Migros- und SBB-PK hoffen auf CS-AT1 Gelder
Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts von Mitte Oktober, der Abschreiber auf die 16 Mrd. Franken AT1-Anleihe bei der Übernahme der CS durch die UBS sei nicht rechtens gewesen, hat beträchtliches Aufsehen erregt und stellt Bund und UBS möglicherweise vor beträchtliche Probleme. Hoffnungen dürfen sich hingegen die PKs von Migros und SBB machen, die dabei beträchtliche Mittel verloren haben. Der Blick schreibt zum Thema:
MoreAm härtesten hat es die Pensionskasse der Migros getroffen: Sie verlor durch den Abschreiber rund 100 Millionen Franken. Auch die Pensionskasse der SBB trifft es mit 1,6 Millionen Franken. Beide Kassen verteidigen ihr Engagement gegenüber der Zeitung.
Auch mehrere Kantonalbanken haben in die AT1-Anleihen der CS investiert. Die grösste von ihnen – die Zürcher Kantonalbank (ZKB) – investierte angeblich einen tiefen zweistelligen Millionenbetrag. Die Freiburger Kantonalbank verlor 5 Millionen Franken, bei der Thurgauer Kantonalbank waren es 2 Millionen.
Nun zieht die Finma den Fall weiter vor das Bundesgericht. Sie hat damals über die Abschreibung entschieden – gegen den Willen der CS. Eine gesetzliche Grundlage für den schwerwiegenden Eingriff in die Eigentumsrechte der Anleihensgläubiger hat es gemäss dem Gericht nicht gegeben. Die Bank hatte noch genügend Kapital.
Der NO Staatsfonds und das ethische Dilemma
In einer Parlamentsdebatte im norwegischen Parlament zu Investitionen des Erdölfonds in israelische Unternehmen äusserte sich Finanzminister Jens Stoltenberg ausführlich zur Verwaltung und Nutzung des Staatsfonds. Dabei kam er auf ein Dilemma zu sprechen, das in gleicher Weise auch bei uns ethisch ausgerichtete Anlagen betrifft. Dazu ein kurzer Ausschnitt:
Norwegen hat mehrere umfangreiche und langfristige Kooperationsabkommen mit Verbündeten über den Kauf, die Wartung und die Modernisierung von unter anderem Kampfflugzeugen, Fregatten und gepanzerten Kampffahrzeugen.
Die Unternehmen, die diese Produkte liefern, sind vom Fonds ausgeschlossen. Nach den geltenden Richtlinien tragen sie zu schwerwiegenden ethischen Verstößen bei, da sie zur Produktion von Atomwaffen beitragen. Gleichzeitig sind Atomwaffen von grundlegender Bedeutung für die Abschreckungsstrategie der NATO, zu der auch Norwegen gehört.
Dies bedeutet, dass wir es einerseits für ethisch vertretbar halten, große Summen als Zahlung an solche Unternehmen zu überweisen, es andererseits aber unethisch ist, von denselben Unternehmen deutlich geringere Beträge als Gegenleistung zu erhalten. (…)
Ich glaube, es ist an der Zeit, den ethischen Rahmen und seine Praxis zu überprüfen, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen wichtigen Aspekten zu gewährleisten. Wir sollten bedenken, dass dies keine Frage ist, die wir irgendwann in der Zukunft bewältigen können, sondern eine Herausforderung, die uns hier und jetzt stellt.
UBS zum Immobilienmarkt
Unter dem Titel «Wohnungsmarkt im Spannungsfeld zwischen
Deregulierung und neuen Markteingriffen» hat das UBS Anlageresearch die Situation auf dem Schweizer Immobilienmarkt untersucht. Die zentralen Erkenntnisse:
• Das Mietwohnungsangebot in der Schweiz befindet sich auf einem langjährigen Tiefstand, was zu stark steigenden Angebotsmieten führt.
• Während auf Bundesebene Massnahmen wie die Revision des Lärm- und Ortsbildschutzes mehr Bautätigkeit ermöglichen sollen, drohen auf kantonaler und kommunaler Ebene neue Marktinterventionen wie Mietpreisbremsen.
