen zwischen 0,13% und 2,81% betrug. Die Rendite seit Jahresbeginn liegt bei 4,81% und die annualisierte Rendite seit der Lancierung der UBS Pensionskassen-Performance im Jahr 2006 bei 3,29%.
Rundumverteilung
Unter dem Titel «Der Mittelstand verteilt zu sich selbst um» zeigt Lukas Leuzinger, stv. Chefredaktor des Schweizer Monat, den Irrlauf des andauernden Ausbaus sozialstaatlicher und verwandter Leistungen auf. Nach einer nicht unbedingt abschliessenden Aufzählung kürzlicher und geplanter neuer oder erhöhter Leistungen hält er fest:
Der Sozialstaat wird vom Rettungsanker für Bedürftige zum Wohlfühlprogramm für alle. Und das schlägt sich in den Kosten nieder. Gezielte Hilfe für Bedürftige, die richtige Anreize setzt, ist relativ günstig. Eine Giesskannenpolitik hingegen, die bis weit in den Mittelstand und darüber hinaus Geld verteilt, wird sehr schnell sehr teuer.
Das zeigt sich auch im Bundesbudget: Seit den 1990er- Jahren haben sich die Sozialausgaben des Bundes real verfünffacht. Hat sich in dieser Zeit die Zahl an Armen und Hilfsbedürftigen so stark erhöht? Nein, das Geld fliesst vor allem an den Mittelstand.
Das Tragische dabei ist, dass es letztlich der gleiche Mittelstand ist, der die Rechnung bezahlt – einfach aus einer anderen Tasche. Der Sozialstaat wird so zum ineffizienten Durchlauferhitzer. Zur Finanzierung der 13. AHV-Rente zum Beispiel soll die Mehrwertsteuer angehoben werden; das trifft die Ärmsten überproportional stark.
Die zunehmende Umverteilung erzeugt immer neue Anspruchsgruppen, die um staatliche Pfründen konkurrieren. Die Klientelpolitik schafft eine wachsende Schicht von Staatsabhängigen und entzieht zugleich der produktiven Wirtschaft Ressourcen. Ein Extrembeispiel war das peronistische Argentinien, das sich so in die Armut herunterwirtschaftete. Ist das die Zukunft der europäischen Wohlfahrtsstaaten?
Ein Sozialstaat, der mit der Giesskanne hantiert, ist nicht nur ineffizient, sondern unsozial – und untergräbt das eigene Fundament.
Ausgewählte Ausbildungsprogramme
Der Pensionskassenverband hat eine Broschüre mit ausgewählten Ausbildungsangeboten publiziert. Durchgeführt werden sie von vps.epas und der Fachschule für Personalvorsorge sowie dem Centro Studi Villa Negroni in Vezia, womit auch eine dritte Landessprache berücksichtigt wird. Nicht aufgeführt sind Angebote von Banken und Versicherungen oder Arbeitnehmerorganisationen.
Der Verband schreibt dazu: «Mit dieser Broschüre will der ASIP Sie [Stiftungsrätinnen und Stiftungsräte] künftig dabei unterstützen, im Wirrwarr der unterschiedlichen Aus- und Weiterbildungsangebote das beste Rüstzeug zu finden. Denn leider gilt: Nicht alles, was in der beruflichen Vorsorge als Weiterbildung vermarktet wird, kann diesem Anspruch genügen.»
Risiken und Chancen der Langlebigkeit
Die Menschen leben immer länger. Das ist erfreulich, stellt Wirtschaft, Politik und Gesellschaft aber auch vor Herausforderungen. In der neuen Folge von «Eco on the Rocks» von Avenir Suisse diskutieren Veronica Weisser (UBS), Peter A. Fischer (NZZ) und Michael Grampp (Deloitte) über die Chancen und Herausforderungen einer alternden Gesellschaft. Sie zeigen, was die Entwicklungen für die Altersvorsorge und die schweizerische Demokratie bedeutet – und ob künstliche Intelligenz und Technologie das Altern sogar revolutionieren können.
Thomas Nydegger neuer Geschäftsführer der Revor Sammelstiftung
Nach über 17 Jahren an der Spitze der Revor Sammelstiftung übergibt Georg Dubach die operative Leitung per 1. Januar 2026 an Thomas Nydegger. Bis zu seiner Pensionierung im Jahr 2027 wird Georg Dubach der Pensionskasse weiterhin als Senior Advisor mit seiner Erfahrung und Expertise zur Seite stehen.
Thomas Nydegger ist seit 2021 bei der Revor tätig, zunächst als Leiter Leistungsdienst. In der Folge reorganisierte und modernisierte Nydegger den Geschäftsbereich Leistungsdienst. Im Jahr 2023 übernahm er die Leitung der Vorsorgeverwaltung und führte die Geschäftsbereiche Vorsorgeverwaltung und Leistungsdienst zusammen.
Sein beruflicher Werdegang umfasst u.a. Weiterbildungen zum Technischen Kaufmann, zum dipl. Betriebswirtschafter HF sowie zum Fachmann für Personalvorsorge mit eidg. Fachausweis. Thomas Nydegger weist zudem langjährige Erfahrung in der Wirtschaftsprüfung, speziell in der Prüfung von Vorsorgeeinrichtungen, auf.
Sinkende Fremdwährungsanlagen wegen Wechselkursrisiken
Daniel Lampart, Chefökonom des SGB, moniert in einem Blog-Beitrag den tiefen und sinkenden Fremdwährungsanteil an den Anlagen der Schweizer Pensionskassen. Die Ursache sieht er primär im steigenden Frankenkurs, der für Investitionen in Fremdwährungen mit dem Risiko von Kursverlusten verbunden ist. Die SNB fordert er auf, den Frankenkurs zu stabilisieren. Lampart schreibt:
MoreVor der Finanzkrise in den Jahren 2007/8 und der starken Aufwertung des Frankens hatten die Pensionskassen gegen 30 Prozent ihrer Anlagen in Fremdwährungen. Das zeigen Umfragen. Dann setzte eine starke Aufwertung des Frankens ein. Gegenüber dem Euro von über 1.60 Fr./Euro auf fast 1:1.
Die Nationalbank trug leider zu dieser Aufwertung bei. Indem sie den Marktteilnehmer:innen mit einer sehr unglücklichen Kommunikation signalisierte, dass sie die Aufwertung des Frankens zulässt.
Wer Fremdwährungsanlagen hatte, verlor Geld. Viele wurden vorsichtiger. So auch zahlreiche Pensionskassen. Sie reduzierten den Fremdwährungsanteil auf unter 20 Prozent – vor allem über Wechselkursabsicherungen (…).
Ende 2024 lag dieser Anteil noch bei 16 Prozent. Zahlreiche institutionelle Anleger haben ihr Fremdwährungsrisiko aufgrund der erratischen Politik der neuen US-Regierung nochmals reduziert. Es wäre keine Überraschung, wenn der Anteil heute unter 16 Prozent liegen würde.
Mindestzins unverändert 1,25%
Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge bleibt auch im kommenden Jahr bei 1,25%. Dies hat der Bundesrat an der Sitzung vom 5. November 2025 beschlossen. In der Mitteilung des BR heisst es:
Entscheidend für die Höhe des Mindestzinssatzes sind gemäss Gesetz die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften.
Nach dem Rückgang von 2022 hat sich die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen inzwischen aufgrund der guten Renditen der letzten beiden Jahre und der leicht positiven Rendite dieses Jahres wieder auf einem guten Niveau stabilisiert. Eine Senkung des Mindestzinssatzes ist nicht angezeigt.
Aufgrund der aktuell tiefen Zinsen der Bundesobligationen und der ökonomischen, handels- und geopolitischen Verwerfungen und den damit verbundenen Unsicherheiten ist jedoch auch eine Anhebung nicht gerechtfertigt.