• Immobilienanleger sollten regulatorische Entwicklungen verfolgen, Portfolioanpassungen prüfen und regional diversifizieren.
«Individualisierung mindert Solidarität»
CHSS hält in einem Beitrag fest: Der Umfang der Solidarität in der beruflichen Vorsorge innerhalb einer Vorsorgeeinrichtung hängt stark vom jeweiligen Umwandlungssatz ab. Sind die Umwandlungssätze nach Geschlecht und Zivilstand differenziert, führt dies zu einer Individualisierung der zweiten Säule auf Kosten der Solidarität.
Untersucht werden die geschlechterspezifischen Solidaritäten sowie die Solidaritäten, die sich aus dem Zivilstand der Versicherten und dem Altersunterschied zwischen Ehe- oder Konkubinatspartnerinnen und -partnern ergeben. Zudem werden die Auswirkungen der Optionen bei der Wahl der Höhe der Begünstigung des hinterbliebenen Ehegatten der Hinterlassenenrente ‒ sofern diese von der Vorsorgeeinrichtung angeboten werden ‒ auf die Rentenaussichten für hinterlassene Eheleute analysiert. Die Autoren kommen zum Schluss:
MoreDie Individualisierung der zweiten Säule zeigt sich in der Schweiz auf unterschiedliche Art und Weise. Eine Analyse der verschiedenen Solidaritäten, die bei den Umwandlungssätzen spielen, verdeutlicht die Möglichkeit der Pensionskassen, nach Geschlecht und Zivilstand differenzierte Sätze anzuwenden, was zu einer verstärkten Individualisierung und einer tieferen Solidarität führt.
Jung, informiert und ETF-Anleger
Die Anlegerstudie 2025 der HSLU widmet sich den ETFs und ihrer wachsenden Bedeutung für jüngere Privatanleger. Nicht eingegangen wird auf die Rolle dieser Kategorie für institutionelle Anleger und insbesondere Pensionskassen. Zahlen dazu sind schwer aufzufinden. In der Swisscanto-Studie 2025 finden sie beispielsweise keinerlei Erwähnung. In der Studie heisst es:
MoreAktuell findet ein Paradigmenwechsel von klassischen Anlagefonds hin zu ETFs statt: Dieser zeigt sich darin, dass Anleger zunehmend kostengünstige, transparente und passiv verwaltete ETFs vor klassischen, aktiv gemanagten Anlagefonds bevorzugen.
Der Markt für börsengehandelte Fonds (Exchange Traded Funds, kurz ETFs) wächst überdurchschnittlich und prägt zunehmend die Schweizer Fondslandschaft. Seit 2021 fliessen Neugelder bevorzugt in ETFs statt in klassische Anlagefonds. Gleichzeitig ist das Wissen zu ETFs bei Schweizer Anlegern unterschiedlich gross, insbesondere in Bezug auf Gebühren.
Vor diesem Hintergrund analysiert die neue ETF-Anlegerstudie der Hochschule Luzern erstmals umfassend das Anlageverhalten und den Wissensstand Schweizer Anleger im Umgang mit ETFs. Die Studie bietet damit einen Einblick in das dynamisch wachsende Marktsegment.
Jeder 2. Eigenheimkauf mit PK-Mitteln
Moneypark schreibt: Steigende Immobilienpreise machen Neukäufern immer mehr zu schaffen. Mittlerweile greifen 48% bei der Erfüllung des Wohntraums auf Pensionskassengelder zurück, um die Eigenkapital- und Tragbarkeitsanforderungen der Hypothekarinstitute zu erfüllen. Mit dem Pensionskassen-Vorbezug von durchschnittlich rund 115’000 Franken entsteht eine Rentenlücke von 500 Franken pro Monat.
MoreAllein in den letzten fünf Jahren haben die Immobilienpreise um rund 20% zugelegt, während die Kaufkraft über denselben Zeitraum leicht negativ war. Entsprechend schwierig ist es für Neukäufer sich ein Eigenheim zu leisten.