Der Bundesrat hat deshalb entschieden, den aktuellen Satz von 1,25% beizubehalten. Auch die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge und die konsultierten Sozialpartner haben sich mehrheitlich für einen Satz von 1,25% ausgesprochen.
Aussenpolitisch unter Druck, innenpolitisch blockiert
In einem Beitrag zu grundlegenden Fragen lässt Roland Müller, Direktor des Arbeitgeberverbands, Zweifel an der Fähigkeit der Schweiz erkennen, die aktuellen Herausforderungen zu meistern.
Während die (…) globalen Faktoren die Schweizer Volkswirtschaft unter Druck setzen, machen ihr gleichzeitig auch die Herausforderungen im Inland zu schaffen: Wachsende Bürokratie, steigende Lohnnebenkosten und der stetige Ausbau des Sozialstaats belasten die Unternehmen zunehmend.
Was einst zur sozialen Stabilität beigetragen hat, droht heute die wirtschaftliche Basis zu untergraben. Gleichzeitig scheinen wir als Nation zunehmend reformunfähig. Die heissen Eisen werden nicht angefasst oder an der Urne versenkt.
Die Sozialpolitik ist ein Symbol dieser politischen Reformblockade geworden. Statt strukturelle Anpassungen anzupacken, werden die dafür notwendigen, politisch unpopulären Entscheidungen vertagt.
Exemplarisch zeigt sich das bei der AHV. Das Sozialwerk steuert seit Jahren auf eine strukturelle Schieflage zu. Die nachhaltigen Massnahmen sind bekannt. Doch auch mit der AHV-Reform 2030 drückt sich der Bundesrat einmal mehr vor einer echten Reform respektive löst das Problem mit zusätzlichen Einnahmen, statt endlich die strukturellen Ursachen anzugehen.
Eine Anhebung des Rentenalters, der zentrale Hebel für langfristige Stabilität, wird weiterhin kategorisch ausgeschlossen. Einmal mehr bleibt das nüchterne Fazit: Die Probleme werden nicht gelöst, sondern vertagt. (…)
Auf die Herausforderungen im globalen Umfeld hat die Schweiz als kleines Land nur begrenzten Einfluss. Im Inland jedoch liegt es in unserer Hand, zu reformieren: Wir sollten der Wirtschaft wieder mehr Sorge tragen, statt sie laufend stärker einzuschnüren.
Dazu braucht es Arbeit an den Rahmenbedingungen, die das Erfolgsmodell Schweiz aus eigener Kraft erneuern und für kommende Generationen bewahren. Die notwendigen Reformen liegen auf dem Tisch. Es fehlt nicht an Wissen und geeigneten Vorschlägen, sondern am politischen Willen, das Bekannte und Bewährte auch umzusetzen.
Doris Bianchi äussert sich zur 2. Säule
Seit zwei Monaten steht Doris Bianchi an der Spitze des Bundesamts für Sozialversicherungen. In einem Interview mit CHSS äussert sie sich u.a. zur Situation der beruflichen Vorsorge und zur Frage des Rentenalters. Auszüge:
In der zweiten Säule ist die BVG-Reform letztes Jahr deutlich gescheitert. Grosse Reformen scheinen schwierig.
Ja, schon drei Reformversuche sind gescheitert. Wir befinden uns in der zweiten Säule in einem Dilemma: Wenn man die Vorsorge für tiefe Einkommen verbessern will, kommt man um eine Anpassung des Mindestumwandlungssatzes nicht herum. Aber genau diese Anpassung erfordert Kompensationsmassnahmen – und die sind teuer, gerade für tiefe Einkommen. Das wiederum findet politisch kaum Mehrheiten.
Was ist zu tun?
Am erfolgversprechendsten in der beruflichen Vorsorge scheinen mir strukturelle Reformen. Die Mehrheit der Versicherten ist mittlerweile in Sammeleinrichtungen versichert. Denn viele Unternehmen haben ihre berufliche Vorsorge an solche Einrichtungen ausgelagert, die untereinander im Wettbewerb stehen. Diese neue Marktstruktur muss aber weiterhin als Teil der Sozialversicherung verstanden werden – und nicht als Geschäftsmodell. Hier braucht es aus meiner Sicht eine gesetzliche Klärung und so die stärkere Ausrichtung als Sozialversicherung.
«Das Gespenst der Negativzinsen ist zurück»
Die FuW hat eine Umfrage bei Banken zum Thema Negativzinsen durchgeführt. Nachdem PostFinance mit Strafzinsen für einzelne Kunden von bis zu 3% einiges Aufsehen erregt hat, halten sich die meisten der angefragten Institute mit ihren Aussagen auffallend zurück.
Die Zürcher Kantonalbank erwähnt punktuell anwendbare –0,25% auf «Guthaben von Grosskundinnen und Grosskunden mit sehr hohen Liquiditätsbeständen». Ob Negativzinsen im Einzelnen weitergegeben würden, hänge von der bestehenden Kundenbeziehung und der Grössenordnung des jeweiligen Geschäfts ab. Eine kritische Schwelle sei nicht definiert worden, schreibt die Medienstelle auf Anfrage.
Ein Sprecher der Banque Cantonale Vaudoise (BCV) räumt einen Zins von –0,25% auf Konten von institutionellen Investoren ein. Dies sei jedoch der Maximalbetrag, je nach Kundenbeziehung könne die Belastung niedriger sein. Eine Bank im Grossraum Zürich, die nicht genannt werden will, belastet die Konten von institutionellen Kunden derzeit mit 0,2%.
In der Branche sind aber auch entspanntere Stimmen zu hören. Die Liechtensteinische Landesbank (LLB), dank der Übernahme der Bank Linth seit Jahren eine feste Grösse in der Ostschweiz, plant keine Negativzinsen. «Dies ist weder für Grosskunden, noch für Private ein Thema, weder in der Schweiz noch in Liechtenstein», heisst es von der Medienstelle. Der Trend zu Niedrigzinsen sei für das Zinsgeschäft eine Belastung, «aber wir leben mit der schwierigen Situation». (…)
Die meisten angefragten Banken versichern oder lassen zumindest durchblicken, dass Kleinsparern keine Negativzinsen drohen. Also Entwarnung für Inhaber von Privatkonten mit möglicherweise mehr als 100’000 Fr.? Wohl kaum, denn die Situation kann schnell ändern. Zudem lassen sich die Banken in ihren Antworten alle Optionen offen.
«Boom bei Wohnimmobilien trifft Regulierungsbremse»
Zielallokation der PK in den nächsten drei Jahren
Schweizer institutionelle Anleger legen ihr Geld vermehrt im eigenen Land an. Gleichzeitig sehen sie die zunehmende Regulierung als grösstes Risiko im Schweizer Immobilienmarkt. Das zeigt eine neue Studie der Hochschule Luzern zu Immobilienanlagen.
MoreWie eine Studie der Hochschule Luzern mit insgesamt 228 institutionellen Investoren zeigt, bleiben Schweizer Immobilien bei Pensionskassen, Versicherungen, Anlagestiftungen und Fonds äusserst beliebt. Als grösste Risiken nennen die Teilnehmenden eine wachsende Regulierungsdichte und den politischen Druck.
Pensionskassen wollen keine andere Anlageklasse so deutlich ausbauen wie Schweizer Wohnimmobilien. Erstmals seit Beginn der Befragung im Jahr 2022 planen fast die Hälfte der Pensionskassen, die an der Umfrage teilgenommen haben (47 %), ihre Quote an direkten Immobilienanlagen in der Schweiz zu erhöhen – nur 3 % wollen sie senken.
Die Bestände an kommerziellen Immobilien und ausländischen Anlagen sollen dagegen weitgehend stabil bleiben. Gleichzeitig sind Hypotheken wieder attraktiv: Grund dafür ist der Renditeunterschied zwischen Hypotheken und Obligationen. Dies nutzen Pensionskassen, um in diesem Segment stärker zu wachsen als andere institutionelle Anleger.