Neben 20% Eigenkapital muss auch die Tragbarkeit für die Hypothek sichergestellt werden und das wird immer häufiger zum Problem. Ein durchschnittliches Einfamilienhaus in der Schweiz kostet rund 1’350’000 Franken und bedarf mindestens 270’000.- Eigenkapital und 240’000.- Haushaltseinkommen, was weit über dem Schweizer Medianeinkommen von knapp 160’000 Fraken eines Haushalts mit Kindern liegt.
SGK-S: Keine höhere Besteuerung von Kapitalbezügen in der 2. und 3. Säule
In einem Mitbericht an die federführende Finanzkommission ihres Rates (FK-S) hat sich die SGK-S mit dem Entlastungspaket 27 für den Bundeshaushalt (25.063) befasst. Sie beantragt der FK-S mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, auf die höhere Besteuerung von Kapitalbezügen der 2. und 3. Säule zu verzichten.
Die Kommission betont, dass die finanzpolitischen Herausforderungen des Bundes auf der Ausgabenseite liegen. Die Bundesverfassung verpflichtet den Bund ausdrücklich, die private Vorsorge steuerlich zu fördern. Eine Änderung der steuerlichen Regeln untergrabe das Vertrauen in das Dreisäulensystem und belaste breite Bevölkerungsschichten unnötig zusätzlich.
Mit 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission zudem das Po. Begrenzung von Pensionskasseneinkäufen – Auslegeordnung zu steuerlichen Auswirkungen und Vorsorgezweck (25.4398) eingereicht. Mit dem Bericht soll der Bundesrat eine Auslegeordnung vornehmen und aufzeigen, in welchem Umfang die geltenden Regelungen beim Einkauf in die berufliche Vorsorge zur Stärkung der Vorsorge beitragen, wo sie zu übermässigen Steuerprivilegien führen und welche finanziellen Auswirkungen mögliche Anpassungen hätten.
UBS: Infrastruktur gehört ins PK-Portfolio
Trumponomics und die fünf D-Megatrends
Infrastruktur begleitet nach Ansicht der UBS den globalen Wandel und bietet institutionellen Investoren Vorteile: aktienähnliche Renditen bei geringerem Risiko, Inflationsschutz und Unabhängigkeit von Konjunkturzyklen. Die Bank schreibt dazu:
MoreMit Blick auf die kritische Schuldensituation zahlreicher Länder (…) wird es künftig entscheidend sein, ob die genannten Trends die Welt in ein stagflationäres Umfeld führen oder ob es gelingt, dank Infrastrukturinvestitionen ein höheres Produktivitätswachstum zu generieren.
In einer stagflationären Welt würde die Anfälligkeit für Schuldenkrisen und staatliche Massnahmen der Finanzrepression steigen. Gelingt hingegen der Sprung in eine Welt mit hohem Produktivitätswachstum, dürfte auch die Kontrolle und längerfristig gar der Abbau staatlicher Schulden möglich werden. Infrastrukturanlagen sind dank ihrer Resilienz und der Stabilität der Erträge für beide Szenarien gut gewappnet.
Möglichkeiten zu Verbesserungen für Mehrfachbeschäftigte in der 2. Säule
Personen, die für einen einzigen Arbeitgeber arbeiten, sind in der 2. Säule bekanntlich besser versichert als Personen, die zu einem gleich hohen Einkommen für mehrere Arbeitgeber tätig sind. Denn bei mehreren Tätigkeiten sind die Arbeitnehmenden in den meisten Fällen nur für die hauptberufliche Anstellung obligatorisch versichert.
Mit dem Postulat 23.4168 («Situation der Mehrfachbeschäftigten in der zweiten Säule verbessern») des Nationalrats Thomas Rechsteiner wurde der Bundesrat beauftragt, aufzuzeigen, wie die berufliche Vorsorge für Mehrfachbeschäftigte verbessert werden kann.
Der ausführliche Bericht des Bundesrats analysiert verschiedene Modelle zur Verbesserung der Situation Mehrfachbeschäftigter in der 2. Säule. Diese wurden zum Teil bereits anlässlich der 1. BVG-Reform, der Reform Altersvorsorge 2020 und der BVG-Reform diskutiert oder waren Gegenstand parlamentarischer Vorstösse. Aus dem Bericht geht hervor, dass es nicht viele Möglichkeiten gibt, die aktuell unbefriedigende Situation der obligatorischen beruflichen Vorsorge von Mehrfachbeschäftigten zu verbessern.
Der Bundesrat kommt im Bericht zum Schluss, dass die berufliche Vorsorge von Mehrfachbeschäftigten am wirksamsten verbessert werden kann, wenn die Eintrittsschwelle und der Koordinationsabzug gesenkt und die Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenerwerb aufgehoben würden. Dadurch würden mehr Personen versichert und ihr versicherter Lohn wäre höher.
Der Bericht weist auch auf die Folgen einer solchen Ausweitung der Versicherungspflicht hin: Ohne eine gleichzeitige Senkung des zu hohen Mindestumwandlungssatzes würde sich die bestehende Unterfinanzierung in der obligatorischen Versicherung weiter verschärfen.
Alternative Modelle, die die Eintrittsschwelle und den Koordinationsabzug unverändert lassen, wären schwierig umzusetzen. Zudem würden sie teilweise hohe Mehrkosten und zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen, bei nur geringen Verbesserungen in der Vorsorge der betroffenen Arbeitnehmenden.
HSG-Studie: KI und die Altersvorsorge
Eine von Pensexpert unterstützte und von der HSG durchgeführte Studie analysiert Potenziale und Herausforderungen der Künstlichen Intelligenz (KI) im Bereich der Altersvorsorge.
Es werden sieben zentrale Handlungsfelder identifiziert und im Rahmen einer Expertenbefragung verifiziert: die Vorsorgeberatung, die Personalisierung von Altersvorsorgeplänen, die Automatisierung administrativer Prozesse, die Optimierung von Anlagestrategien, Betrugsprävention und Datenschutz, finanzielle Bildung und Aufklärung sowie die Themenfelder Prävention und Pflege.
KI kann die Effizienz der Altersvorsorge steigern, indem sie Beratungsprozesse unterstützt, individualisierte Vorsorgelösungen ermöglicht und Risiken präziser einschätzt. Zudem kann die Technologie zur Kostenreduktion und zur Verbesserung der Zugänglichkeit von Vorsorgeangeboten beitragen.
Gleichzeitig erfordert der Einsatz von KI aber eine sorgfältige Auseinandersetzung mit Datenschutz, ethischen Standards und potenziellen Marktverzerrungen, um die Technologie verantwortungsvoll zu nutzen.
Zur Einschätzung des Potenzials der sieben Handlungsfelder wurden 75 Experten aus Vorsorgeeinrichtungen, Beratung, Banken und weiteren Branchen befragt. Die Ergebnisse zeigen ein differenziertes Bild:
– Höchstes Potenzial sehen die Befragten bei Automatisierung und Effizienzsteigerung (auf einer Skala von 1 bis 5 Mittelwert 4.03) sowie bei der Finanzund Vorsorgebildung (3.97). Hier erwarten die Experten klare Vorteile für Kostensenkung und breitere Zugänglichkeit.
– Mittlere Zustimmung erhielten die Handlungsfelder Vorsorgeberatung (3.59), Gesundheitsvorsorge (3.44) und Personalisierung (3.37).
– Am wenigsten vielversprechend bewertet wurden Betrugsprävention (2.95) und die Optimierung von Anlagestrategien (3.13).
Zusätzliches qualitatives Feedback der Experten betont einerseits Effizienzgewinne, Automatisierung und Transparenz, weist aber andererseits auf Risiken wie Datenschutzprobleme, mangelnde Datenqualität, Abhängigkeit von Algorithmen sowie soziale Ungleichheiten hin. Besonders hervorgehoben wurden
regulatorische Unsicherheiten, Haftungsfragen und die Notwendigkeit, auch nicht digitalaffine Personen mitzunehmen.
«Das BVG entspricht nicht mehr der heutigen Arbeitswelt»
Andreas Minor von HZ Insurance hat Prof. Martin Eling (HSG) und Jörg Odermatt, VR-Präsident von Pensexpert, zur HSG-Studie über das Potenzial von KI für die Altersvorsorge befragt. Auszüge:
Martin Eling, was hat Sie gereizt, diese Studie mit 75 Expertinnen und Experten der Versicherungsbranche zu machen? Und ist das Sample mit nur 75 Befragten nicht ein bisschen klein, um belastbare Ergebnisse rund um die Zukunft der schweizerischen Altersvorsorge zu erarbeiten?
Eling: Ich denke, 75 Branchenexperten für ein Schweizer Sample sind ganz okay. Unsere Studie ist ja keine breite Marktbefragung, wo man 1000 Befragte erwartet. Wir können mit unseren Studienergebnissen ein gewisses Stimmungsbild der Branche wiedergeben.
Zu Ihrer ersten Frage: Digitalisierung und insbesondere künstliche Intelligenz ist momentan eines der Megathemen …
… das in weiten Teilen der Assekuranz angekommen ist.
Eling: Bei Krankenversicherern ist das heute schon Alltag. Da wird heute schon viel mit Automatisierung und KI gemacht, etwas in der Dunkelverarbeitung. Hier sehen wir auch die entsprechenden Potenziale auf der Kostenseite. Aber bei der Vorsorge haben Sie nicht jedes Jahr Millionen von Belegen. Diesen Bereich genauer anzuschauen und einen Schritt weiter zu denken, das fand ich wahnsinnig spannend – und auch wichtig für die Gesellschaft.
Armutsgefahr für in höherem Alter Eingewanderte
Philippe Wanner thematisiert in einem Artikel von CHSS die Auswirkungen der Einwanderung in höherem Alter auf die Altersvorsorge in der Schweiz.
Immer mehr hochqualifizierte Migranten kommen im Alter von über 40 Jahren in die Schweiz, was zu einer verkürzten Beitragszeit in der Altersvorsorge führt. Diese Entwicklung hat zur Folge, dass viele Einwanderer im Rentenalter aus finanziellen Gründen die Schweiz wieder verlassen müssen. Statistiken zeigen, dass der Anteil der über 40-Jährigen unter den Zugewanderten von 20,5 % im Jahr 2010 auf 43,5 % im Jahr 2023 gestiegen ist.
Die Zuwanderung hat sich seit der Einführung der Personenfreizügigkeit im Jahr 2002 stark erhöht, wobei der Anteil hochqualifizierter Migranten, die oft bereits Berufserfahrung mitbringen, zunimmt. Dies führt zu einer höheren Wahrscheinlichkeit, dass diese Personen im Rentenalter die Schweiz verlassen, insbesondere wenn sie erst spät eingewandert sind.
Die finanziellen Möglichkeiten spielen eine entscheidende Rolle bei der Entscheidung, ob jemand in der Schweiz bleibt oder zurückkehrt. Viele Migranten sehen sich mit einem Prekaritätsrisiko konfrontiert, da die Lebenshaltungskosten in der Schweiz hoch sind. Der Artikel fordert, diese Problematik im Rahmen der AHV-Reform zu berücksichtigen, um die soziale Sicherheit von Rentnern mit Migrationshintergrund zu gewährleisten.
Fakten zur Altersvorsorge
SRF hat eine Liste mit Daten zur Altersvorsorge zusammengestellt. Sie dürften nicht allgemein bekannt oder präsent sein. Die für eine informierte Leserschaft interessantesten sind hier aufgelistet:
- Fast ein Drittel der Schweizerinnen und Schweizer sind Rentnerinnen und Rentner. 2,6 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner beziehen eine AHV-Rente. (AHV-Statistik 2024 des Bundesamtes für Sozialversicherungen)
- Jedes Jahr werden über 50 Milliarden Franken an AHV-Renten ausbezahlt. Vor 30 Jahren war es noch etwa halb so viel. (AHV-Statistik 2024 des Bundesamtes für Sozialversicherung)
- Heute kommen auf eine Bezügerin oder einen Bezüger grob drei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Im Jahr 2000 waren es noch vier. 2050 werden es laut einem Bericht der NZZ nur zwei sein – auf Vollzeitstellen gerechnet gar nur 1,4.
- In der Schweiz liegt die durchschnittliche AHV-Rente bei etwa 1900 Franken.
- 1,8 Millionen Menschen zahlen jedes Jahr in die 3. Säule ein (Wert von 2020, gemäss sozialesicherheit.ch). Das sind gerade die Hälfte der Arbeitnehmenden. Doch die Zahl der Einzahlenden nimmt stetig zu – im Jahr 2000 waren es nur halb so viele.
- Die AHV gibt es seit 1948. Pensionskassen existieren schon seit dem 19. Jahrhundert, sind aber erst seit 1986 für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer obligatorisch, sofern sie die Mindestbeitrittsschwelle erreichen.
«Institutioneller Wandel im Kryptobereich»
Finews schreibt zum Interview mit Dirk Klee, Chef von Blackrock Schweiz:
Blackrock hat mit dem Bitcoin ETP im März dieses Jahres einen Paukenschlag gesetzt: Das Produkt sammelte innert kurzer Zeit über 500 Millionen Franken an Kundengeldern ein – nicht nur von Privatanlegern, sondern zunehmend auch von Pensionskassen und Family Offices.
Für Klee ein Signal, dass der institutionelle Wandel im Kryptobereich in vollem Gang ist: «Die Marktstruktur verändert sich. Bitcoin ist heute weniger spekulativ, weil professionelle Investoren halten statt traden.»
Das ETP ist für Blackrock mehr als ein Produkt, es symbolisiert den institutionellen Eintritt in eine neue Anlageklasse. «Wir sind kein First Mover, aber wenn wir etwas bringen, dann auf höchstem Qualitätsniveau», sagt Klee.
Weitere Produkte könnten folgen, etwa im Bereich Ethereum oder Tokenisierung. Doch Vorsicht bleibe zentral: «Wir wissen, dass die Branche auf uns schaut. Wenn BlackRock etwas lanciert, gilt das als Gütesiegel.»
Neben dem Kryptobereich sieht Klee auch in Private Markets und Technologie Wachstumspotenzial, etwa in der eigenen Plattform Aladdin oder bei der Anwendung von künstlicher Intelligenz. «Innovation ist für uns kein Schlagwort, sondern Teil der Strategie. Und sie passt perfekt zur Schweiz», sagt Klee.
Steuervorteil für den Kapitalbezug?
Andreas Minor von HZ Insurance hat Prof. Hato Schmeiser, HSG, zur aktuellen Diskussion um die Besteuerung der Kapitalbezüge befragt. Auszüge:
Hato Schmeiser, wegen angespannter Bundesfinanzen bestehen Pläne, den Bezug von Vorsorgekapital höher zu besteuern. Würde das die Selbstvorsorge nicht torpedieren?
Ganz bestimmt wäre der Anreiz wesentlich geringer. Davon bin ich überzeugt. Die Kapitalisierungsoption fiele fast weg. Dadurch würde das Produkt deutlich unattraktiver. Das wäre ein Nachteil für die Pensionskassen, da sicher weniger Einzahlungen geleistet würden.
Für mich ist allerdings der entscheidende Punkt gar nicht die Perspektive der Kassen oder der Versicherungen, sondern der Nachteil für die Kunden.
Inwiefern?
Für die Kunden und gesamtwirtschaftlich gesehen haben die Vorsorgekapitalien grosse Bedeutung: Wir dürfen nicht vergessen, dass das PK-Kapital für die meisten Schweizerinnen und Schweizer das grösste Vermögen ist, das sie in ihrem Leben erwirtschaften. Da macht es natürlich für uns alle einen grossen Unterschied, wie die steuerliche Behandlung aussieht.
Sie befürchten demnach, dass die Bereitschaft zur freiwilligen Altersvorsorge durch die angedrohte Besteuerung massiv abnähme?
Ja, absolut. Ich denke, wir brauchen unbedingt Anreize für die Altersvorsorge. Sonst zahlt am Ende die Allgemeinheit. Ich finde das jetzige Rentensystem gut und möchte nicht, dass es unattraktiver gemacht wird. Eine Anhebung der Besteuerung würde genau das bewirken.




